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UFSL RV/1099-L/09Familienbeihilfe - Wiederaufnahme des Verfahrens, neues Beweismittel hätte zu keinem im Spruch anderslautenden Bescheid geführt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2010

…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Geht man davon aus, dass die nachgereichte Bescheinigung vom 27.12.2008 ein neues Beweismittel darstellt, das im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden des Berufungswerbers nicht geltend gemacht werden konnte, so ist zu prüfen…

UFSW RV/1313-W/05Kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund, wenn mit dem neuen Beweismittel ein Sachverhalt angenommen werden soll, der im wiederaufzunehmenden Verfahren ohnedies angenommen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2006

…Seeling nicht anzuwenden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 14.6.2005. Darin betont der Bw, aus dem neuen Beweismittel ergebe sich, dass NJ Untermieterin der EK gewesen sei. Der Bw habe daher im Jahr 1999 AF und EK als Hauptmieterinnen gehabt…

UFSW RV/0476-W/08Abweichende Beweiswürdigung kein/e neu hervorgekommene/s Beweismittel/Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2008

…Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein…

UFSW RV/1337-W/07Kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund, wenn Spruch des wiederaufzunehmenden Bescheides nicht zu ändern ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, gegen den den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2000, vom 12. Juli 2004 abweisenden Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. April 2007 entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/2949-W/02Abweisung des Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen fehlender Wiederaufnahmegründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2004

…zugänglich gewesen sind, aber bereits existiert haben. "Neue Beweismittel" im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO sind solche, die im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides unbekannt oder nicht zugänglich gewesen sind, aber bereits existiert haben. Um Tatsache bzw. Beweismittel im Sinne des § 303…

UFSW RV/3133-W/10Keine Wiederaufnahme, wenn Beweismittel später entstanden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2011

…Über die unter 1. bereits erwähnten Nachweise vom 20.10.2004 und vom 21.6.2006 hinaus ist demnach ein weiteres neues Beweismittel dafür hervorgekommen, dass die hier gegenständlichen Zahlungen damals tatsächlich der Verkäuferin und nicht der Antragsstellerin zugeflossen sind. Es liegt demnach ein Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/2704-W/07Antrag auf Wiederaufnahme wegen geänderter Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…Finanzamt seine schon seit längerem bestehende Rechtsansicht geteilt habe. Aus den obigen Ausführungen ist erkennbar, dass er mit diesem Vorbringen daher keine neuen Tatsachen geltend macht oder ein neues Beweismittel beibringt, sondern eine andere rechtliche Einordnung eines bekannten Sachverhaltes beantragt. Der Hinweis in der Berufung…

UFSG RV/0804-G/10Antrag auf Wiederaufnahme wegen (vermeintlich) neuer Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2011

…neues Beweismittel das Sachverständigengutachten vom 23. November 2006 bzw. vom 6. März 2009 an, mit welchem der Amtsarzt den Gesamtgrad der Behinderung des Sohnes mit 30 Prozent fest stellte. In einem Nachtrag (1. August 2010) zu seiner Berufung führte der Bw. aus: "Unter neue Beweismittel…

UFSS RV/0583-S/07Wiederaufnahme nur aufgrund eines Beweismittels, das bei Abschluss des Verfahrens schon existierte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…Rechtsanwalt steuerlich vertretene Bw. mit Schreiben vom 14. März 2008 und erklärte wörtlich (Hervorhebungen durch den Bw.): Die mit dem Wiederaufnahmeansuchen vom 29.11.2004 als neues Beweismittel - nicht Tatsache - vorgelegte Bestätigung der Heimatgemeinde, wonach dem Berufungswerber seitens der Heimatgemeinde bestätigt wird, dass die folgenden…

UFSL FSRV/0080-L/04Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen neuer Tatsachen/Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.09.2004

…in der Begründung im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die im Wiederaufnahmeantrag vorgebrachten Gründe bereits im Vorverfahren entsprechend gewürdigt worden seien und somit keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien. In dem angeführten Straferkenntnis war der Bf. für schuldig erkannt worden, als Geschäftsführer der Firma A,…

UFSW RV/3160-W/08Ein nach Abschluss des Verfahrens erstelltes Sachverständigengutachten ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…Krems als ASG zu ... zwischen der Wiederaufnahmswerberin als Klägerin und der PVA als beklagte Partei geführt. Es liegt somit ein neues Beweismittel vor bzw, ist ein neues Beweismittel hervorgekommen, dass im abgeschlossenen Verfahren überhaupt nicht verwendet werden konnte, wobei die Wiederaufnahmswerberin daran überhaupt kein Verschulden…

