…sei aus dem Akteninhalt nicht erkennbar, noch für eine allfällige Beurteilung hinsichtlich einer nachträglichen Entgeltsminderung maßgeblich. Daher habe man die Umsatzerlöse um 6.452,- € (Haftungszahlung an CDBank) erhöht. Der Bruttobetrag (7.743,- €) sei als Schadenersatzleistung (Aufwand) anerkannt und der Gewinn aus selbständiger Arbeit…
…Miete voraussichtlich beglichen wird, sei es durch Gegenverrechnung oder durch tatsächlichen Geldfluss, sieht die Bp keinen Grund, Entgeltsminderungen anzusetzen." Aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung nahm das Finanzamt das Umsatzsteuerverfahren 1998 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und erließ einen neuen Umsatzsteuerbescheid. Die Umsatzsteuer wurde…
…argumentierte weiters, dass diese nachträgliche Verrechnung von Provisionen im Jahr 1993 auf Basis der Sollumsätze der Bw. zu erfolgen hatte. Dies deshalb, da durch die Einbehaltung von Treuhandgeldern der Kunden im Jahr 1993 Entgeltsminderungen aus früheren Jahren hätten ausgeglichen werden können. Nach Ansicht der Bp…
…72 S stelle 1996/97 eine nachträgliche Entgeltsminderung dar und führe zur Korrektur der Vorsteuern und der Anschaffungskosten. Auch der IFB sei zu berichtigen. Die Aufteilung erfolge im Verhältnis der zum Zeitpunkt der Fertigstellung geltend gemachten IFB-Beträge. Die Entgeltsminderungen seien teilweise im Umsatzsteuerbescheid 1996…
…Abs. 1 (UStG 1994) im weiteren Gesetzestext des § 16 leg.cit. nicht vorgesehen. Sie sei daher nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. D.h. bei Entgeltsminderungen sei ein Beleg nur bei Wechselvorzinsen erforderlich (§ 11 Abs. 13 UStG 1994) (siehe Kolacny-Caganek, UStG, Manz Kurzkommentar, 3. Aufl…
…Abs. 12 UStG 1994 ist auch gegeben, wenn sich nachträglich das Entgelt für einen Umsatz vermindert. Die in der Rechnung ausgewiesene Steuer ist in diesem Fall höher als die gesetzlich geschuldete und wird nun auf Grund der Rechnung geschuldet sofern nicht die Rechnung berichtigt wird…
…vom Bw. an das genannte Unternehmen geleistete Vergleichszahlung in Höhe von 36.000,00 € in Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhaltes als umsatzsteuerpflichtige Zahlung aus dem Titel der Gewährleistung anzusehen sei. Sie stelle demnach eine nachträgliche Entgeltsminderung im Sinne des § 16 UStG 1994 dar. Es…
…liege der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch. Liege der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führe die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann werde diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des Umsatzes des Gemeinschuldners…
…10. 2004, RV/0275-G/04 ). Nach anderer Auffassung wird die Gegenleistung im Kapitalwert der Renten gesehen, wobei nachträgliche Entgeltsänderungen gem § 16 zu berücksichtigen sind (vgl Stoll, Rentenbesteuerung 4 Rz 541 und 555 ff - siehe Rz 83). 81 Renten sind wiederkehrende Zahlungen, deren Dauer nicht…
…des für den Umsatz in Anspruch genommenen Vorsteuerabzuges spricht. Liegt der Leistungsaustausch - wie im gegenständlichen Fall - vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung zu einer Abgabenforderung, dann wird diese nicht nach dem - angenommenen - Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des…
…der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch liegt. Liegt der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann wird diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des Umsatzes des Gemeinschuldners…
…liegt der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch. Liegt der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann ist diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des Umsatzes des Gemeinschuldners…
…der entsprechenden Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages spricht. Liegt der Leistungsaustausch - wie im gegenständlichen Fall - vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann wird diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung…
…der entsprechenden Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages spricht. Liegt der Leistungsaustausch - wie im gegenständlichen Fall - vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann wird diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung…
…der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch liegt. Liegt der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann wird diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des Umsatzes des Gemeinschuldners…
…liegt der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch. Liegt der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann ist diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des Umsatzes des Gemeinschuldners…
…der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch liegt. Liegt der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann wird diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des Umsatzes des Gemeinschuldners…
…vier mal 50.000 S als Schadenersatzzahlungen, mit welchen der Schadenersatzprozess abgeschlossen worden sei. Den Verzicht auf offene Honorare in Höhe von ebenfalls 200.000 S sah er dagegen als Entgeltsminderung an, weil im Vergleich keine Rede davon war, dass die noch offenen Honorarforderungen mit…
…die Betriebsprüfung, entgegen der Darstellung der Bw., nicht den Schluss gezogen, dass eine Entgeltsminderung als vereinbart anzunehmen sei. Vielmehr sei festgestellt worden, dass für die steuerliche Beurteilung des Vergleiches der von beiden Parteien vereinbarte Vertragsinhalt maßgeblich zu sein habe. Es treffe auch nicht zu, dass…
…2001] die der Bw. entstandenen Kosten aus der Behebung von Mängeln der von der Fa. R. GmbH gelieferten Gegenstände als Entgeltsminderung im Sinne des § 16 Abs. 1 UStG 1994 qualifiziert und die darauf entfallende Vorsteuer in Höhe von S 44.532,79 gemäß § 16 Abs…