Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., X., vertreten durch Dr. Esskandari & Partner, Rechtsanwaltskanzlei, D-49074 Osnabrück, Große Straße 84-85, vom 15. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 18. Juli 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
…der Haftungsschuld führen. Bei der Prüfung des Grades des Verschuldens im Rahmen des Ermessens in einem Haftungsverfahren ist ein allfälliges Mitverschulden der Abgabenbehörde an der Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgabenschuld beachtlich, nicht aber die Vorgangsweise der Behörde im vorangegangen Abgabenfestsetzungsverfahren. Somit kommt dem Einwand der Bw…
…zu berücksichtigen ist. In diesem Zusammenhang sei auch noch darauf hingewiesen, dass der Steuerpflichtige im Prüfungszeitraum über 2 Betriebsfahrzeuge verfügt hat und die Bp jedenfalls eine Nutzung mit 60% anerkannt hat." Der Beschwerdeführer macht weiters ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren geltend. Die abgabenrechtlichen Prüfungsfeststellungen sind akzeptiert worden…
…erblicken. Der Bw, wandte ein, dass seitens des Finanzamtes vereinbart gewesen wäre, die Entscheidung im Abgabenfestsetzungsverfahren auf die Ergebnisse des Strafverfahrens abzustellen. Unverständlicherweise wäre dann trotz des im Strafverfahren erfolgten Freispruches und der darin getroffenen Feststellung, dass die Ausfuhrnachweise als erbracht anzusehen wären, weder seiner…
…eine derart hohe Umsatzsteuernachzahlung für ein wirtschaftlich geschwächtes Unternehmen wie die Bw. haben könnte", ist lediglich festzustellen, dass derartige Erwägungen im Rahmen des Abgabenfestsetzungsverfahrens, das sich ausschließlich an der objektiven Tatbestandsverwirklichung zu orientieren hat, nicht berücksichtigt werden können. Zum (rechtzeitigen) Antrag vom 28. Jänner 2003…
-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig, von vornherein nicht zum Erfolg führen. Ändert sich die Bemessungsgrundlage von Anspruchszinsen und Verspätungszuschlägen mit der Höhe der festgesetzten Abgabe, bietet eine verfahrensrechtliche Handhabe zur Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung und der Verspätungszuschlagsfestsetzung § 295 Abs. 3 BAO (vgl. das hg Erkenntnis vom…
…der Vorsteuerabzug verwehrt worden. Rechtlich folge, dass die Feststellung, die AB-GmbH habe zu Unrecht Vorsteuern in Abzug gebracht, nicht Gegenstand des berufungsgegenständlichen Abgabenfestsetzungsverfahren sei. Die Frage des Vorsteuerabzugs bei der Bw. sei davon unabhängig. Die Rechnungen der AB-GmbH würden den gesetzlichen Anforderungen entsprechen…
…Bf. dagegen Berufung und führte darin aus, dass die Rücksendung von 18 t Keramikpulver an den Lieferanten infolge eines mangelhaften Informationsflusses in diesem Einzelfall ohne die Einholung der Zustimmung der Überwachungszollstelle erfolgt sei. Eine Fehlerwiederholung sei durch eine mittlerweile erfolgte organisatorische Maßnahme künftig ausgeschlossen. Bei…
…Februar 1990, 89/13/0085, dargetan hat, wird das Recht bzw. die Pflicht der Abgabenbehörde, Abgabenansprüche im Abgabenfestsetzungsverfahren bescheidmäßig geltend zu machen, durch einen Zwangsausgleich nicht berührt. Erst im Abgabeneinhebungsverfahren ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Gemeinschuldner gemäß § 156 Abs. 1 KO durch…
…zu klären und zu entscheiden. b.) Unzulässigkeit der Schätzung: Der Betriebsprüfer bemängelt die auf Seite 4 und 5 der Niederschrift unter lit. a bis d fehlenden Kassabücher, mangelhafte Losungsaufzeichnen, fehlende Abrechnungen freier Dienstverträge und Kalkulationsdifferenzen und sieht sich daher berechtigt, die Umsätze zu schätzen bzw…
…Beurteilung nimmt der unabhängige Finanzsenat nachstehenden Sachverhalt als erwiesen an: Im Zuge einer Außenprüfung im Unternehmen der Bw. wurde auf Grund von mangelhaften Grundaufzeichnungen unter anderem zwecks Sicherung der Abgabenansprüche der Umsatzsteuer für die Zeiträume Februar bis Dezember 2009 bzw. Jänner 2010 ein mit 31…
…Die Ermittlungsergebnisse der Abgabenbehörde ( Prüfungsfeststellungen ) betreffend der angeblichen Personalgesteller (missbräuchliche Anmelder) zeigten schlüssig , dass die Gesellschaft keine bzw. nur mangelhafte Erkundigungen über ihre Geschäftspartner eingeholt haben können , bzw. sie auf die Einholung derartiger Auskünfte bewusst und aus naheliegenden Gründen von vornherein überhaupt verzichtet hat. Gemäß…
…anderem) daher für die Bescheide vom 9. Juni 2010 betreffend Umsatzsteuer 2-12/2009 und 1/2010, die Haftungsbescheide betreffend KESt 2-12/2009 und 1/2010 mangelhafte bzw. keine gesetzeskonforme Zustellungen vor. Mit Vorhalt vom 29. November 2010 ersuchte der Unabhängige Finanzsenat die Bw…
…verschoben). Das Storno der für 7/2002 zuvor geltend gemachten Gutschrift erfolgte mit dem Datum der Geltendmachung (2.8.2002). Behauptet wird in diesem Fall jedoch nicht das Vorliegen eines unrichtigen Buchungsvorganges, sondern die Verbuchung mangelhafter Festsetzungsbescheide. Diese Behauptung unterliegt nur im Abgabenfestsetzungsverfahren einer Überprüfung…
…berechneten Betrages) ein Ersuchen stellt, die Grunderwerbsteuer zu stornieren, weil ein Flurbereinigungsverfahren anhängig ist, so handelt es sich dabei um einen - wenn auch vorerst mangelhaften Antrag - auf Festsetzung der Grunderwerbsteuer im Sinne des § 201 BAO mit Null. Dabei ist festzustellen, dass die entrichtete Grunderwerbsteuer nicht…
…Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 11 Abs. 1 und 12 UStG vertritt der UFS die Ansicht, dass ein Geschäftsführer, der trotz Vorliegens mangelhafter Rechnungen (nicht existente Firma, Fehlen des genauen Leistungszeitraumes bzw. Lieferdatums, Leistungsbeschreibung) den Vorsteuerabzug geltend macht, zumindest fahrlässig, somit schuldhaft im Sinne des…
…angegebenen Abgabenbehörde eingebracht wurde Behauptet wird in diesem Fall nicht das Vorliegen eines unrichtigen Buchungsvorganges, sondern die Verbuchung eines mangelhaften Bescheides. Diese Behauptung unterliegt jedoch nur im Abgabenfestsetzungsverfahren einer Überprüfung. Einer Feststellung im Rahmen der Erlassung eines Abrechnungsbescheides hätte es lediglich bei Verbuchung eines Nichtbescheides…
…angegebenen Abgabenbehörde eingebracht wurde Behauptet wird in diesem Fall nicht das Vorliegen eines unrichtigen Buchungsvorganges, sondern die Verbuchung eines mangelhaften Bescheides. Diese Behauptung unterliegt jedoch nur im Abgabenfestsetzungsverfahren einer Überprüfung. Einer Feststellung im Rahmen der Erlassung eines Abrechnungsbescheides hätte es lediglich bei Verbuchung eines Nichtbescheides…
…die den Bescheid ausgefertigt hat, oder bei der angegebenen Abgabenbehörde eingebracht wurde Behauptet wird in diesem Fall nicht das Vorliegen eines unrichtigen Buchungsvorganges, sondern die Verbuchung mangelhafter Bescheide. Diese Behauptung unterliegt jedoch nur im Abgabenfestsetzungsverfahren einer Überprüfung. Einer Feststellung im Rahmen der Erlassung eines Abrechnungsbescheides…
…die den Bescheid ausgefertigt hat, oder bei der angegebenen Abgabenbehörde eingebracht wurde. Behauptet wird in diesem Fall nicht das Vorliegen eines unrichtigen Buchungsvorganges, sondern die Verbuchung mangelhafter Bescheide. Diese Behauptung unterliegt jedoch nur im Abgabenfestsetzungsverfahren einer Überprüfung. Die Mangelhaftigkeit der Bescheide hätte in dem diesbezüglichen…