…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Geht man davon aus, dass die nachgereichte Bescheinigung vom 27.12.2008 ein neues Beweismittel darstellt, das im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden des Berufungswerbers nicht geltend gemacht werden konnte, so ist zu prüfen…
…Projektes (ab 1987) habe er im Jahr 1989 den Bauernhof schließlich von seinem Schwager gekauft. Anschließend wurde das bestehende Gebäude abgerissen und an dessen Stelle im Jahr 1992 ein neues Stall- und Tennengebäude errichtet. Mit dem Bau des "Wirtschafts- und Wohngebäudes" begann er erst 1994…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MFS, vertreten durch Dr. E. Michel, Notar, 6900 Bregenz, Rathausstraße 13, vom 30. November 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 31. Oktober 2001 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die…
…und führte Folgendes aus: Ein Studienwechsel nach dem 3. inskribierten Semester ist grundsätzlich familienbeihilfenschädlich, sofern das betriebene Studium nicht zur Gänze auf das neue Studium angerechnet wird. Ein Studienwechsel ist nicht mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem nunmehr betriebenen Studium so viele Semester…
…Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit den angefochtenen Bescheiden wurden Bw (in der Folge: Bw) für einen PKW KFZ mit dem deutschen Kennzeichen D für den Zeitraum 7/2008 Normverbrauchsabgabe und für den Zeitraum 6/2008 Erwerbsteuer im Wege der Fahrzeugeinzelbesteuerung für ein "neues Fahrzeug" vorgeschrieben…
…deutschen Anschrift (deutscheAnschrift) am 14. Oktober 2009 um € 22.600,- (netto) erworben und dieser Händler diese innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeuges an einen Abnehmer ohne UID-Nummer dem Finanzamt unter Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges gemeldet hatte. Nach den getätigten Abfragen ist der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, gegen den den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2000, vom 12. Juli 2004 abweisenden Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. April 2007 entschieden: Die Berufung wird…
…gegenständlichen Fall wird der Bw. betreffend die M-KEG zur Verantwortung gezogen, sodass kein Fall einer res judicata vorliegt. Seitens des Bw. werden keine neuen Umstände vorgebracht, die geeignet wären, eine anders lautende Beurteilung bzw. Würdigung des gegebenen Sachverhaltes vorzunehmen. Es kann daher auch hinsichtlich…
…Seeling nicht anzuwenden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 14.6.2005. Darin betont der Bw, aus dem neuen Beweismittel ergebe sich, dass NJ Untermieterin der EK gewesen sei. Der Bw habe daher im Jahr 1999 AF und EK als Hauptmieterinnen gehabt…
…531.867,00" gestellt worden und lautet: "Namens meines Klienten sehe ich mich gezwungen, diesen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, unter Hinweis auf folgende neue Tatsachen, zu stellen. In einer kürzlich ergangenen Berufungsentscheidung wurde der Weg, den Geschäftsfall über Gutschrift des Empfängers der Leistung abzuwickeln…
…Hinsichtlich des Differenzbetrages wurde gleichzeitig beantragt, diesen "auf weitere Rechnung vorzutragen". Ein weiteres Vorbringen beinhaltete dieses Schreiben nicht. Das Finanzamt qualifizierte diese nicht näher bezeichnete Eingabe als neues, rechtzeitiges (vor dem ersten Ratenzahlungstermin) und hinreichend begründetes Ratenansuchen, was daraus erhellt, dass "das Ansuchen um Bewilligung…
…3.720,00 € sowie ein Verspätungszuschlag vorgeschrieben worden. In Form einer vereinfachten Strafverfügung wurde der Bw am 21. November 2005 schuldig erkannt, vorsätzlich durch unrichtige Angaben in der Erklärung über den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung), somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…den Bw. mitzuteilen, welchen Beruf er nunmehr, da er die Tätigkeit als Schauspieler aufgegeben habe, ausübe, welches das neue Produkt sei, ob die Firma im Firmenbuch eingetragen sei und welche Funktion der Bw. in der genannten Firma ausübe. Der Bw. teilte daraufhin mit, dass er…
…Quad" zu entrichtende Erwerbssteuer mit 478,93 € festgesetzt (S 26 f. Akt des Unabhängigen Finanzsenates): "[...] Fahrzeugeinzelbesteuerung: 2.394,68 € x 20% = 478,93 € [...] Begründung: Innergemeinschaftliche Erwerbe von neuen Fahrzeugen unterliegen stets der Erwerbssteuer, und zwar unabhängig vom Status des Erwerbers (d…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EK, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für das Jahr 2003 gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 1. August 2007, entschieden: Die Berufung wird…
…sind, so widerspricht die Ansicht, dass in der vertraglichen Einräumung eines Optionsrechtes stets dann kein gebührenrechtlicher Tatbestand gesehen werden kann, wenn bei der Ausübung des Optionsrechtes nur ein neues Vertragsverhältnis in Wirksamkeit gesetzt (und nicht bloß ein vorher bestehendes verlängert) wird, § 17 Abs.4 GebG…
…das sind 9,52 Euro, festgesetzt. Die Fälligkeit dieser Abgaben erfährt keine Änderung. Der Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge sowie über einen Verspätungszuschlag hinsichtlich der Festsetzung der Umsatzsteuer wird Folge gegeben. Diese angefochtenen Bescheide werden ersatzlos…
…November 1999, darin wurde festgehalten, dass bekannt sei, dass die Firma Fo. Immobilien GmbH die Bauherren veranlassen wolle neue Bauaufträge zu unterschreiben, obwohl rechtsgültige vorlägen. Es wurde mitgeteilt, dass die Firma C. GmbH bereits die erforderlichen gerichtlichen Schritte gegen die Firma Fo. Immobilien GmbH eingeleitet…
…die aber, wie sich schon aus der Studienrichtung, dem Studiensemester und Personenkennzeichen ergebe, tatsächlich ein völlig neues Studium bedeute. In rechtlicher Hinsicht sei daher von einem Abschluss der Ausbildung im Sommersemester 2007 auszugehen. Ab Juli 2007 bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr. Die Bw…
…da das Studium meiner Tochter "Bakkalaureats- und Magisterstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft" in Folge der neuen Studienordnung aus dem "Diplomstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft" hervorgegangen ist. Im damaligen Diplomstudium war der Umfang und die Dauer des Studiums "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" mit 8 Semestern und 120 Semesterstunden gemäß…