…Vorlageantrag unter "Verfahren" ebenfalls nur Gf. angeführt ist, durfte daher keiner sachlichen Erledigung zugeführt werden. Die Zurückweisung der Berufung durch die Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte daher zu Recht. Die Berufung war daher wegen mangelnder Aktivlegitimation (§ 273 Abs. 1 lit a BAO) des Gf. zurückzuweisen. Salzburg…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach X., vertreten durch Y., vom 3. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z. vom 31. März 2010 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…
…RV/0279/-F/03). Da das Finanzamt trotz mangelnder Aktivlegitimation des Bw den Rückzahlungsantrag vom 13. Juli 2007 abgewiesen anstatt zurückgewiesen hat, war der Spruch des angefochtenen Bescheides entsprechend zu ändern. Die mangelnde Aktivlegitimation des Bw zur Stellung des Rückzahlungsantrages kann auch nicht mehr durch…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…ZollR-DG hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist insbesondere bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (Ritz, BAO4, Rz.2 f zu § 273)…
…dass der Antrag auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages nach § 30a FinStrG der Bw. bereits wegen fehlender Aktivlegitimation des Antragstellers, W, zurückzuweisen gewesen wäre. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid war somit - ohne weiteres Eingehen auf die Begründung der Berufungsschrift - aus Formalgründen als unbegründet abzuweisen und mit zweitinstanzlicher…
…gelöschten GmbH befugt. Sie konnten demzufolge die Z-GmbH nicht mit der Vertretung der gelöschten GmbH bevollmächtigen. Damit fehlt der einschreitenden Steuerberatungs GmbH die Aktivlegitimation zur Einbringung der Berufung namens der I-GmbH, sodass die Berufung gegen die Abgabenbescheide als unzulässig zurückzuweisen war. Dies hat…
…lit.a BAO ist geregelt, dass die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen hat, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Als Unzulässigkeitsgrund gilt die mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand…
…Gemäß § 246 Absatz 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildenden Bescheid ergangen ist ("Aktivlegitimation"). Die F GmbH ist der einzige Bescheidadressat des mit der Berufung vom 17. September 2010 angefochtenen Säumniszuschlagbescheides vom 9. September 2010…
…bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.2 zu § 273). Zur Einbringung einer Berufung ist gem. § 246 Abs.1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Das bedeutet, dass wegen mangelnder…
…Auftrag der Firma c....") unmissverständlich zum Ausdruck bringt, für wen eine Berufung eingebracht werde. Die von der Bw. im falschen Namen erhobene Berufung vom 31. Mai 2002 wurde daher wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters zur Einbringung einer Berufung (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3. Auflage…
…1 BAO zur Einbringung der Berufung vom 5. Juni 2001 nicht berechtigt. Weil die Berufung vom 5. Juni 2001 vom Bf. mangels Aktivlegitimation als einem hiezu nicht berechtigten Berufungswerber eingebracht worden war, war sie gemäß § 276 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückzuweisen.…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 7. April 2000, GZ. 100/40297/2000, betreffend Verwaltungsabgaben gemäß § 105 ZollR-DG, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…Abgabenbehörde hat eine Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nicht zulässig ist eine Berufung, wenn mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters vorliegt (Ritz, BAO4, § 273, Tz 2). Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer…
…für die Jahre 1999 bis 2004 seien an die GmbH zugestellt worden. Die Berufung sei wegen mangelnder Aktivlegitimation unzulässig und zudem verspätet eingebracht worden. Im Berufungsschriftsatz vom 11.11.2008 hielt der Berufungswerber fest, dass die Rechtsmittelfrist erst mit wirksamer Zustellung eines Bescheides zu laufen…
…Februar 2006 gemäß §273 Abs.1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) "wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters" als unzulässig zurückgewiesen. Der Zurückweisungsbescheid wurde zugestellt an: "Magistrat der Stadt X. Magistratsabteilung Y - D Ref.1 - Allgemeine Finanzangelegenheiten yyyy zzzz Am 25. August 2006 wurde von der Bw beim…
…März 2006 gemäß §273 Abs.1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) "wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters" als unzulässig zurückgewiesen. Der Zurückweisungsbescheid wurde zugestellt an: "Magistrat der Stadt X Magistratsabteilung Y - D Ref.1 - Allgemeine Finanzangelegenheiten yyyy 1082 Wien" Am 25. August 2006 wurde von der Bw…
…vorgelegt [Anm: vorgelegt wurde eine Vollmacht, in welcher als Vollmachtgeber die KEG angeführt wird und welche vom Masseverwalter als Vollmachtgeber unterfertigt ist]. Die im angefochtenen Zurückweisungsbescheid angeführte mangelnde Aktivlegitimation sei daher unrichtig. Die Vollmacht habe bereits Anfang Dezember bestanden, wodurch der Vorlageantrag fristgerecht durch eine…
…wenn die Berufung | a) nicht zulässig ist oder | b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nicht zulässig ist eine Berufung, wenn mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters oder mangelnde Bescheidqualität bzw. Beseitigung des angefochtenen Bescheides aus dem Rechtsbestand vor Erledigung der Berufung oder ein Rechtsmittelausschluss (z.B…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. Mai 2003 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1987 - 1991 und Folgejahre hinsichtlich der RFRA-KG als unzulässig zurückgewiesen, da mangelnde Aktivlegitimation der Antragstellerin (Bw.) vorliege. Partei im Abgabenverfahren sei der Abgabepflichtige. Abgabepflichtiger sei…