…2009 in Höhe von € 9.110,96. Die berichtigte Steuererklärung 2009 sowie die neue Berechnung der Bemessungsgrundlagen wurden beigelegt. Mit Bescheid vom 20.5.2011 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung abgewiesen, dass ein Wechsel der Berechnungsmethode von Bemessungsrundlagen für…
…gem. § 295 Abs. 1 BAO, zu Recht als unbegründet abgewiesen worden waren. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsfragen, ob die Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren als eine neue Tatsache gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO anzusehen ist, wozu…
…gem. § 295 Abs. 1 BAO, zu Recht als unbegründet abgewiesen worden waren. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsfragen, ob die Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren als eine neue Tatsache gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO anzusehen ist, wozu…
…gem. § 295 Abs. 1 BAO, zu Recht als unbegründet abgewiesen worden waren. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsfragen, ob die Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren als eine neue Tatsache gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO anzusehen ist, wozu…
…Ltd. als Gesellschafter der Firma A_GmbH bewirkt werden. Wenige Monate nach dieser Abtretung der Gesellschaftsanteile und bevor die Bemühungen des neuen Gesellschafters um weiteres Eigenkapital abgeschlossen werden konnten, bekundete H_ PLC (= späterer Käufer) Interesse am Erwerb der Gesellschaftsanteile der Firma A_GmbH . Am…
…Ergebnis der späteren Prüfung gezeigt habe, wem die Erträge aus den Anteilsveräußerungen (entsprechend den oben erwähnten Tz. 8 bis 11) dem Berufungswerber zuzurechnen waren. Für das Jahr 1999 sei neben der im Abschnitt Prüfungsabschluss, Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO des Berichtes über…
…1 BAO vom 1. Oktober 2004), vom 14. August 2002 (für 2000) und vom 15. Mai 2003 (für 2001) ohne weitere Begründung und ohne neue Sachbescheide entsprechend § 307 BAO zu erlassen, wiederaufnahmen. Zu diesem Zeitpunkt sind damit gemäß § 307 Abs. 1 die Sachbescheide für die…
…August 2004 erlassen worden sei, weshalb für das Finanzamt hinsichtlich der Höhe der Einkünfte der Ehegattin keine neuen Tatsachen hervorgekommen sein könnten und daher ein Verfahrensfehler des Finanzamtes vorliege. Weiters wurde darauf verwiesen, dass die steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegattin im betreffenden Einkommensteuerbescheid mit 4.353…
…450.249,15 festgesetzt. Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahme des Verfahrens im Wesentlichen damit, dass im Zuge der Befragung des Geschäftsführers der BW in der Berufungssache E K neue Tatsachen aufgetaucht seien, die die Änderungen des Sachbescheides erforderlich machen würden. Eine Uneinbringlichkeit der Forderung im…
…worden. Mit Bescheid vom 19. Mai 2004 wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens keine neuen Tatsachen vorgebracht werden konnten, die einen anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätten. Am 14. Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine…
…Abs. 1 lit. b BAO wäre einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen wären, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Da der Gesetzgeber erstmalig für das Kalenderjahr 2000 die Geltendmachung eines 12 %-igen Pauschalbetrages eingeräumt habe…
…Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und über eine Abgabenerhöhung vom 1. Februar 2010 aufgehoben und die Normverbrauchsabgabe für das verfahrensgegenständliche Fahrzeug samt Abgabenerhöhung mit dem angefochtenen Bescheiden vom 7. Mai 2010 neuerlich festgesetzt. Aus diesem Grund ist zunächst zu prüfen, ob Sachidentität vorliegt. Sache ist die Angelegenheit…
…der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides gestellt wird (§ 304 lit. b BAO). Wenn die Bewilligung der Wiederaufnahme - aufgrund eines rechtzeitig eingebrachten Antrages - erst nach Eintritt der allgemeinen Verjährung erfolgt, ist deshalb trotzdem eine neue Sachentscheidung zulässig (Ritz, BAO3, § 304 Tz 8). Das ist nach…
…2009 die Einkommensteuer gem. § 303 Abs 4 BAO wieder auf und erließ an diesem Tag geänderte Wiederaufnahme- und Sachbescheide. Begründet wurde die Wiederaufnahme der Verfahren damit "dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen - § 20 BAO…
…Somit seien keine Tatsachen neu hervorgekommen; neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen seien kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In der Begründungsergänzung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, mittels Vorhalt sei die Steuerpflicht in Österreich (Mittelpunkt der Lebensinteressen) geklärt worden…
…12.2004 trat rückwirkend mit 01.05.2004 in Kraft; somit gilt bis 30.04.2004 die alte Rechtslage, ab 01.05.2004 die neue. Daher bekommen Flüchtlinge unabhängig vom Zeitpunkt der Asylgewährung Familienbeihilfe bis 30.04.2004, danach erst wieder ab Asylgewährung. Ich bin…
…für die Kalenderjahre 1994 bis 1997 sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Am 5. Juli 1999 brachte der Berufungswerber (Bw) für die Jahre 1994 bis 1997 neuerlich Anträge auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ein, in denen er erstmals Werbungskosten für die Reinigung und Instandhaltung seiner Uniform beantragte…
…dann zulässig, wenn Tatsachen und Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind. Gemäß der Bescheidbegründung bestehe die neue Tatsache darin, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt worden seien. Das Beiblatt, in dem der Bw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert…
…iVm § 53 AbgEO die Zusammenrechnung der sowohl gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten als auch gegenüber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bestehenden Ansprüche unter Einbeziehung des mit 290,70 € bewerteten Wohnrechtes verfügte. In der vom Finanzamt als neuerliches Nachsichtsansuchen gewerteten Eingabe vom 9. Juli 2002…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. Juli 2012, StrNr. 083/2009/00142-001, wurde A neuerlich der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig gesprochen, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [nicht Spruchteil, aber hinzuzudenken: als Wahrnehmender…