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UFSG RV/0648-G/11Die Berufung gegen einen Anspruchszinsenbescheid ist nach Ergehen eines neuen dem Berufungsbegehren entsprechenden Zinsenbescheides zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011

…Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde Im vorliegenden Fall ist der angefochtene Anspruchszinsenbescheid vom 17. Juli 2008 infolge Ergehens eines neuen Zinsenbescheides am 9. Februar 2010 nicht mehr im Rechtsbestand, weshalb auch die Berufung…

UFSL RV/1490-L/10Bindung des Anspruchszinsenbescheides an den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nämlich nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit dem Argument anfechtbar…

UFSK RV/0284-K/08Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

…der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und werde er entsprechend abgeändert, so werde diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergehe diesfalls ein neuer Zinsenbescheid, daher erfolge keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides. Mittels Eingabe der steuerlichen Vertreterin vom 21. März 2008…

UFSG RV/0600-G/07Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2009

…auslöst. Damit wird einer allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Einkommensteuersteuerbescheides aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung getragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Einkommensteuersteuerbescheid gerichteten Berufung von Amts wegen ein an den Spruch der Berufungsentscheidung gebundener (neuer) Zinsenbescheid ergeht (vgl. Ritz, …

UFSW RV/2033-W/04Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…Anspruchszinsen nur festgesetzt werden, wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 11.797,40 habe für den Zeitraum 1.Oktober 2004 bis 17. November 2004 lediglich…

UFSW RV/1847-W/04Anspruchszinsen, Bindung an Stammabgabenbescheid, unabhängig vom Verschulden der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.10.2005

…56 resultierte. Da Anspruchszinsen nur festgesetzt würden, wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 1.734,56 habe für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 30…

UFSL RV/0238-L/07Anspruchszinsen und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2007

…Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Einer Abänderung der Stammabgabenbescheide ist durch die amtswegige Erlassung eines neuen Zinsenbescheides Rechnung zu tragen. Sollte es daher bei einer allfälligen Aufhebung der angefochtenen Berufungsentscheidungen in einem fortgesetzten Verfahren zu einer Herabsetzung der für die Anspruchszinsen maßgebenden Einkommensteuervorschreibungen…

UFSG RV/0717-G/11Die Entrichtung der Einkommensteuerschuld laut Vorbescheid ist einer Anzahlung gleichzuhalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

…zu Grunde liegenden Feststellungsescheid ist irrelevant. Anspruchszinsen sind an einen rechtswirksam zu Stande gekommenen Grundlagenbescheid gebunden, solange Letzterer im Rechtsbestand ist. Für den Fall einer späteren Herabsetzung der Einkommensteuerschuld, ergeht ein neuer Zinsenbescheid, soweit die Zinsenkürzung mehr als 50 Euro beträgt.   Graz, am 17…

UFSI RV/0275-I/07Anspruchszinsen nach Behebung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…werden auch die bisher festgesetzten Anspruchszinsen wieder gutzuschreiben sein. Nach der Systematik des § 205 BAO hat dies aber nicht im Wege einer Aufhebung des (auch) angefochtenen Zinsenbescheides zu erfolgen. Vielmehr wird ein neuer Zinsenbescheid zu erlassen sein, mit dem entsprechende Gutschriftszinsen festgesetzt werden (§ 205 Abs…

UFSS RV/0157-S/08Zurechnung von vereinnahmten Rechnungsbeträgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…neuer Zinsenbescheid ergeht (vgl.Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides ist der neue…

UFSS RV/0756-S/07Begründung eines Bescheides betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

…neuer Zinsenbescheid ergeht (vgl.Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides ist der neue…

UFSL RV/0034-L/04Berücksichtigung einer Rückstellungsauflösung bei der Schätzung eines § 5 Ermittlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2007

…Der Zinsenbescheid könne daher nicht mit der Begründung bekämpft werden, dass der maßgebliche Körperschaftsteuerbescheid inhaltlich rechtswidrig sei, vielmehr sei im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Stattgabe ein neuer Zinsenbescheid zu erlassen. Weil die Berufung gegen den dem angefochtenen Zinsenbescheid zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheid abgewiesen worden sei…

