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UFSG RV/0648-G/11Die Berufung gegen einen Anspruchszinsenbescheid ist nach Ergehen eines neuen dem Berufungsbegehren entsprechenden Zinsenbescheides zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011

…Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde Im vorliegenden Fall ist der angefochtene Anspruchszinsenbescheid vom 17. Juli 2008 infolge Ergehens eines neuen Zinsenbescheides am 9. Februar 2010 nicht mehr im Rechtsbestand, weshalb auch die Berufung…

UFSL RV/1490-L/10Bindung des Anspruchszinsenbescheides an den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nämlich nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit dem Argument anfechtbar…

BFG RV/7100213/2022Bindung der Anspruchszinsen an die Nachforderung im Einkommensteuerbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2022

…Gutschrift des Einkommensteuerbescheides löse einen (neuen) Anspruchszinsenbescheid aus. Einer Abänderung des Stammabgabenbescheides im Zuge des Beschwerdeverfahrens betreffend Einkommensteuer wäre somit durch die amtswegige Erlassung eines neuen Zinsenbescheides Rechnung zu tragen. Die Bf verwies im Vorlageantrag vom 8.12.2021 auf ihr bisheriges Vorbringen und ergänzte…

BFG RV/5101288/2016Nichtverbesserung des Mangels der fehlenden Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung im Vorlageantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss09.09.2021

…Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend geändert, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsbescheid Rechnung getragen. Es ergeht diesfalls ein neuer Zinsenbescheid. Nebenbei wird angemerkt, dass mit Beschwerdevorentscheidungen vom 19.7.2016 die Einkommensteuerbescheide 2010 bis…

UFSK RV/0284-K/08Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

…der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und werde er entsprechend abgeändert, so werde diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergehe diesfalls ein neuer Zinsenbescheid, daher erfolge keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides. Mittels Eingabe der steuerlichen Vertreterin vom 21. März 2008…

UFSG RV/0600-G/07Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2009

…auslöst. Damit wird einer allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Einkommensteuersteuerbescheides aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung getragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Einkommensteuersteuerbescheid gerichteten Berufung von Amts wegen ein an den Spruch der Berufungsentscheidung gebundener (neuer) Zinsenbescheid ergeht (vgl. Ritz, …

UFSW RV/2033-W/04Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…Anspruchszinsen nur festgesetzt werden, wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 11.797,40 habe für den Zeitraum 1.Oktober 2004 bis 17. November 2004 lediglich…

UFSW RV/1847-W/04Anspruchszinsen, Bindung an Stammabgabenbescheid, unabhängig vom Verschulden der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.10.2005

…56 resultierte. Da Anspruchszinsen nur festgesetzt würden, wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 1.734,56 habe für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 30…

UFSL RV/0238-L/07Anspruchszinsen und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2007

…Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Einer Abänderung der Stammabgabenbescheide ist durch die amtswegige Erlassung eines neuen Zinsenbescheides Rechnung zu tragen. Sollte es daher bei einer allfälligen Aufhebung der angefochtenen Berufungsentscheidungen in einem fortgesetzten Verfahren zu einer Herabsetzung der für die Anspruchszinsen maßgebenden Einkommensteuervorschreibungen…

UFSG RV/0717-G/11Die Entrichtung der Einkommensteuerschuld laut Vorbescheid ist einer Anzahlung gleichzuhalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

…zu Grunde liegenden Feststellungsescheid ist irrelevant. Anspruchszinsen sind an einen rechtswirksam zu Stande gekommenen Grundlagenbescheid gebunden, solange Letzterer im Rechtsbestand ist. Für den Fall einer späteren Herabsetzung der Einkommensteuerschuld, ergeht ein neuer Zinsenbescheid, soweit die Zinsenkürzung mehr als 50 Euro beträgt.   Graz, am 17…

UFSI RV/0275-I/07Anspruchszinsen nach Behebung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…werden auch die bisher festgesetzten Anspruchszinsen wieder gutzuschreiben sein. Nach der Systematik des § 205 BAO hat dies aber nicht im Wege einer Aufhebung des (auch) angefochtenen Zinsenbescheides zu erfolgen. Vielmehr wird ein neuer Zinsenbescheid zu erlassen sein, mit dem entsprechende Gutschriftszinsen festgesetzt werden (§ 205 Abs…

BFG RV/5100427/2017Verdeckte Ausschüttungen im Zusammenhang mit der Sanierung eines Innenhofes, der im Eigentum des Gesellschafter-Geschäftsführer steht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2021Teil 1/3

…so werde diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es würde diesfalls ein neuer Zinsenbescheid ergehen. Sowohl die Beschwerdevorentscheidungen betreffend Umsatzsteuer 2009 bis 2013 als auch hinsichtlich der Anspruchszinsen 2009 sowie 2011 bis 2013 wurden am 5.12.2016 neuerlich zugestellt…

BFG RV/7103349/2018Fristverlängerung bis zum Abschluss einer Außenprüfung - Zulässigkeit dieses Antrages und Bestimmung dieser Fristdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2019

…der Bindung des Zinsenbescheides an die geänderte Stammabgabe von Amts wegen ein neuer Zinsenbescheid erlassen werden. Dazu bedarf es weder einer Anfechtung des mit der Wiederaufnahme erlassenen Einkommensteuerbescheides noch einer Anfechtung des aus diesem Grunde ergangenen Anspruchszinsenbescheides. Wegen der Bindungswirkung des Zinsenbescheides ist seine Anfechtung…

BFG RV/6100002/2017Anspruchszinsen bei geänderten Stammabgabenbescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2017

…der Erlassung neuer Zinsenbescheide, anstatt die ursprünglichen Zinsenbescheide gemäß § 295 Abs 3 BAO zu ändern. Somit kann aus der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur trotz des Hinweises auf § 295 Abs 3 BAO nicht der Schluss gezogen werden, dass der VwGH eine Beseitigung des ursprünglichen Zinsenbescheides für gesetzeskonform…

BFG RV/6100505/2011Anspruchszinsen - Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2016

…Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es hat von Amts wegen ein neuer Zinsenbescheid zu ergehen (VwGH 5.9.2012, 2012/15/0062…

UFSS RV/0157-S/08Zurechnung von vereinnahmten Rechnungsbeträgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…neuer Zinsenbescheid ergeht (vgl.Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides ist der neue…

UFSS RV/0756-S/07Begründung eines Bescheides betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

…neuer Zinsenbescheid ergeht (vgl.Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides ist der neue…

UFSL RV/0034-L/04Berücksichtigung einer Rückstellungsauflösung bei der Schätzung eines § 5 Ermittlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2007

…Der Zinsenbescheid könne daher nicht mit der Begründung bekämpft werden, dass der maßgebliche Körperschaftsteuerbescheid inhaltlich rechtswidrig sei, vielmehr sei im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Stattgabe ein neuer Zinsenbescheid zu erlassen. Weil die Berufung gegen den dem angefochtenen Zinsenbescheid zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheid abgewiesen worden sei…

BFG RV/5100909/2021Schätzung in Zusammenhang mit einer Katzen-und Hundezucht sowie mit Bareinnahmen aus einer Vermietungstätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2022Teil 8/9

…erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (vgl. VwGH 05.09.2012, 2012/15/0062). Wegen der Bindungswirkung sind die Zinsenbescheide nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, die maßgebenden Einkommensteuerbescheide seien inhaltlich rechtswidrig…

UFSL RV/0807-L/10Wiederaufnahmegrund "berichtigter Lohnzettel" bei Aktivsetzung eines bereits unter den "historischen Meldungen" befindlichen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen daher als unbegründet abzuweisen. Dem Wegfall des Stammabgabenbescheides (Einkommensteuerbescheid 2005 vom 16. April 2007) wird dadurch Rechnung getragen werden, dass von Amts wegen ein neuer (Gutschrifts)Zinsenbescheid erlassen werden wird. Linz, am 16. August 2011