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104 902 Treffer1114 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1454-L/08Zurückweisung eines Antrages gem. § 303 Abs.1 BAO auf Wiederaufnahme von Arbeitnehmerveranlagungsverfahren wegen Nichtgewährung der Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagszuschläge gem. § 68 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…Rechtsmittelverfahren -im Rahmen seiner im § 279 Abs.1 BAO eingeräumten Befugnisse- zu prüfen, ob ein vom Finanzamt Braunau Ried Schärding (als zuständiger Abgabenbehörde erster Instanz) nicht aufgegriffener Zurückweisungsgrund vorliegt. Im Zuge dieser Überprüfung stellte er den oben dargelegten, als derartigen Grund zu wertenden Sachumstand fest…

UFSL FSRV/0126-L/04Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Einleitungsbescheid als unzulässig wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.01.2006

…der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs.1 leg.cit. vorzugehen. Da im vorliegenden Fall das Zollamt Linz (in seiner Funktion als zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz), wie bereits erwähnt, diesen (nunmehr festgestellten) Zurückweisungsgrund der mangelnden Aktivlegitimation…

UFSL RV/0871-L/05Zurückweisung einer gegen rechtlich nicht existenten Bescheid gerichteten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/3

…17/0075 und 29.5.1995, 93/17/0318). Gemäß § 278 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu prüfen, ob ein von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung der Berufung vorliegt. Ist ein solcher Grund gegeben, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz…

BFG RV/7300050/20151. Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates als verspätet zurückgewiesen. 2. Die bloße Behauptung, keine Verständigung über die Hinterlegung in der Hausbriefanlage vorgefunden zu haben, kann einen Zustellmangel nicht aufzeigen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.10.2015

… 156 Abs. 4 FinStrG vom Bundesfinanzgericht mit Beschluss als verspätet zurückzuweisen, nachdem dieser Zurückweisungsgrund von der Finanzstrafbehörde nicht aufgegriffen wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Ergänzend ist zum Umstand, dass der Antrag des Bf. auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der…

BFG RV/7300056/2012Zurückweisung einer Beschwerde des Verteidigers für den belangten Verband mangels Aktivlegitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss14.10.2014

…Beschwerde von einem hierzu nicht Legitimierten eingebracht und wurde dieser Zurückweisungsgrund durch die Finanzstrafbehörde nicht aufgegriffen, so hat gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG die Zurückweisung durch das Bundesfinanzgericht mit Beschluss zu erfolgen. Da die Vollmacht des belangten Verbandes für den Verteidiger nicht mehr aufrecht ist…

UFSW RV/1945-W/03Fehlende Aktivlegitimation des Einschreiters, Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2004Teil 1/2

…2000 hat der UFS den (nicht vom Finanzamt aufgegriffenen) Zurückweisungsgrund "fehlende Aktivlegitimation des Einschreiters" festgestellt und weist diese Berufung zurück. Ein Vorlageantrag ist ein gegen eine Berufungsvorentscheidung gerichtetes Rechtsmittel. Die Berufungsvorentscheidung verliert mit der Berufungsentscheidung ihre Wirksamkeit. Über den Vorlageantrag musste nicht entschieden werden. Berufung…

UFSL FSRV/0110-L/04Die Zurücknahme einer Beschwerde ist auch dann festzustellen, wenn einem Mängelbehebungsauftrag nur unzureichend entsprochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2005

…zurückgenommen gilt (§ 156 Abs. 2). Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 und 2 vorzugehen (§ 156 Abs…

UFSG RV/0512-G/08Einreichung eines Antrages auf Verlängerung der Berufungsfrist bei einem örtlich unzuständigen Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2009

…erweist sich aber auch die am 15. Juli 2008 beim Finanzamt Graz-Umgebung per Telefax eingereichte Berufung als verspätet (vgl. auch UFS 21.12.2006, RV/2289-W/06). Da der vom Finanzamt nicht aufgegriffene Zurückweisungsgrund (§ 273 Abs. 1 lit. b BAO) vom Unabhängigen Finanzsenat…

UFSG RV/0046-G/06Verspätet eingebrachte Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…gewertet werden, und ist diese gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Dass die Abgabenbehörde erster Instanz diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat, steht einer Wahrnehmung des Zurückweisungsgrundes durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht entgegen (vgl. Stoll, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1994…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.06.2003

…erster Satz BAO normierten zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit, hätte daher das Hauptzollamt Innsbruck den Aussetzungsantrag vom 25. Februar 2002 zurückweisen müssen. Dadurch, dass die Abgabenbehörde erster Instanz diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat, hat sie den Bescheid vom 10. April 2002, Zl. 800/90478/32/98…

UFSG RV/0210-G/03Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…ist diese gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Dass die Abgabenbehörde erster Instanz diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat, steht einer Wahrnehmung des Zurückweisungsgrundes durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht entgegen. Die ergangene Berufungsvorentscheidung ist diesfalls aufzuheben (vgl. Stoll, Bundesabgabenordnung…