UFSL RV/0807-L/10Wiederaufnahmegrund "berichtigter Lohnzettel" bei Aktivsetzung eines bereits unter den "historischen Meldungen" befindlichen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen daher als unbegründet abzuweisen. Dem Wegfall des Stammabgabenbescheides (Einkommensteuerbescheid 2005 vom 16. April 2007) wird dadurch Rechnung getragen werden, dass von Amts wegen ein neuer (Gutschrifts)Zinsenbescheid erlassen werden wird. Linz, am 16. August 2011

UFSL RV/0626-L/12Nichtvorliegen des durch die Abgabenbehörde herangezogenen Wiederaufnahmegrundes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen daher als unbegründet abzuweisen. Dem Wegfall des Stammabgabenbescheides (Einkommensteuerbescheid 2006 vom 26. Jänner 2012) wird dadurch Rechnung getragen werden, dass von Amts wegen ein neuer (Gutschrifts)Zinsenbescheid erlassen werden wird. Linz, am 10. Dezember 2013

UFSI RV/0467-I/04Bindung des Zinsenbescheides an die im Stammabgabenbescheid ausgewiesene Nachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2004

…stattfindet. Der Zinsenbescheid ist nämlich an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Falls sich der Einkommensteuerbescheid nachträglich als rechtswidrig erweisen und im diesbezüglich noch offenen Berufungsverfahren abgeändert werden sollte, ist von Amts wegen ein neuer, an…

UFSS RV/0396-S/06Kein Vorliegen neuer Tatsachen bei Abweichen von der Prognose, wenn diese Abweichung aus den Abgabenerklärungen ersichtlich war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…Es sei nicht denkbar, dass, so wie in der Bescheidbegründung zu den Einkommensteuerbescheiden angeführt, das Nichteintreten von prognostizierten Zahlen als neue Tatsache für die bereits veranlagten Jahre gewertet werde. Der § 303 Abs. 4 BAO treffe daher nicht zu. Sie ersuche deshalb um Fallenlassen der Wiederaufnahmen…

UFSF RV/0041-F/08Wiederaufnahme von Verfahren von Amts wegen auf Grund des Hervorkommens neuer Tatsachen im Rahmen einer Außenprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2008

…4 BAO wiederaufgenommen und am 20. August 2007 neue Sachbescheide erlassen. Die fristgerecht erhobenen Berufung richtet sich gegen die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2003 bis 2005, gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2003 bis 2005 sowie gegen die Anspruchszinsenbescheide der Jahre 2003 bis 2005. 1) Wiederaufnahme der…

UFSI RV/0540-I/06Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens; Vorliegen neuer Tatsachen, Einstellung der beim Wechsel der Gewinnermittlungsart aufzudeckenden stillen Reserven in eine Rücklage, Voraussetzungen für Rücklagenbildung (Rechtslage vor Veranlagung 2007); vom Mieter getragene Baukosten - Mietvorauszahlung oder aktivierungspflichtige Herstellung ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2012

…wurde aus formalrechtlichen Gründen zurückgewiesen. Die bekämpften Bescheide waren wegen fehlerhafter Adressierung nicht rechtswirksam geworden. Neue Bescheide werden wegen Eintritt der Verjährung nicht ergehen. Eine abgabenbehördliche Prüfung fand auch hinsichtlich der Jahre 2002 und 2003, nunmehr im Betrieb der Berufungswerberin (Fruchtgenussberechtigte) statt. Unter "Tz 1…

UFSI RV/0667-I/10Anspruchszinsen - Einwendungen gegen den als Bemessungsgrundlage herangezogenen Differenzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2012

…als rechtswidrig erweist und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz Rechnung getragen wird. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art…

UFSF RV/0358-F/101. Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO 2. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2013

…Gutschrift gegebenenfalls einen (neuen) Anspruchszinsenbescheid aus. Es liegt daher je Differenzbetrag eine Abgabe vor, wobei der Zinsenbescheid an die Höhe der im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides gebunden ist. Aufgrund dieser Bindung ist der Zinsenbescheid aber nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit…