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UFSG RV/0339-G/03Studienplanwechsel von Medizin auf Humanmedizin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2004

…Studiendauer des jeweiligen Studienabschnittes. In diesem Fall sind bereits zurückgelegte Studienzeiten (Semester) linear anzurechnen. In der Studienrichtung Medizin beträgt die Mindeststudiendauer (einschließlich Toleranzsemester) im 1. Studienabschnitt sechs Semester und in der Studienrichtung Humanmedizin drei Semester. Die Studienzeit für die Studienrichtung Humanmedizin wurde daher bereits aufgebraucht…

UFSW RV/3406-W/02Kein zielstrebiges Bemühen um den Studienfortgang bei Antritt zu einer Prüfung in drei Semestern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008

…an der Universität in Deutschland zugelassen. - Die Vorprüfungen zu den Vorlesungen des ersten Semesters (Mathematikklausur, Physik-Probeklausur, Lineare Algebra) fanden laut Vorhaltsbeantwortung des Bw. vom 8. September 2001 im März 2000 statt. - Die im Anschluss an das Sommersemester 2000 abzulegende Diplomvorprüfung I für Studenten der…

UFSS RV/0729-S/06Studienwechsel bei Humanmedizin an verschiedenen Universitäten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007

…abgelaufenen Semester, die innerhalb der höchstzulässigen Studienzeit absolviert wurden, auf die gesetzliche Studiendauer nach dem neuen Studienplan angerechnet (UFSL 21.12.2006, RV/1220-L/04). Die Bw stützt ihre Argumentation darauf, dass lediglich ein Studienplanwechsel vorliege und daher die bereits zurückgelegten Semester linear anzurechnen…

UFSG RV/0290-G/08Studienwechsel Humanmedizin auf PMU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…abgelaufenen Semester, die innerhalb der höchstzulässigen Studienzeit absolviert wurden, auf die gesetzliche Studiendauer nach dem neuen Studienplan angerechnet (UFSL 21.12.2006, RV/1220-L/04). Die Berufungswerberin stützt ihre Argumentation darauf, dass lediglich ein Studienortswechsel vorliege und daher die bereits zurückgelegten Semester linear anzurechnen…

UFSK RV/0452-K/07Familienbeihilfe bei Studienwechsel von Medizin zu Humanmedizin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

…so vieler Semester, wie er in dem vor dem Studienwechsel betriebenen Studium zurückgelegt hat. Im gegenständlichen Fall liegt ein Studienplanwechsel vor, der einem Studienwechsel i.S. des § 17 StudFG 1992 gleichkommt, weil die bereits zurückgelegten Semester linear anzurechnen sind. Für die Gewährung der Familienbeihilfe ist…

UFSK RV/0087-K/06Auswärtige Berufsausbildung (Informatikstudium an der Technischen Universität Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…aus der Computernumerik | X | | Requirementanalysis and -specifications | X | X | Cognitive Science | X | | Nachfolgend vom Sohn des Bw. abgeschlossene Freifächer des zweiten Abschnittes des alten Studienplanes | Japanisch für Techniker erster Teil im Ausmaß von 5 Semesterwochenstunden…

UFSW RV/4742-W/02Verteilung von Einkünften auf drei Jahre: Tätigkeit als Kostümbildnerin für Unterhaltungssendungen des ORF nicht künstlerisch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009Teil 1/2

…Qualifikation werde durch Spezialisierung im Studium geschaffen. Der Studiengang Kostümbild der UdK bietet die Möglichkeit, sich während eines vollen akademischen Studiums mit dem Kostümbild konzentriert auseinanderzusetzen. Das Bachelorstudium umfasst sechs Semester, es kann sich ein vier-semestriges Masterstudium anschließen... Stand früher die Figurine im Zentrum…

UFSW RV/3227-W/02Verluste und Gewinne aus Kursdifferenzen bei Wertpapieren, Verhältnis von Grundlagenbescheid und abgeleitetem Bescheid und Besteuerung ausländischer Kapitalerträge auf Grund des EuGH-Urteils Rs. C-315/02, "Lenz"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2004

…Recht gleich der österreichischen Übung als endbesteuert gelten", wird abgewiesen, da ein derartiges System der Besteuerung von Kapitalerträgen auch im aktuellen österreichischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist. Vielmehr ist die Besteuerung wie oben dargestellt (lineare Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge mit 25%, Endbesteuerungswirkung, Anrechnung der ausländischen Steuern…

UFSI RV/0415-I/03Übergabe des wirtschaftlichen Eigentums als Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2004

…Gewährleistungsansprüchen welcher Art immer, weiters auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtum oder Zwang. X. Sämtliche mit Errichtung dieses Vertrages verbundenen Steuern, Kosten und Gebühren, trägt die Übernehmerin. XI. Sohin erteilen beide Vertragsteile ihre ausdrückliche Einwilligung, daß in der Liegenschaft EZ X GB Y, nachstehende…