BFG RV/7300080/20141. Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines PKW durch Beschlagnahmeanordnung 2. Aktivlegitimation zur Beschwerde 3. Unzulässigkeit der Einbringung eines Rechtsmittels per E-Mail im Finanzverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.04.2015

…FinStrG vor. Das Zollamt hat diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen und die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt, das sie nun seinerseits gemäß § 156 Abs.4 FinStrG spruchgemäß zurückzuweisen hatte. Liegt ein solcher formeller Zurückweisungsgrund vor, braucht man auf inhaltliche Aspekte des Falles gar nicht einzugehen. Es sei…

UFSF RV/0220-F/11Liegen Gründe für eine Bescheidaufhebung vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

…Rechtsmittel nicht zulässig. Ist eine Berufung unzulässig, so ist diese gemäß § 273 Abs. 1 lit. a) BAO durch Bescheid zurückzuweisen. Das Finanzamt hätte daher nicht inhaltlich über die Berufung entscheiden dürfen, sondern diese als unzulässig zurückweisen müssen. Da das Finanzamt den Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat…

BFG RV/7300075/2015Zurückweisung eines nicht angemeldeten Rechtsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss05.04.2017

…Oktober 2014) eingebracht worden ist, zurückzuweisen, wenn u.a. die Beschwerde nicht zulässig ist. Hat die Finanzstrafbehörde diesen Zurückweisungsgrund (wie im gegenständlichen Fall) nicht aufgegriffen, hat der Vorsitzende des angerufenen Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bereits im Vorverfahren (§ 62 Abs. 2 FinStrG) zur mündlichen Verhandlung diesen Umstand…

BFG RV/7103245/2019Entscheidung iS EuGH 13.10.2022, Rs C-199/21, Trennung von Antragseinreichung und Auszahlung der Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2022

…belangten Behörde, nunmehr auf den anderen Elternteil umzuschwenken, wird nicht aufgegriffen, weil damit der rechtliche Wert des Rechtsinstituts der Verzichtserklärung verloren ginge (s Stellungnahme der belangten Behörde im Beschwerdefall RV/7100487/2016). Zur verlangten Vorlage des Formulars E9 für die Ehefrau des Bf, das der…

UFSG RV/0028-G/09Mitteilung über die Einstellung der Familienbeihilfe (Zurückweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…der einen Zurückweisungsgrund darstellt, von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht aufgegriffen, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz diesen selbst vorrangig aufzugreifen und darüber bescheidmäßig abzusprechen. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO ist eine Berufung bescheidmäßig zurückzuweisen, wenn sie nach lit. a der angeführten Gesetzesstelle nicht zulässig…

UFSK RV/0179-K/05Unzulässigkeit einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.05.2006

…der einen Zurückweisungsgrund darstellt, von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht aufgegriffen, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz diesen selbst vorrangig aufzugreifen und darüber bescheidmäßig abzusprechen. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO ist eine Berufung bescheidmäßig zurückzuweisen, wenn sie nach lit. a der angeführten Gesetzesstelle nicht zulässig…

BFG RV/4100470/2014Zurückweisung der Beschwerde wg Verspätung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.01.2021

…nicht zum Tragen kommen kann. Die beiden Bescheidbeschwerden vom 09.04.2014 sind daher als verfristet zu qualifizieren. Dass die Behörde den vorliegenden Zurückweisungsgrund - wohl in dessen Unkenntnis bzw. in der Annahme, das in den Bescheidbeschwerden genannte Zustelldatum (31.03.2014) sei korrekt- nicht aufgegriffen…

UFSW FSRV/0054-W/12Einbringung eines Rechtsmittels entgegen einem ausdrücklichen gesetzlichen Ausschluss.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.08.2012

…gemacht werden. Diese gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossene Rechtsmittellegitimation gegen den Einleitungsbescheid kann auch durch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht entgegen dem Gesetz geschaffen werden (VwGH 23.4.2002, 2001/14/0225). Die Finanzstrafbehörde I. Instanz hat diesen Zurückweisungsgrund gemäß § 156 Abs.1 FinStrG nicht aufgegriffen, sodass nunmehr…

BFG RV/7102978/2025Wurde mit Mitteilung die Einstellung der Auszahlung der Familienbeihilfe verfügt, ist als Rechtsschutz die Antragstellung ab dem Folgemonat gegeben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.04.2026

…kein Anspruch auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung besteht. Eine Formalerledigung schließt eine materielle Entscheidung in der Sache aus. Hat wegen Vorliegens eines Zurückweisungsgrundes eine meritorische Entscheidung zu unterbleiben, ist die Behörde zu Ermittlungshandlungen (hier: Beauftragung eines Gutachtens wegen erhöhter Familienbeihilfe) nicht befugt…