…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Geht man davon aus, dass die nachgereichte Bescheinigung vom 27.12.2008 ein neues Beweismittel darstellt, das im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden des Berufungswerbers nicht geltend gemacht werden konnte, so ist zu prüfen…
…Seeling nicht anzuwenden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 14.6.2005. Darin betont der Bw, aus dem neuen Beweismittel ergebe sich, dass NJ Untermieterin der EK gewesen sei. Der Bw habe daher im Jahr 1999 AF und EK als Hauptmieterinnen gehabt…
…der Ermittlungen an und somit schon Monate vor dem Ergehen des gegenständlichen Sicherstellungsbescheides bekannt gewesen sei. Im Gegensatz zum Bf könne vom Zollamt die aus diesem Beweismittel abgeleitete Tatsache des Ausschlusses der C als Steuersubjekt nicht abgeleitet werden. Da der Aktenvermerk keinen neuen Beweis darstelle…
…grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des VwGH abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des VwGH nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der erheblichen Rechtsfrage des Hervorkommens neuer Tatsachen, der erheblichen Rechtsfrage, dass auch…
…Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, gegen den den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2000, vom 12. Juli 2004 abweisenden Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. April 2007 entschieden: Die Berufung wird…
…zugänglich gewesen sind, aber bereits existiert haben. "Neue Beweismittel" im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO sind solche, die im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides unbekannt oder nicht zugänglich gewesen sind, aber bereits existiert haben. Um Tatsache bzw. Beweismittel im Sinne des § 303…
…27*** ***28***, der weiteren vorzulegenden Befunde und der vollständigen Sozialversicherungsdaten um ein weiteres Gutachten zu ersuchen, in welchem die neuen Beweismittel gewürdigt werden. Falls das Sozialministeriumservice weiterhin zu dem Schluss kommen sollte, dass eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene voraussichtlich dauernde Erwerbsfähigkeit nicht bescheinigt werden…
…Über die unter 1. bereits erwähnten Nachweise vom 20.10.2004 und vom 21.6.2006 hinaus ist demnach ein weiteres neues Beweismittel dafür hervorgekommen, dass die hier gegenständlichen Zahlungen damals tatsächlich der Verkäuferin und nicht der Antragsstellerin zugeflossen sind. Es liegt demnach ein Wiederaufnahmegrund…
…Finanzamt seine schon seit längerem bestehende Rechtsansicht geteilt habe. Aus den obigen Ausführungen ist erkennbar, dass er mit diesem Vorbringen daher keine neuen Tatsachen geltend macht oder ein neues Beweismittel beibringt, sondern eine andere rechtliche Einordnung eines bekannten Sachverhaltes beantragt. Der Hinweis in der Berufung…
…2025, GZ. RV/5100109/2025, angeführt, welche als "neue Tatsache" bzw. "neues Beweismittel" bezeichnet wurde. In der Bescheidbeschwerde vom 28. Juli 2025 wurde beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und durch einen neu zu erlassenden Bescheid zu ersetzen, der den angeführten Gründen Rechnung trägt: 1. Die…
…neues Beweismittel das Sachverständigengutachten vom 23. November 2006 bzw. vom 6. März 2009 an, mit welchem der Amtsarzt den Gesamtgrad der Behinderung des Sohnes mit 30 Prozent fest stellte. In einem Nachtrag (1. August 2010) zu seiner Berufung führte der Bw. aus: "Unter neue Beweismittel…
…Rechtsanwalt steuerlich vertretene Bw. mit Schreiben vom 14. März 2008 und erklärte wörtlich (Hervorhebungen durch den Bw.): Die mit dem Wiederaufnahmeansuchen vom 29.11.2004 als neues Beweismittel - nicht Tatsache - vorgelegte Bestätigung der Heimatgemeinde, wonach dem Berufungswerber seitens der Heimatgemeinde bestätigt wird, dass die folgenden…
…Haftungsrückstellung informiert wird und detailliert die Berechnungsgrundlagen dargestellt werden. Der abgabenfestsetzenden Stelle waren somit alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bereits bekannt. Da dementsprechend keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind, liegen keine tauglichen Wiederaufnahmegründe vor. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass am 04.12.2008 (also vor Durchführung…
…Vorlageantrag iSd § 264 BAO mit folgendem Inhalt ein: "Wir sind der Meinung, dass die im Antrag auf Wiederaufnahme vorgebrachten Unterlagen sehr wohl neue Beweismittel zum ursprünglichen Verfahren darstellen. Bei den Unterlagen handelt es sich um eine Stellungnahme des Landwirtschaftlichen Bezirksreferates zum Pferdebetrieb A. Das Bezirksreferat…
…in der Begründung im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die im Wiederaufnahmeantrag vorgebrachten Gründe bereits im Vorverfahren entsprechend gewürdigt worden seien und somit keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien. In dem angeführten Straferkenntnis war der Bf. für schuldig erkannt worden, als Geschäftsführer der Firma A,…
…2010, 2010/15/0144) für das Vorliegen des Wiederaufnahmsgrundes (Ritz/Koran, BAO8 § 303 BAO Rz 55). Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes müssen bei einem Antrag der Partei auf Wiederaufnahme eines Verfahrens die neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b…
…Krems als ASG zu ... zwischen der Wiederaufnahmswerberin als Klägerin und der PVA als beklagte Partei geführt. Es liegt somit ein neues Beweismittel vor bzw, ist ein neues Beweismittel hervorgekommen, dass im abgeschlossenen Verfahren überhaupt nicht verwendet werden konnte, wobei die Wiederaufnahmswerberin daran überhaupt kein Verschulden…
…deutlich, dass das Finanzamt den Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen hat, ohne sich (mit Ausnahme der Frage des "neuen" Beweismittels) mit den geltend gemachten Wiederaufnahmegründen auseinandergesetzt zu haben. Dadurch wurden wesentliche Ermittlungen unterlassen, die zu einem anders lautenden Bescheid führen hätten können…
…Purkersdorf leitete den Antrag daher zuständigkeitshalber (§ 305 Abs. 2 BAO) an das Finanzamt Linz weiter. Die Sachwalterin stützte den Wiederaufnahmeantrag auf zwei neue Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden nicht geltend gemacht werden hätten können, und zwar eine Stellungnahme des OS vom 19…