…Rechtsmittelverfahren -im Rahmen seiner im § 279 Abs.1 BAO eingeräumten Befugnisse- zu prüfen, ob ein vom Finanzamt Braunau Ried Schärding (als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz) nicht aufgegriffener Zurückweisungsgrund vorliegt. Im Zuge dieser Überprüfung stellte er den oben dargelegten, als derartigen Grund zu wertenden Sachumstand fest…
…der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs.1 leg.cit. vorzugehen. Da im vorliegenden Fall das Zollamt Linz (in seiner Funktion als zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz), wie bereits erwähnt, diesen (nunmehr festgestellten) Zurückweisungsgrund der mangelnden Aktivlegitimation…
…17/0075 und 29.5.1995, 93/17/0318). Gemäß § 278 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu prüfen, ob ein von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung der Berufung vorliegt. Ist ein solcher Grund gegeben, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…2000 hat der UFS den (nicht vom Finanzamt aufgegriffenen) Zurückweisungsgrund "fehlende Aktivlegitimation des Einschreiters" festgestellt und weist diese Berufung zurück. Ein Vorlageantrag ist ein gegen eine Berufungsvorentscheidung gerichtetes Rechtsmittel. Die Berufungsvorentscheidung verliert mit der Berufungsentscheidung ihre Wirksamkeit. Über den Vorlageantrag musste nicht entschieden werden. Berufung…
…zurückgenommen gilt (§ 156 Abs. 2). Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 und 2 vorzugehen (§ 156 Abs…
…erweist sich aber auch die am 15. Juli 2008 beim Finanzamt Graz-Umgebung per Telefax eingereichte Berufung als verspätet (vgl. auch UFS 21.12.2006, RV/2289-W/06). Da der vom Finanzamt nicht aufgegriffene Zurückweisungsgrund (§ 273 Abs. 1 lit. b BAO) vom Unabhängigen Finanzsenat…
…gewertet werden, und ist diese gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Dass die Abgabenbehörde erster Instanz diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat, steht einer Wahrnehmung des Zurückweisungsgrundes durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht entgegen (vgl. Stoll, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1994…
…erster Satz BAO normierten zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit, hätte daher das Hauptzollamt Innsbruck den Aussetzungsantrag vom 25. Februar 2002 zurückweisen müssen. Dadurch, dass die Abgabenbehörde erster Instanz diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat, hat sie den Bescheid vom 10. April 2002, Zl. 800/90478/32/98…
…ist diese gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Dass die Abgabenbehörde erster Instanz diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat, steht einer Wahrnehmung des Zurückweisungsgrundes durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht entgegen. Die ergangene Berufungsvorentscheidung ist diesfalls aufzuheben (vgl. Stoll, Bundesabgabenordnung…
…Rechtsmittel nicht zulässig. Ist eine Berufung unzulässig, so ist diese gemäß § 273 Abs. 1 lit. a) BAO durch Bescheid zurückzuweisen. Das Finanzamt hätte daher nicht inhaltlich über die Berufung entscheiden dürfen, sondern diese als unzulässig zurückweisen müssen. Da das Finanzamt den Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat…
…der einen Zurückweisungsgrund darstellt, von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht aufgegriffen, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz diesen selbst vorrangig aufzugreifen und darüber bescheidmäßig abzusprechen. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO ist eine Berufung bescheidmäßig zurückzuweisen, wenn sie nach lit. a der angeführten Gesetzesstelle nicht zulässig…
…der einen Zurückweisungsgrund darstellt, von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht aufgegriffen, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz diesen selbst vorrangig aufzugreifen und darüber bescheidmäßig abzusprechen. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO ist eine Berufung bescheidmäßig zurückzuweisen, wenn sie nach lit. a der angeführten Gesetzesstelle nicht zulässig…
…gemacht werden. Diese gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossene Rechtsmittellegitimation gegen den Einleitungsbescheid kann auch durch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht entgegen dem Gesetz geschaffen werden (VwGH 23.4.2002, 2001/14/0225). Die Finanzstrafbehörde I. Instanz hat diesen Zurückweisungsgrund gemäß § 156 Abs.1 FinStrG nicht aufgegriffen, sodass nunmehr…
…Eingaben bei der Finanzverwaltung sind nach der Rsp des VwGH (2005/14/0126) grundsätzlich unwirksam und unterliegen auch keinem Mängelbehebungsverfahren. Bei antragspflichtigen Amtshandlungen kann auch ein daraufhin ergangener Bescheid diesen Mangel nicht sanieren und kann vom VwGH aufgegriffen werden" (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3…
…Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist (lit. a) oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (lit. b). Die Erlassung von Zurückweisungsbescheiden obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster Instanz als auch jener zweiter Instanz (Ritz, BAO4…
…ausserhalb der Berufungsfrist. Umstände , die im konkreten Fall auf einen Zustellmangel hindeuten, ergeben sich aus der Aktenlage nicht. Der Vollständigkeit halber wird erwähnt, dass der Eingabe vom 25.10.2006 - nach mehrmaliger Prüfung - eine unleserliche Unterschrift entnommen werden kann, diese aber nach der Judikatur des…
…gemäß § 147 BAO wurden von der Bw für Fremdleistungen geltend gemachte Vorsteuerbeträge von der Betriebsprüfung (Bp) (Bp-Bericht vom 9. Jänner 2003) nicht anerkannt. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und setzte mit Bescheiden vom 21. Jänner 2003 die Umsatzsteuer für die Jahre 1998, 2000 und…
…Exacta Treuhand- und Beratungs GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Zurücknahmeerklärung einer Berufung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch K & E Wirtschaftstreuhand GmbH, 8010 Graz, Glacisstraße 27, vom 30. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldbach vom 13. Dezember 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 1999 bis 2000…
…und der Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Dezember 2009 bis Februar 2010 rückgefordert. Dieser Bescheid (Rsb) konnte am 2. Juni 2010 vom Zustellorgan der Post nicht zugestellt werden. In weiterer Folge wurde der Bescheid am 4. Juni 2010 beim Postamt hinterlegt. Gegen diesen Bescheid wurde mit…