UFSF RV/0322-F/04"Bewertungsrelevante Umstände" eines (neuen) Sachverständigengutachtens als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.06.2005

…deutlich, dass das Finanzamt den Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen hat, ohne sich (mit Ausnahme der Frage des "neuen" Beweismittels) mit den geltend gemachten Wiederaufnahmegründen auseinandergesetzt zu haben. Dadurch wurden wesentliche Ermittlungen unterlassen, die zu einem anders lautenden Bescheid führen hätten können…

UFSL RV/1203-L/11Keine Wiederaufnahme eines Beihilfenverfahrens, wenn die neuen Tatsachen oder Beweismittel keinen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeiführen würden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…Purkersdorf leitete den Antrag daher zuständigkeitshalber (§ 305 Abs. 2 BAO) an das Finanzamt Linz weiter. Die Sachwalterin stützte den Wiederaufnahmeantrag auf zwei neue Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden nicht geltend gemacht werden hätten können, und zwar eine Stellungnahme des OS vom 19…

UFSW RV/0521-W/05Einstellung des (Finanz)Strafprozesses beim Rechnungsleger kein tauglicher WA-Grund im USt-Verfahren beim Rechnungsempfänger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…Anklageschrift noch ein Strafurteil von vornherein einen tauglichen Wiederaufnahmegrund darstellen, weil unterschiedliche Beweiswürdigungen durch Behörden bzw. Gerichte oder verschiedene rechtliche Beurteilung weder eine neue Tatsache noch ein neues Beweismittel darstellen. Im an den Bw ergangenen Erkenntnis des VwGH vom 12.9.2001, 2000/13/0056…

UFSL FSRV/0024-L/07Beschwerde gegen die Zurückweisung eines nicht fristgerecht gestellten Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.07.2008

…offenbar nicht bekannte) Umstand, dass ab August 2005 ausschließlich die GesmbH eine Geschäftstätigkeit entfaltete bzw. entsprechende Umsätze iSd. UStG 1994 tätigte, eine, sich aus dem neu entstandenen Beweismittel erschließende, allenfalls eine wiederaufnahmetaugliche neue Tatsache dar (vgl. VwGH vom 24. Februar 1998, 98/13/0074, bzw…

UFSG RV/0516-G/05neue Rechtsansicht, unrichtiger Lohnzettel, keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta). Der Jahreslohnzettel stellt kein neues Beweismittel oder gar eine neue Tatsache dar. In diesem Zusammenhang wird auch festgehalten, dass die Frist von 3 Monaten ab Kenntnis der "neuen" Tatsache bereits im Zeitpunkt der Antragstellung abgelaufen war. Inwieweit im…

UFSL RV/0420-L/05Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (Unfallrente)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2007

…seien zwar zeitlich unterschiedliche, aber inhaltlich idente Lohnzettel das Jahr 2001 betreffend übermittelt worden. Unter diesen Umständen kann kein/e die Wiederaufnahme rechtfertigende neue Tatsache bzw. neues Beweismittel erkannt werden. Es war also spruchgemäß zu entscheiden und die Bescheide vom 27. August 2003 leben wieder…

UFSS RV/0402-S/13Berufung wegen Wiederaufname des Verfahrens gem. § 303 BAO; Aufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2013

…Berufung. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Behörde bekannt sei, dass der UFS sowohl die Umsatzsteuerbescheide 2003-2007 als auch die Einkommensteuerbescheide 2004-2006 abgeändert habe Es sei somit ein neues Beweismittel hervorgetreten, welches beweise, dass die Festsetzung der ursprünglichen Bescheide falsch gewesen sei…

UFSS RV/0156-S/13Berufung wegen Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO; Aufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2013

…das weitere Vorbringen dazu und der darin gestellten Anträge wird verwiesen. Weiters stellte der Bw den Antrag auf Aussetzung der Einhebung des derzeitigen Rückstandes, worauf ebenfalls verwiesen wird. Außerdem sei ein neues Beweismittel dazu gekommen und zwar, dass der UFS alle Umsatzsteuerbescheide und Ek Steuerbescheide…

UFSW RD/0091-W/12Bindung des UFS an Rechtsanschauung des VwGH bei Erlassung des Ersatzbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2012

…§ 293, 295 und 299 BAO, die Normen würden hier einander überschneiden. Der UFS sah in dieser Parteienaussage ein neues Beweismittel, das eine Änderung der rechtserheblichen Sachlage iSd § 63 VwGG bewirke. Konnte die FLDWNB ohne diese Aussage in ihrem Bescheid vom 19.12.2002 davon ausgehen…