IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, K, vertreten durch Mag. Rein & Partner Steuerberatung GmbH, Oberer Markt 1, 8190 Birkfeld, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 10. Jänner 2014, betreffend Zurückweisung des Antrages auf Veranlagung der…
…gemeint gewesen sei, unabhängig davon, dass der steuerrechtlich maßgebliche wirtschaftliche Übergang schon zum 1.1.1996 schriftlich erfolgt sei. Hinsichtlich des Faktums, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses formal eine GmbH bestanden habe, werde festgehalten, dass bereits vom Beginn der Vertragsverhandlungen an klar gewesen und im…
…kommen. Hingegen sind bei Abtretung von GmbH-Anteilen Formvorschriften einzuhalten. Unter Bedachtnahme auf die im Steuerrecht herrschende wirtschaftliche Betrachtungsweise (§ 21 BAO) erscheint jedoch im gegenständlichen Fall die Rechtsform des zu veräußernden Betriebes - zum maßgeblichen Zeitpunkt 15. Februar 1996 existierte ausschließlich die F.-GmbH, die bw…
…ADB"), dem Finanzamt zur Verfügung gestellt wurden, stellt einen behördeninternen Vorgang - vergleichbar mit dem amtsinternen Lauf eines Papieraktes - dar, dem keine rechtliche Relevanz für den Zeitpunkt der elektronischen Einbringung zukommt (vgl. auch Fristerstreckungsantrag im FinanzOnline-Verfahren: Nachweis der rechtzeitigen Einbringung in UFSjournal, 5/2013, 181…
…dass im in dieser Berufungsentscheidung maßgeblichen Zeitpunkt der Kostenentstehung (Dezember 2005) die ernsthafte Absicht der Einkünfteerzielung als Alpha Chi Consultant fehlte, jedenfalls nicht konkret nach außen in Erscheinung getreten ist. Der Besuch des Kurses "Weg ins Licht" diente (im maßgeblichen Zeitpunkt der Kostenentstehung) überwiegend der…
…eingelangt. Eine Fristerstreckung sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich und die am 05.05.2017 eingebrachte Beschwerde nicht mehr fristgerecht gewesen. Mit Eingabe vom 14.08.2017 stellte die Bf einen Vorlageantrag und begründete diesen wie folgt: Das zuständige Finanzamt gehe davon aus, dass…
…worauf im Spruch des Wiederaufnahmebescheides auch hingewiesen wurde. Maßgeblich ist der Kenntnisstand zum Zeitpunkt des von der Wiederaufnahme des Verfahrens betroffenen Bescheides, somit der Kenntnisstand der Abgabenbehörde am 29. März 2010. Zu diesem Zeitpunkt waren der Abgabenbehörde aber die für die Wiederaufnahme herangezogenen neuen Tatsachen…
…vorliegt, richte sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärung (Ritz, Tz 4 zu § 293b BAO). Da der Berufungsführer in diesem Zeitpunkt seine Rechtsansicht betreffend die weitere Zulässigkeit der begünstigten Abschreibung von Alt-Investitionen auf eine in der Literatur von anerkannten Fachleuten vertretene Rechtsmeinung (vgl…
…15. November bis 29. Dezember 2000 durchgeführt worden, zu einem Zeitpunkt, in welchem die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft längst eingestellt gewesen sei. Von den nachträglich festgestellten Abgabenschulden entfielen rund 50 % auf Umsatzsteuerverbindlichkeiten, die wiederum auf reine Formmängel der gelegten Teil- und Schlusssrechnungen zurückzuführen seien, wodurch…
…diese vom Finanzamt nur angenommenen Werte liege keine Haftung seitens des Bw. vor, zumal er zum Zeitpunkt der Festsetzung rechtlich wie auch körperlich nicht mehr in der Lage gewesen sei, die Bescheide zu bekämpfen. Auch die Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer für das Jahr 2004 sei nicht…
