Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen N., vertreten durch Mag. Jürgen Gandler, Steuerberater, 6020 Innsbruck, Trientlgasse 65, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…FinStrG zufolge in den Fällen, in denen das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutenden Folgen nach sich gezogen hat, wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat von der Verhängung einer Strafe abzusehen ist und durch Finanzvergehen, hinsichtlich welcher § 25 FinStrG zur…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Feldkirch ,in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Egon R. Rhomberg, wegen Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 lit. a (1. Fall) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…von einer vollständigen Fertigstellung des Gewerkes, noch von einer Mängelfreiheit die Rede gewesen sei). Knapp vor Weihnachten war nach dem Eindruck des A der Auftrag fertig gestellt, wobei noch eine Reihe von Mängeln zu beheben waren (Stellungnahme des A vom 7. Februar 2000, Finanzstrafakt Bl…
Denkbar ist im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten auch noch, dass er - obwohl ein erfahrener Geschäftsmann und mit dem umsatzsteuerlichen Basiswissen vertraut - in Anbetracht des speziellen Handlungsablaufes bei der Geltendmachung der Forderung der F GmbH trotz der auch einem völligen Laien ins Auge fallenden Aspekte…
…bei der Bf. nicht vor. Weiters wurde in der Beschwerde auf die Bestimmung des § 25 FinStrG über die mangelnde Strafwürdigkeit der Tat verwiesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Dem Finanzstrafverfahren liegt der Sachverhalt zugrunde, dass im Zuge einer Betriebsprüfung Zoll der Fa. W. durch das Zollamt…
…könne bzw. nicht vorwerfbar sei. Selbst wenn jedoch § 9 FinStrG nicht zur Anwendung käme, läge jedenfalls eine mangelnde Strafwürdigkeit der Tat im Sinne des § 25 FinStrG vor, da das Verschulden des Beschuldigten geringfügig und dessen Irrtum letztlich keine Folgen nach sich gezogen habe. Abgesehen davon…
…hat sich seither wohl verhalten und die gegenständlichen Taten liegen bereits mehr als ein Jahrzehnt zurück, daher konnte nach § 25 FinStrG von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden. Die mangelnde Strafwürdigkeit einer Tat gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG ist als besonderer Strafausschließungsgrund im Sinne des …
…übertragenen Aufgaben gewissenhaft erfüllt bzw. bei Problemen Meldung an den Beschuldigten erstattet. Unter Punkt 1.4. "Mangelnde Strafwürdigkeit der Tat (Berufungsabschnitt b) ..." führt der Zweitbeschuldigte aus, dass im gegenständlichen Sachverhalt lediglich ein geringfügiges Verschulden vorliege und der Schaden wieder gutgemacht worden sei. Da er, Dr…
…geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist die Behörde verpflichtet, von der Verhängung einer Strafe abzusehen. Die mangelnde Strafwürdigkeit ist als besonderer Strafausschließungsgrund iSd. § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG anzusehen.  …
…würde, dass hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen in den Jahren 2003 und 2004 eine vorsätzliche Verkürzung vorliege, hätte diesbezüglich die Verhängung einer Strafe über den Bw. wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat (§ 25 Abs. 1 FinStrG) zu unterbleiben. Mangelnde Strafwürdigkeit nach § 25 Abs. 1 FinStrG liege vor, wenn…
…1 FinStrG, welche im Ausmaß des nunmehrigen Schuldspruches ohnehin nicht dezidiert bestritten wurde. Wenn seitens der Bw. eine mangelnde Strafwürdigkeit der verfahrensgegenständlichen Einkommensteuerverkürzungen darin gesehen wird, weil diese durch eine materiell den Prüfungszeitraum betreffende Umsatzsteuergutschrift (aus zu Unrecht der Umsatzsteuer unterzogenen, aus Sicht der österreichischen…
…Österreich ausgeführt werde, weshalb eben die Kaution mit einem den Wert des Motorrades übersteigenden Betrag festgesetzt worden sei. Im Übrigen wäre beim Beschuldigten das Vorliegen eines entschuldbaren oder unentschuldbaren Irrtums zu prüfen gewesen oder es liege allenfalls eine mangelnde Strafwürdigkeit der Tat nach § 25 Abs…
…der betraglichen Geringfügigkeit zweifelsfrei von einer nur geringen Folge der Taten und auch von einem nur geringfügigen Verschulden des Bw. ausgegangen werden, sodass insoweit eine mangelnde Strafwürdigkeit der Taten im Sinne des § 25 Abs. 1 FinStrG gegeben ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…vom 21.10.2005 -er verweise diesbezüglich auf den letzten Absatz der darüber angefertigten Niederschrift- ausgedrückt. Er ersuche sohin, das Finanzstrafverfahren gegen ihn wegen mangelnder Strafwürdigkeit und in Anbetracht der Tatsache, dass er beim Kauf nicht schuldhaft gehandelt habe, einzustellen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß …
… 9 FinStrG unterlegen sei. Für den Fall, dass der Unabhängige Finanzsenat nicht den Rechtsauffassungen des Bw. zur mangelnden Strafwürdigkeit seines Verhaltens folge, werde zur Strafhöhe wie folgt vorgebracht: Bei der Strafbemessung habe die Behörde die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse der Beschuldigten…
…kein strafbarer Tatbestand vorliegen, sondern lediglich ein entschuldbarer Irrtum. Hinsichtlich des fehlenden Ansatzes von Mieteinnahmen der Dauermieter sei von einer unbewussten Fahrlässigkeit auszugehen. Es werde daher die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen mangelnder Strafwürdigkeit beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Seit Inkrafttreten des § 83 Abs…
…beantragt in seinem Schriftsatz vom 18. April 2006 sinngemäß die Einstellung des Finanzstrafverfahrens, allenfalls den Ausspruch einer Verwarnung wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat und führt im Wesentlichen aus, dass sich das Straferkenntnis zum Einen auf unrichtige und unvollständige Sachverhaltselemente stütze, zum Anderen aber Umstände unberücksichtigt…
…den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand. Der Einwand, die Finanzstrafbehörde hätte von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" des § 25 FinStrG zu betrachten. Demnach setzt das Absehen von der Strafe das…
…den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand. Der Einwand, die Finanzstrafbehörde hätte von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" des § 25 FinStrG zu betrachten. Demnach setzt das Absehen von der Strafe das…