…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…das Vorbringen in der Berufung hingegen nicht. Die Behörde schenkt daher dem Vorbringen im Verlassenschaftsakt Glauben. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 7 Abs. 1 EStG 1988 sind bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung sich auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen) die Anschaffungskosten gleichmäßig verteilt…
…400 € nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Die Absetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (über die jährliche AfA bzw. bei geringwertigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sofortabschreibung) kommt, wie sich aus den §§ 7 Abs. 1 und 13 EStG 1988 ergibt, nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betracht…
…weil es sich dabei nach Meinung des Betriebsprüfers zum Teil um einen nicht abnutzbaren Konzessionswert handle. Die Einkünfteerhöhungen bzw. Gewinnerhöhungen betreffen ausschließlich den Gesellschafter Mag.T. . Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 gelte bei Land- und Forstwirtschaft und bei Gewerbetreibenden der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Z 1 EstG 1988). Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits…
…würdigen: Gem. § 6 EStG 1972 kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. § 6 Z 1 EStG 1988 normiert u.a.: Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§7 und 8…
…für deren Ausscheiden im Jahr der Anschaffung lag nicht im Willen der Organgesellschaft der Bw. sondern darin, dass die Leasingnehmer das geleaste Wirtschaftsgut vorzeitig ankaufen oder aus verschiedenen Gründen vorzeitig zurückgeben wollten. Die Wirtschaftsgüter stellen somit jedenfalls abnutzbares Anlagevermögen dar. Unter Bezug auf die o…
…Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach § 6 Z 1 1. Satz EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, ist abnutzbares Anlagevermögen mit…
…abnutzbares Anlagevermögen), die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen. Voraussetzung dafür, die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes im Wege der Absetzung für Abnutzung als Werbungskosten absetzen zu können, ist dessen Abnutzbarkeit. Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung stellt ein Rentenstammrecht jedoch ein nicht abnutzbares…
…Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Abs. 2 lit.a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist…
…Fuß fassen können. Daher ist eine krasse Fehleinschätzung des ausländischen wirtschaftlichen Engagements durch die Gründung der Tochtergesellschaft in den Streitjahren auszuschließen. Gemäß § 6 Z 2 EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann…
…stehendes Holz. Im bekämpften Bescheid über die Festsetzung der IZP 2002 vom 15.12.2004 vertrat das Finanzamt die Auffassung, stehendes Holz gehöre zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen (VwGH vom 27.3.1985, 83/13/0079). Für das stehende Holz gewährte das Finanzamt daher keine IZP…
…ein eigenes, immaterielles Wirtschaftsgut darstellt oder als Teil des Firmenwertes anzusehen ist. Gem. § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits…
…die innerhalb eines Jahres wieder verkauft worden seien - somit nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellten - den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belaste. b) VwGH 20.4.2006,2005/15/0156 Erst im Erkenntnis 2005/16/0156 vom 20.04.2006 - also fast eineinhalb Jahre nach Auslaufen der Bestimmung…
…laufenden ausschüttungsgleichen Erträge erhöhten Bilanzansatz ausgegangen und auf den niedrigeren Kurswert abgeschrieben worden. Diese Vorgangsweise sei aus mehreren Gründen steuerlich nicht anzuerkennen: Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sei nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Für den Fall…
…sein wird." Über die Berufung wurde erwogen: 1. Körperschaftsteuer 2008 Gemäß § 6 Z 2 lit a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Forderungen sind mit den Anschaffungskosten zu…
…veräußert zu werden und nicht dem Geschäftsbetrieb der Bw. dauernd zu dienen, ist die streitgegenständliche Wohnung Top 1 dem Umlaufvermögen zuzuordnen, als welches diese auch in der Bilanz erfasst wurde. § 6 Abs. 2 lit a EStG 1988 lautet: Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit…
…so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Abs. 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist der Teilwert der Betrag…
…einer Wertberichtigung geboten gewesen wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen; ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Anders als bei der Gewinnermittlung nach …
…Unterschiedsbetrages zwischen Rückzahlungsbetrag und aufgenommenem Betrag und - in Höhe der mit der Verbindlichkeit unmittelbar zusammenhängenden Geldbeschaffungskosten. "§ 6 Z 2 lit. a EStG 1988 lautet: Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden…