…gemeint gewesen sei, unabhängig davon, dass der steuerrechtlich maßgebliche wirtschaftliche Übergang schon zum 1.1.1996 schriftlich erfolgt sei. Hinsichtlich des Faktums, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses formal eine GmbH bestanden habe, werde festgehalten, dass bereits vom Beginn der Vertragsverhandlungen an klar gewesen und im…
…kommen. Hingegen sind bei Abtretung von GmbH-Anteilen Formvorschriften einzuhalten. Unter Bedachtnahme auf die im Steuerrecht herrschende wirtschaftliche Betrachtungsweise (§ 21 BAO) erscheint jedoch im gegenständlichen Fall die Rechtsform des zu veräußernden Betriebes - zum maßgeblichen Zeitpunkt 15. Februar 1996 existierte ausschließlich die F.-GmbH, die bw…
…dass im in dieser Berufungsentscheidung maßgeblichen Zeitpunkt der Kostenentstehung (Dezember 2005) die ernsthafte Absicht der Einkünfteerzielung als Alpha Chi Consultant fehlte, jedenfalls nicht konkret nach außen in Erscheinung getreten ist. Der Besuch des Kurses "Weg ins Licht" diente (im maßgeblichen Zeitpunkt der Kostenentstehung) überwiegend der…
…worauf im Spruch des Wiederaufnahmebescheides auch hingewiesen wurde. Maßgeblich ist der Kenntnisstand zum Zeitpunkt des von der Wiederaufnahme des Verfahrens betroffenen Bescheides, somit der Kenntnisstand der Abgabenbehörde am 29. März 2010. Zu diesem Zeitpunkt waren der Abgabenbehörde aber die für die Wiederaufnahme herangezogenen neuen Tatsachen…
…vorliegt, richte sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärung (Ritz, Tz 4 zu § 293b BAO). Da der Berufungsführer in diesem Zeitpunkt seine Rechtsansicht betreffend die weitere Zulässigkeit der begünstigten Abschreibung von Alt-Investitionen auf eine in der Literatur von anerkannten Fachleuten vertretene Rechtsmeinung (vgl…
…15. November bis 29. Dezember 2000 durchgeführt worden, zu einem Zeitpunkt, in welchem die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft längst eingestellt gewesen sei. Von den nachträglich festgestellten Abgabenschulden entfielen rund 50 % auf Umsatzsteuerverbindlichkeiten, die wiederum auf reine Formmängel der gelegten Teil- und Schlusssrechnungen zurückzuführen seien, wodurch…
…diese vom Finanzamt nur angenommenen Werte liege keine Haftung seitens des Bw. vor, zumal er zum Zeitpunkt der Festsetzung rechtlich wie auch körperlich nicht mehr in der Lage gewesen sei, die Bescheide zu bekämpfen. Auch die Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer für das Jahr 2004 sei nicht…
…wenn die Leistung erbracht ist und der Unternehmer über eine mehrwertsteuertaugliche Rechnung verfügt. Zur Frage, ob sich der Zeitpunkt der Vornahme des Vorsteuerabzuges nach dem Rechnungsausstellungsdatum oder nach dem Datum des Einlangens der Rechnung beim Leistungsempfänger bestimmt, besteht grundsätzlich Einigkeit in Lehre und Rechtsprechung dahin…
…des Firmenwertes abzüglich der Verbindlichkeiten im Verhältnis der stillen Gesellschaftseinlage zur Gesamtkapitalbasis teilnimmt." Demzufolge sei die Mitunternehmerschaft nicht durch Konkurs der GH GmbH aufgelöst. Weiters sei nach der Rechtsprechung des VwGH der Aufgabegewinn zeitpunktbezogen und nicht zeitraumbezogen zu ermitteln. Maßgeblicher Zeitpunkt der Betriebsaufgabe sei jener…
…Rz 5633). Die Betriebsaufgabe endet mit dem Abschluss der Veräußerung bzw. Überführung der wesentlichen Betriebsgrundlagen ins Privatvermögen. Für die steuerliche Beurteilung maßgeblicher Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, dass dem Betrieb die wesentlichen Betriebsgrundlagen entzogen sind (VwGH…
…Rz 5633). Die Betriebsaufgabe endet mit dem Abschluss der Veräußerung bzw. Überführung der wesentlichen Betriebsgrundlagen ins Privatvermögen. Für die steuerliche Beurteilung maßgeblicher Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, dass dem Betrieb die wesentlichen Betriebsgrundlagen entzogen sind (VwGH…
…Kalendermonat als zugeflossen, für den der Anspruch besteht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Besteuerung von Einnahmen ist also der Zeitpunkt des Zuflusses (Zu-und Abflussprinzip). Ein steuerlicher wirksamer Zufluss liegt auch bei Akontozahlungen vor. Nachzahlungen (Vorschüsse) sind entsprechend dem Zeitpunkt ihres Zufließens zu erfassen. Sie sind…
…Anhang zur Verordnung zum Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird, BGBl. II 1999/278 aufgelegt. Als maßgeblicher Zeitpunkt der Neugründung ist gemäß § 3 NEUFÖG jenes Kalendermonat anzusehen, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt. Nach dem unstrittigen Ergebnis…
…Sinne des Zollkodex und des ZollR-DG ist somit neues Recht ab den Zeitpunkt seines Inkrafttretens auch auf Rechtsvorgänge, die sich vor Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechtes ereignet haben, anzuwenden. Dabei ist als maßgeblicher Zeitpunkt die Erlassung des Rechtsmittelbescheides und nicht die erstinstanzliche Abgabenvorschreibung heranzuziehen (VwGH…
…zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt gewesen sei [Anm: dies war ein Streitpunkt iZm den Feststellungen des Prüfers und dem ursprünglichen Berufungsvorbringen], sei unerheblich. In seinem Vorlagebericht führte das Finanzamt aus, maßgeblicher Zeitpunkt für die Anschaffung im Sinne des § 108 EStG sei der Zeitpunkt der…
…5.2010, 2007/15/0098 mit Hinweisen auf die Vorjudikatur). Maßgeblicher Zeitpunkt, zu welchem die Unrichtigkeit zu beurteilen ist, ist der Zeitpunkt der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides (VwGH 23.5.2007, 2004/13/0052). 3) Aus der Einkommensteuererklärung 2000 ergab sich (lediglich), dass der…
…war, dass die alte fünfjährige Verjährung zur Anwendung kam und die Verjährung zum Zeitpunkt der Vorschreibung noch nicht eingetreten war. Insoweit stimmte diese Darstellung auch mit den Einwendungen der Bf. überein, die selbst ausführte, dass das jeweils im Zeitpunkt der Entscheidung maßgebliche Recht anzuwenden wäre…
…oder Beweismittel) hervorkommen, stellt sich die Frage einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Bei Bescheiden, die mit Berufung angefochten sind, tritt die Rechtskraft spätestens mit Bekanntgabe der Berufungsentscheidung ein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob Umstände i.S. des § 303 BAO neu hervorgekommen sind, ist im gegenständlichen…
…BAO bereits ex lege zu dem in § 4 Abs. 2 lit. a Z 1 BAO genannten Zeitpunkt (Quartalsbeginn) jeweils gleichzeitig spiegelbildlich mit der von der Anrechnung betroffenen Einkommensteuervorauszahlungsschuld entstanden. Dieser Anspruchsentstehungszeitpunkt ist auch maßgeblicher Zeitpunkt iSd. § 46 Abs. 1 Z 2 KO und damit für…
…die Lohnabgaben seien immer pünktlich bezahlt worden. Gemäß einem Erlass des BMF sei als maßgeblicher Zeitpunkt bei Selbstbemessungsabgaben der Zeitpunkt heranzuziehen, zu dem die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären. Bei zu veranlagenden Abgaben sei grundsätzlich der sich aus dem Abgabenbescheid ergebende Zeitpunkt maßgebend…