…wenn die Leistung erbracht ist und der Unternehmer über eine mehrwertsteuertaugliche Rechnung verfügt. Zur Frage, ob sich der Zeitpunkt der Vornahme des Vorsteuerabzuges nach dem Rechnungsausstellungsdatum oder nach dem Datum des Einlangens der Rechnung beim Leistungsempfänger bestimmt, besteht grundsätzlich Einigkeit in Lehre und Rechtsprechung dahin…
…ident sein müssten. Da ein schriftliches Angebot noch kein schuldrechtliches die Eigentumsübertragung bewirkendes Rechtsgeschäft darstelle (und auch nicht vorliege) und ein Vorvertrag - welcher vorerst ohnehin geprüft werden müsste - im Zweifel bei Kaufverträgen nicht als maßgeblicher Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts anzunehmen sei, könne die Behörde…
…des Firmenwertes abzüglich der Verbindlichkeiten im Verhältnis der stillen Gesellschaftseinlage zur Gesamtkapitalbasis teilnimmt." Demzufolge sei die Mitunternehmerschaft nicht durch Konkurs der GH GmbH aufgelöst. Weiters sei nach der Rechtsprechung des VwGH der Aufgabegewinn zeitpunktbezogen und nicht zeitraumbezogen zu ermitteln. Maßgeblicher Zeitpunkt der Betriebsaufgabe sei jener…
…Rz 5633). Die Betriebsaufgabe endet mit dem Abschluss der Veräußerung bzw. Überführung der wesentlichen Betriebsgrundlagen ins Privatvermögen. Für die steuerliche Beurteilung maßgeblicher Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, dass dem Betrieb die wesentlichen Betriebsgrundlagen entzogen sind (VwGH…
…Rz 5633). Die Betriebsaufgabe endet mit dem Abschluss der Veräußerung bzw. Überführung der wesentlichen Betriebsgrundlagen ins Privatvermögen. Für die steuerliche Beurteilung maßgeblicher Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, dass dem Betrieb die wesentlichen Betriebsgrundlagen entzogen sind (VwGH…
…Kalendermonat als zugeflossen, für den der Anspruch besteht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Besteuerung von Einnahmen ist also der Zeitpunkt des Zuflusses (Zu-und Abflussprinzip). Ein steuerlicher wirksamer Zufluss liegt auch bei Akontozahlungen vor. Nachzahlungen (Vorschüsse) sind entsprechend dem Zeitpunkt ihres Zufließens zu erfassen. Sie sind…
…vorliegt) und ein Vorvertrag - welcher vorerst ohnehin geprüft werden müsste, ob die maßgeblichen Punkte eines Kaufvertrages bereits enthalten sind - im Zweifel bei Kaufverträgen nicht als maßgeblicher Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts anzunehmen ist, kann die Behörde nur den 10.4.2002 als Tag der Anschaffung…
…Anhang zur Verordnung zum Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird, BGBl. II 1999/278 aufgelegt. Als maßgeblicher Zeitpunkt der Neugründung ist gemäß § 3 NEUFÖG jenes Kalendermonat anzusehen, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt. Nach dem unstrittigen Ergebnis…
…Sinne des Zollkodex und des ZollR-DG ist somit neues Recht ab den Zeitpunkt seines Inkrafttretens auch auf Rechtsvorgänge, die sich vor Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechtes ereignet haben, anzuwenden. Dabei ist als maßgeblicher Zeitpunkt die Erlassung des Rechtsmittelbescheides und nicht die erstinstanzliche Abgabenvorschreibung heranzuziehen (VwGH…
…zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt gewesen sei [Anm: dies war ein Streitpunkt iZm den Feststellungen des Prüfers und dem ursprünglichen Berufungsvorbringen], sei unerheblich. In seinem Vorlagebericht führte das Finanzamt aus, maßgeblicher Zeitpunkt für die Anschaffung im Sinne des § 108 EStG sei der Zeitpunkt der…