UFSL RV/1358-L/02Deutsche Progressionseinkünfte, Berechnungsmodus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…8.840,40 S | Verpflegung der Möbeltransporteure, Trinkgeld | 900,00 S   | Anschaffungen | | Notebook ASUS P6323 mit Zubehör | 8.589,60 S | Preis 3.579,00 DM, 100 % berufliche Nutzung (Fachartikel, Konferenzen, Dissertation), Lineare Abschreibung auf 3 Jahre…

UFSI RV/0127-I/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit für Kapitalertragsteuer 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 1/2

…linearen Verzinsung - ermittelten KESt-Gutschriften iHv insges. 54.889.050,99 S hat die" Bw. "beim Finanzamt Innsbruck geltend gemacht. Wären die KESt-Gutschriften nach der finanzmathematischen Methode ermittelt worden, würde lediglich ein Betrag iHv 15.340.095 S zur Anrechnung gelangen." Die von der…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 2/3

…von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden. Wenn - wie bei den gegenständlichen Konstellationen - die lineare Verteilungsmethode zu einem wirtschaftlich völlig realitätsfremden Resultat führt und die Abrechnung des Erwerbes selbst einem…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 2/3

…von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden. Wenn - wie bei den gegenständlichen Konstellationen - die lineare Verteilungsmethode zu einem wirtschaftlich völlig realitätsfremden Resultat führt und die Abrechnung des Erwerbes selbst einem…

UFSW RV/0993-W/101. Ordnungsmäßigkeit eines Wareneingangsbuches 2. betriebliche Veranlassung der Anschaffung eines Kunstwerks 3. Vorliegen/Nichtvorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2011Teil 1/2

…könnte, habe der vormalige steuerliche Vertreter zwecks Vermeidung rechtlicher Wertungsdifferenzen den Vorschlag gemacht, obgenannten privaten Erlös - via nachträglicher Einordnung in den betrieblichen Bereich - dem Ergebnis der KA zuzurechnen. Dass aus dieser Wertung des Geschäftsfalls "Dampfwagen" eine lineare Zurechnung von 22.000 € per anno erfolgte…

UFSF RV/0025-F/07Abzugsfähigkeit von Arbeitsmitteln, Parkgebühren, Geschenken, Telefonkosten als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…konnte Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag | 10.060,07 € 7.521,27 € 671,63 € 1.771,20 € 2.845,26 € - 3.227,04 € - 50,00 € | 19.592,39 € | Gesamtbetrag der Einkünfte |…

UFSL FSRV/0056-L/05Strafminderung im wiederaufgenommenen Finanzstrafverfahren nach Reduzierung des strafbestimmenden Wertbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.04.2008

…1999 nach einem Hinweis der deutschen Steuerfahndung in der Wohnung des WF bzw. der LF in L durchgeführten Hausdurchsuchung aufgefunden worden. Dem Erkenntnis des Spruchsenates wurde die im Tatzeitraum nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 vorgeschriebenen Gesetzesbestimmungen zugrunde gelegt, wonach - allenfalls unter Anrechnung bezahlter ausländischer Quellensteuern…

UFSI RV/0543-I/08Depotentnahme von Nullkuponanleihen nach Gesetzesänderung BGBl. I 2008/65, Haftung Bank für Differenzbetrag zwischen linearer und finanzmathematisch berechneter KESt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009Teil 1/2

…linearen Verzinsung - ermittelten KESt-Gutschriften iHv insges. 54.889.050,99 S hat die" Berufungswerberin_A beim Finanzamt "geltend gemacht. Wären die KESt-Gutschriften nach der finanzmathematischen Methode ermittelt worden, würde lediglich ein Betrag iHv 15.340.095 S zur Anrechnung gelangen. ..." Die von der…

UFSL RV/1710-L/02Lineare bzw. finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen - Depotübertragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…der sich S, i.d.F.S anschloss. Berufungspunkte sind sowohl die von der Betriebsprüfung abgelehnte Abrechnung der Stückzinsen zur Kapitalertragsteuerabrechnung nach der linearen Methode (Zeitraum 1998 bis 1/01) - A; als auch die von der Betriebsprüfung der Kapitalertragsteuer unterworfenen Kundendepotentnahmevorgänge nach Erwerb von Nullkuponanleihen…

UFSW RV/1940-W/12Anrechnung serbischer Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…die ausländische Steuererklärung. Aufgrund der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBI. II Nr. 474/2002, kann sich die Berechtigung zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die Einkommensteuer ergeben. Dabei besteuert der Ansässigkeitsstaat das gesamte Welteinkommen, rechnet aber die ausländischen Quellensteuern an und kann somit linear zur Besteuerung des gesamten Welteinkommens…

UFSW RV/1109-W/12Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages unter Einbeziehung der sonstigen Bezüge?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…63 €, einer österreichischen Einkommensteuer vor Anrechnung von 38.744,43 € und dem veranlagungspflichtigen Welteinkommen von 97.708,86 € eine maximal anrechenbare Steuer in Höhe von 37.277,18 €. Diese Steuer sei, auf Grund der höheren tatsächlich in Italien entrichteten Steuer, auf…