…wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…Besserungsvereinbarung nicht verkauft, sondern eingelöst worden wäre, anlangt, so hätte sich durch die neu hervorgekommenen Beweismittel daher kein im Spruch anders lautender Bescheid ergeben können. Dies sei aber nach dem letzten Halbsatz des § 303 Abs. 4 BAO eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme. Es ließen sich…
…fehlenden Erklärungen zu ergänzen, weder einen Wiederaufnahmegrund erkennen lassen noch Aufklärung über eine Rechtzeitigkeit geben. Da es sich bei den neu im Oktober 2007 erstellten Unterlagen und Bestätigungen um keine bisher existenten, jedoch neu hervorgekommenen Bewiesmittel im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO…
…fehlenden Erklärungen zu ergänzen, weder einen Wiederaufnahmegrund erkennen lassen noch Aufklärung über eine Rechtzeitigkeit geben. Da es sich bei den neu im Oktober 2007 erstellten Unterlagen und Bestätigungen um keine bisher existenten, jedoch neu hervorgekommenen Bewiesmittel im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO…
…fehlenden Erklärungen zu ergänzen, weder einen Wiederaufnahmegrund erkennen lassen noch Aufklärung über eine Rechtzeitigkeit geben. Da es sich bei den neu im Oktober 2007 erstellten Unterlagen und Bestätigungen um keine bisher existenten, jedoch neu hervorgekommenen Bewiesmittel im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO…
…Die Kenntnis der neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel muss einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeiführen. Ein im Spruch anders lautender Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1996 ergibt sich aus der Nichtanerkennung der vorgenommenen Aktivierung des Wirtschaftsgutes "Patent Wabenkachel". Im Hinblick auf die für die Ermessensübung…
…4 BAO dar, da es sich bei den betreffenden Lohnzetteln nicht um "neu hervorgekommene" Tatsachen oder Beweismittel handelte. Da die bekämpften Wiederaufnahmebescheide - laut Inhalt des Spruches und Begründung - sich im gegenständlichen Fall daher auf keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund stützten, die Rechtsmittelbehörde auf Grund obiger Ausführungen aber…
…1 lit. a (Erschleichungstatbestand) oder lit. c (Vorfragentatbestand) beruft sich das Finanzamt somit auf neu hervorgekommene Tatsachen und/oder Beweismittel. Wird von Amts wegen ein Bescheid erlassen hat dieser gemäß § 93 Abs 3 lit. a BAO auch eine Begründung zu enthalten. Die vom Finanzamt herangezogenen…
…Ein Wiederaufnahmeantrag nach der genannten Bestimmung kann nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wieder aufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde. Es müssen also neu hervorgekommene Tatsachen bzw neu hervorgekommene Beweismittel vorliegen…
…Abs. 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens. In der gesonderten Begründung vom 30.1.2007 wurden die Wiederaufnahmsbescheide wie folgt begründet: "Neu hervorgekommene Beweismittel: Erhebungen der Prüfungsabteilung für Strafsachen in Innsbruck ergaben, dass aufgrund von gefälschten Rechnungen Vorsteuerbeträge bei der Abgabenbehörde geltend gemacht wurden, denen…
…bei ihr eine Behinderung von 50 von 100 vorliegt. Es gibt somit ein Beweismittel, welches im Vergleich zu dem abgeschlossenen Verfahren, dessen Wiederaufnahme mit dem vorliegenden Antrag begehrt wird, neu hervorgekommen ist und welches im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Wiederaufnahmswerberin nicht geltend gemacht…
…16. Jänner 2006 wider Erwarten doch Bescheidqualität erlangt, dann wäre die Wiederaufnahme aus den nachstehend angeführten Gründen zulässig [erforderlich]: Es lägen neu hervorgekommene Beweismittel vor, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht hätten werden können. Der UFS habe nämlich im Finanzstrafverfahren das Bauprojekt in Wien…
…000,-- auf ATS 3.314.920,--). Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde damit begründet, dass die der Abgabenbehörde auf Grund des am 2. 5. 2001 an die Kripo S gestellten Amtshilfeersuchens zugegangen Unterlagen als neu hervorgekommene Beweismittel (§ 166 BAO) im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz persönlich ausgeführt habe und die liechtensteinische Anstalt lediglich aus verrechnungstechnischen Gründen auf Wunsch des Konzerns errichtet worden sei. Zudem sei das neu hervorgekommene Beweismittel in diesem Verfahren das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Dieses sei eindeutig eine Erkenntnisquelle für die bescheidbedeutsame Tatsache…
…dass dem Antrag keine neu hervorgekommenen Tatsachen zugrunde gelegen wären. In der dagegen eingebrachten Berufung wandte der Berufungswerber durch seinen rechtlichen Vertreter unter Wiederholung seiner bisherigen Ausführungen ein, dass zwar nicht das Hervorkommen einer neuen Tatsache, jedoch eines neuen Beweismittels vorgelegen sei und deshalb ein…
…Rede sein kann, wenn die Tatsachen oder Beweismittel zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Auf Zeugen bezogen bedeuten diese Ausführungen, dass ein Zeuge nur dann als ein neu hervorgekommenes Beweismittel anzusehen ist, wenn er ohne…
…2922 3. Absatz). Auf die "eidesstattliche" Erklärung bezogen bedeuten diese Ausführungen, dass diese Erklärung nur dann als ein neu hervorgekommenes Beweismittel anzusehen wäre, wenn dieser Sachverhalt als Tatsache nicht bereits in der Beweiswürdigung der Berufungsentscheidung berücksichtigt wurde. Eine inhaltlich gleichlautende "handschriftliche" Bestätigung aus dem Jahr…
…Verfahrens betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 1999 mit Bescheid vom 20. Februar 2002? Worin konkret lagen für das FA neu hervorgekommene Beweismittel bzw. Tatsachen, die die damalige Wiederaufnahme begründeten? 2. Welche Themen wurden beim Gespräch am 11…
…rechtliche Beurteilung nachträglich unter Umständen zutreffender erscheint als die Würdigung, die im abgeschlossenen Verfahren vorgenommen wurde, liegt keine "neu hervorgekommene Tatsache" - und auch kein neu hervorgekommenes Beweismittel - im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO vor." Da eine geänderte Rechtsansicht keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund iSd. …
…März 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO für das Jahr 1998 abgewiesen wird. Im Begründungsteil hat das Finanzamt ausgeführt: "Es sind keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 1998 rechtfertigen. Im Übrigen wird…