…des Amtsbeauftragten HR Gottfried Buchroithner sowie der Schriftführerin Elisabeth Rath durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten gegen das am 15. April 2004 verkündete Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…Finanzvergehen eingeleitet. In der am 4.10.2006 vor dem Spruchsenat durchgeführten mündlichen Verhandlung blieb der Bw. bei seiner geständigen Verantwortung und führte in einer gegen das mündlich verkündete Erkenntnis gerichteten Berufungsschrift vom 2.11.2006 aus, dass er außer dieser Straftat weder vorher noch…
…a FinStrG in der zum Zeitpunkt der Taten bzw. der Entscheidung des Erstsenates geltenden Fassung). Die spätere schriftliche Ausfertigung der erstinstanzlichen Entscheidung hat im gegenständlichen Fall dem mündlich verkündeten Erkenntnis des Spruchsenates insoweit derogiert, als im Schuldspruch nunmehr lediglich von einer gewerbsmäßigen Begehung hinsichtlich der…
…FinStrG abgegebenen Stellungnahme bereits am 4.10.2006 vor dem Spruchsenat des Zollamtes Wien eine mündlichen Verhandlung durchgeführt worden, in der der Bw. bei seiner geständigen Verantwortung geblieben war. In einer gegen das mündlich verkündete Erkenntnis gerichteten Berufungsschrift vom 2.11.2006 führte der Bw…
…gegen das zugrunde liegende Erkenntnis des Spruchsenates ersichtlich und eine solche wurde auch nicht beim Unabhängigen Finanzsenat eingebracht bzw. diesem vorgelegt. Aus der verkürzten Ausfertigung des Erkenntnisses des Spruchsenates gemäß § 141 Abs. 3 FinStrG ist ableitbar, dass gegen das mündlich verkündete Erkenntnis des Spruchsenates vom…
…als sich ihr Spruch im Gegensatz zum Spruch des mündlich verkündeten Bescheides befunden hat, an die Stelle des Letzteren getreten (vgl. bereits VwGH 22.9.1998, 94/17/0416 u.a.). Gegen das Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des…
…hat das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz in dem oben bezeichneten Finanzstrafverfahren, in dem mit der in Abwesenheit des Beschuldigten, aber in Anwesenheit seines Verteidigers und des Amtsbeauftragten mündlich verkündeten Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 28. April 2010, GZ…
…Er habe keine Sorgepflichten; gesundheitlich gehe es ihm gut. Zur Entscheidung wurde erwogen: Von Seite des Beschuldigten wird bekämpft der durch den Spruchsenatsvorsitzenden am 3. Dezember 2009 verkündete mündliche Bescheid, eben das ausgesprochene und in der Folge auch schriftlich ausgefertigte gegenständliche Straferkenntnis. Gemäß § 133 FinStrG…
…zum Nachteil des Einschreiters gereichender Verfahrensmangel des allenfalls beeinträchtigten Parteiengehörs nunmehr jedenfalls behoben worden ist. Von Seite des Beschuldigten wird bekämpft der durch den Spruchsenatsvorsitzenden am 3. November 2009 verkündete mündliche Bescheid, eben das ausgesprochene und in der Folge auch schriftlich ausgefertigte gegenständliche Straferkenntnis. Gemäß …
…Oktober 2006, zurückgewiesen; dies aber mit der Begründung, der Lauf der Rechtsmittelfrist beginne auch in den Fällen von mündlich verkündeten Bescheiden erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung derselben. Die Beschuldigte behaupte aber, das Spruchsenatserkenntnis sei ihr niemals zugestellt worden (Finanzstrafakt, Bl. 134 ff). Das Mißverständnis…
…B., geb. 2003, beim Finanzamt Lilienfeld St. Pölten ein. Beigelegt wurde eine schriftliche Ausfertigung des am 30.11.2005 mündlich verkündeten Bescheides des unabhängigen Bundesasylsenates vom 14. 03.2006 mit dem dem Bw., seiner Gattin und seinen drei Kindern A., B. und CF. geb. 2005…
…0059-L/03, auf einen Geldbetrag iHv. 15.000,00 € bzw. auf eine Zeitspanne von acht Wochen erhöht. Dieser mündlich verkündete Strafausspruch erwuchs am 21. Dezember 2004 in formelle Rechtskraft (vgl. § 164 FinStrG) und wurde dadurch die Zahlungsfrist des § 171 Abs. 1 FinStrG in…
…2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten. Dabei beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Die am 1. Oktober 2010 mündlich verkündete Geldstrafe wurde laut Aktenlage am 7. Juli 2011 auf dem Konto 998/34 (Fälligkeitstag: 16. August 2011) verbucht und erging hierüber…
…In der mündlichen Verhandlungsschrift vom 11.10.2005 sei verkündet worden, dass dem Lebensgefährten der Berufungswerberin gemäß Asylgesetz 1997 die Flüchtlingseigenschaft zukomme. Der Zeitpunkt der Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG sei daher mit dem mündlich verkündeten Bescheid am 11…
…Begründung und Rechtsmittelbelehrung) mündlich erlassen, das für die Zuerkennung der Familienbeihilfe maßgebende Datum - unabhängig von der endgültigen schriftlichen Fassung der Berufungsentscheidung - ist somit der Zeitpunkt der Verkündung des Erkenntnisses. Da das Erkenntnis betreffend der Asylgewährung der Bw. erst am 11. Mai 2005 mündlich verkündet wurde…
…Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe bekämpft worden, eine schriftliche Urteilsausfertigung des nach durchgeführter mündlicher Hauptverhandlung vom 16. Oktober 2006 vom Landesgericht St. Pölten mündlich verkündeten Urteils sei bis zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Beschwerde noch nicht vorgelegen. Während des gesamten Verfahrens, insbesondere der zuletzt…
…2005 iHv. 10.492,01 € iSd § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zur Last zu legen seien, seitens des angeführten Spruchkörpers die (mündlich verkündete) Entscheidung (§ 134 FinStrG), wonach der Bf. schuldig sei, im genannten Finanzamtsbereich vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…diese Jahre, aber die Vergangenheit betreffend, mitgewirkt habe. Nach Zuleitung des gegenständlichen Antrages durch die nach der Geschäftsverteilung zuständige Senatsvorsitzende wurde dieser mit mündlich verkündeten und zur Niederschrift genommenen Bescheid abgewiesen. Zusammenfassend kommt die Vorsitzende zum Ergebnis, der damalige Rechtsfall habe weder die Bw. noch…
…vgl. dazu die Begründungausführungen zu dem in der Berufungsverhandlung vom 18. Mai 2011 mündlich verkündeten Bescheid). Wenngleich gegen den vorgenannten Bescheid seitens des Bf. (nach Gewährung von Verfahrenshilfe) Beschwerde beim VwGH erhoben - ein ebenfalls an den VfGH gestellter Antrag auf die Gewährung von dg. Verfahrenshilfe…
…drei Streitjahre innerhalb der Frist gestellt worden. Die gegenständliche, am 22. Juni 2011 mündlich verkündete Berufungsentscheidung bewirkt durch die entsprechende Abänderung des angefochtenen Bescheides die Aufhebung von Bescheiden nach Ablauf der o.a. Verjährungsfristen. Die Zulässigkeit hierfür resultiert aus der Antragstellung vor Ablauf der Verjährungsfristen…