…Bezahlung neu eingegangener Verbindlichkeiten noch zu einer Begünstigung anderer Gläubiger durch Begleichung ihrer Forderungen gekommen sei. Dem Bw. sei kein Verschulden an der Pflichtverletzung vorwerfbar, weil die während seiner Geschäftsführungstätigkeit fällig gewordenen laufenden Lohnabgaben sowie die Umsatzsteuer durch Verrechnung mit dem damaligen Abgabenguthaben der GmbH…
…zwar nicht primär zu einer Existenzgefährdung führe; eine Einhebung dieser Nachforderungen würde jedoch auf Grund des geringen Einkommens des Bw. und seiner mangelnden Liquidität (fehlende Ersparnisse, usw.) eine unbilligen Härte darstellen. Auf Grund der im Nachsichtsantrag angeführten Gründe sei zudem eine sachliche Unbilligkeit zu bejahen…
…die bis längstens Dezember 2001 genutzt worden sei. Ein Geschäftsbetrieb konnte nicht wahrgenommen werden, vielmehr habe nach Auskunft des Vermieters eine vom Mieter verschiedene Person mit zwei Kindern die Wohnung benutzt. Am 14.01.2002 sei die Wohnung zwangsweise aufgesperrt worden und sei festgestellt worden…
…die bis längstens Dezember 2001 genutzt worden sei. Ein Geschäftsbetrieb konnte nicht wahrgenommen werden, vielmehr habe nach Auskunft des Vermieters eine vom Mieter verschiedene Person mit zwei Kindern die Wohnung benutzt. Am 14.01.2002 sei die Wohnung zwangsweise aufgesperrt worden und sei festgestellt worden…
…In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung vom 27. März 2009 wendete der Bw. mangelndes Verschulden hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung der Einkommensteuernachzahlungen 2003 bis 2006 ein und begehrte die Aufhebung der Säumniszuschläge. Zur Begründung wird ausgeführt, der Bw. sei durch die unerwartete Nachforderung psychisch schwer…
…den abgabenrechtlichen Pflichten gehöre - abgesehen von der zeitgerechten Abgabenentrichtung - gesetzmäßige Aufzeichnungen zu führen und Abgabenerklärungen pünktlich einzureichen. Ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung habe vom Bw nicht dargelegt werden können. Daraufhin legte der Bw mit Schriftsatz vom 6. April 2002 gegen diese Berufungsvorentscheidung "Einspruch" ein…
…diesbezüglicher Fragenvorhalt des Finanzamtes vom 4.11.2003 sei nur unzureichend beantwortet worden. Da ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung nicht dargelegt worden wäre, sei von einem Verschulden an den angeführten Pflichtverletzungen auszugehen. Die Geltendmachung der Haftung stelle die einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches…
…wenn er die öffentliche Bekanntmachung der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nicht beachte (OGH 17.07.1997, 6 Ob 209/97x). Für mangelndes Verschulden sei das Zollamt beweispflichtig. Böse Absicht oder Fahrlässigkeit in Bezug auf die Nichtberücksichtigung der Abgabenforderung im Schuldenregulierungsverfahren könne der Bf. keinesfalls vorgeworfen werden…
…des Gleichbehandlungsgebotes auszugehen. Der Berufungswerber habe ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung nicht dargelegt. Die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftige Haftungsschuld wurde im Schuldenregulierungsverfahren des Berufungswerbers als bedingte Konkursforderung angemeldet. Gegen den Haftungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 23.3.2005 Berufung erhoben. Darin wurde…
…Summe | | | 76.076,46 Die Abgaben seien bei der Primärschuldnerin im Hinblick auf das bereits beendete Konkursverfahren uneinbringlich. Ein mangelndes Verschulden des Berufungswerbers an der Uneinbringlichkeit sei trotz Vorhaltsbeantwortung nicht dargelegt worden. Als Pflichtverletzung komme auch der Abschluss eines Zessionsvertrages in Betracht…
…jedenfalls) Geschäftsführer dieser GmbH gewesen. Der Aufforderung vom 25. März 2011 im Sinne der Beweislastumkehr sein mangelndes Verschulden darzulegen sei der Bw nicht nachgekommen. Aufgrund von Umsätzen im Haftungszeitraum sei von Gesellschaftsmitteln auszugehen. Auf den weiteren Inhalt der Begründung dieses Bescheides wird verwiesen. Dagegen erhob…
…worden. Der Bw habe nicht dargelegt, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei. Ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung sei nicht dargelegt worden. Die Geltendmachung der Haftung sei eine geeignete Maßnahme, um den Abgabenausfall zu verhindern. Der Bw habe Pensionseinkünfte, weshalb…
…seien, da die Firma G mbH in Folge Konkurseröffnung am 15.09.2004 aufgelöst worden sei. Ein mangelndes Verschulden an einer Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers (das ist die der Entrichtung der Abgaben) sei trotz entsprechender Aufforderung vom 30.11.2004 nicht dargelegt worden…
…2006 (gemeint wohl: 2004), sodass auch diese Inanspruchnahme zu Unrecht erfolgt sei. Aus dem Umstand, dass aus der Zeit der Geschäftsführertätigkeit des Bw keine Steuern offen seien, werde mangelndes Verschulden im Sinne des § 9 BAO abgeleitet, zumal die Rechtsfrage, inwieweit ein Geschäftsführer für allfällige Steuerverbindlichkeiten…
…wären, und damit der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt worden wäre, sei eine schuldhafte Pflichtverletzung anzunehmen. Ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung sei nicht dargelegt worden. Im Übrigen hätte nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war…
…31. Mai 2005" (richtig: 1.2.2006) sei nicht beantwortet worden. Da ein mangelndes Verschulden an den Pflichtverletzungen nicht dargelegt worden wäre, sei von einem Verschulden an den angeführten Pflichtverletzungen auszugehen. Die Geltendmachung der Haftung stelle die einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Der…
…des vollen vereinbarten Arbeitslohnes ausreichten, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten. Ein mangelndes Verschulden an den Pflichtverletzungen sei nicht dargelegt, ein diesbezüglicher Fragenvorhalt des Finanzamtes vom 23.6.2005 nicht beantwortet worden. Die Geltendmachung der Haftung stelle…
…dafür Sorge zu tragen, dass die Abgabenschuldigkeiten der GmbH entrichtet werden, welcher Verpflichtung er jedoch nicht nachgekommen sei. Ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung sei trotz entsprechender Aufforderungen nicht dargelegt worden, weshalb gegen ihn die Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO geltend gemacht werde. Dagegen…
…hingewiesen, dass in der Stellungnahme zum Fragenvorhalt des Finanzamtes ein mangelndes Verschulden an den abgabenrechtlichen Pflichtverletzungen nicht dargestellt worden sei. Insbesondere sei das Fehlen der Mittel und die Gläubigergleichbehandlung nicht nachgewiesen worden. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 16.8.2005 Berufung erhoben. Es…
…dafür Sorge zu tragen, dass die Abgabenschulden der GesmbH entrichtet werden, welcher Verpflichtung er jedoch nicht nachgekommen sei. Ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung sei trotz entsprechender Aufforderungen nicht dargelegt worden, weshalb gegen ihn die Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO geltend gemacht werde. Dagegen…