…den Vorsteuerabzug zwingend erforderlichen ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 - an der in der Rechnung vom 20. Dezember 2006 angeführten Adresse hat der liefernde Unternehmer im Zeitpunkt der Rechnungslegung keine Geschäftstätigkeit entfaltet - mangelt, erübrigt sich die weitere Prüfung der Frage, ob der Bw…
…den Vorsteuerabzug zwingend erforderlichen ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 - an der in der Rechnung vom 13. März 2007 angeführten Adresse hat der liefernde Unternehmer im Zeitpunkt der Rechnungslegung keine Geschäftstätigkeit entfaltet - mangelt, erübrigt sich die weitere Prüfung der Frage, ob der Bw…
…I-GmbH bzw. DL über ein "Büro" (wann auch immer man einen Raum so bezeichnen kann sei mangels Relevanz dahin gestellt) verfügt hat. Entscheidend für den Berufungsfall ist es vielmehr, ob die I-GmbH tatsächlich der liefernde Unternehmer im Sinne des § 11 Abs. 1 Z…
…es durch Ausstellung einer berichtigten Rechnung, beheben lassen. Die Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers (zB wie im Berufungsfall bei Unklarheit darüber, wer tatsächlich "liefernder Unternehmer" war), ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos…
…Nr. 2 Es läge der Finanzbehörde eine eidesstatliche Erklärung der oben Genannten vor, wonach unter dem Namen und der Anschrift des auf den Rechnungen als Lieferer aufscheinenden Unternehmers niemals Geschäfte durchgeführt worden seien bzw. Lieferungen von Schrott niemals von dieser "Firma" getätigt worden seien. Die…
…Berufungsvorentscheidung stützte sich die Erstbehörde auf die fehlenden Voraussetzungen des Vorliegens einer den Anforderungen des § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnung. Auch im Konkurs wäre liefernder Unternehmer jener, dessen Unternehmen im Konkurs fortgeführt werde. Außer Streit stehe, dass die Lieferung von der "L. GesmbH" ausgeführt wurde…
…AG als inländischem Auftrageber zu entnehmen. Demgegenüber hat aber der Bw. als liefernder Unternehmer die der Versendung zugrunde liegenden Umsätze im Jahre 1991 als umsatzsteuerfrei behandelt, respektive deren "Nachversteuerung" im Berufungsweg releviert. In Ansehung der inhaltlichen Gestaltung der Spediteurbescheinigung (Nichtbenennung der Person des Bw.) gelangte…
…und hat die von der Bw. beantragten Beweisaufnahmen aufgezählt. Die Erwägungen des Finanzamtes über das Berufungsbegehren lauten: "Im Zuge der Umsatzsteuersonderprüfung wurde die Kopie eines - möglicherweise per Fax übermittelten Beleges - datiert mit 15. Februar 2002 vorgefunden. Als liefernder Unternehmer scheint die P-GmbH , Adresse3, auf…
…den weiteren im EnAbgVergG genannten Voraussetzungen zu erfolgen hat." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben und unter Hinweis auf die Bestimmungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes (kurz: EAVG) eingewendet, dass die Bw als Unternehmerin iSd UStG liefernder und leistender Unternehmer sowie Leistungsempfänger der in § 1 EAVG angeführten Umsätze sei…
…der Behörde vorliegenden Rechnung "Fattura Nr. 72/00" in Höhe von 210.000 S und 42.000 S USt scheint als liefernder oder leistender Unternehmer der italienische Radiosender X auf. Nach den Ermittlungen des Finanzamtes Graz-Stadt wurde festgestellt, dass diese Rechnung nicht von dieser…
…kein Unternehmen das Energieträger liefere. Die belangte Behörde und das BMF unterstellten, dass die Bw. die an sie gelieferte Energie, die sie direkt oder indirekt an die eingemieteten Betriebe weiterverrechne, nicht für eigene betriebliche Zwecke verwende, sondern "weiterliefere". Eine Auseinandersetzung mit der Frage wer "Liefernder…
…kein Unternehmen das Energieträger liefere. Die belangte Behörde und das BMF unterstellten, dass die Bw. die an sie gelieferte Energie, die sie direkt oder indirekt an die eingemieteten Betriebe weiterverrechne, nicht für eigene betriebliche Zwecke verwende, sondern "weiterliefere". Eine Auseinandersetzung mit der Frage wer "Liefernder…
…sein, dass es für die Abgabenbehörde unschwierig möglich sein konnte, zu eruieren, wer tatsächlich der leistende bzw. liefernde Unternehmer war, zumal es ja durchaus möglich gewesen wäre, dass sowohl ein Einzelunternehmen als auch eine GmbH an der gleichen Adresse tätig sind udgl. mehr (Umsatzsteuergesetz Kommentar…
…der (weisungsfreie) UFS an die Regelungen in Richtlinien, denen keine normative Wirkung zukommt, nicht gebunden. Das Schicksal der Berufung war bereits durch die Erkenntnis entschieden, dass das liefernde Unternehmen keine Option i.S.d. § 6 Abs. 2 UStG 1994 ausgeübt hatte und somit Umsatzsteuerpflicht kraft…
…Rahmen des Umsatzsteuerjahresbescheides einzubeziehen. Die beiden strittigen Rechnungen, datiert mit 31.7.2001, weisen im Kopf den Namen, die Anschrift, Telefon- und Faxnummer des liefernden Unternehmers (Fa. W.-GmbH), sowie am unteren Ende des Schriftstückes einen derartigen gleichlautenden Stempelaufdruck, allerdings ergänzt um die Firmenbuchnummer, auf…
…Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Rechnung muss die in § 11 Abs. 1 UStG angeführten Angaben enthalten, darunter ua. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Diese Angabe dient nicht nur der Kontrolle…
…GmbH festgestellt wurde, dass der auf den Rechnungen angeführte Lieferant an der angegebenen Anschrift gar nicht existierte, fehlt es an der für den Vorsteuerabzug erforderlichen Angabe von Namen und Anschrift des LIEFERNDEN ODER LEISTENDEN UNTERNEHMERS, weshalb der Vorsteuerabzug nicht zulässig und die Berufung als unbegründet…
…ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG (1972) 1994 müssen Rechnungen unter anderem folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers; 2…
… 7 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 liegt dann vor, wenn der liefernde Unternehmer den Gegenstand in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, wobei zwischen Lieferung und Ausfuhr ein enger zeitlicher Zusammenhang gegeben sein muss. Zum Nachweis muss ein Ausfuhrnachweis erbracht werden. In der Stellungnahme des…
… 11 Abs. 8 UStG 1994 dem leistenden Unternehmer zugeleitet werden, die Beweislast treffe den Gutschriftsaussteller. Die AP habe aber gar nicht die Verfügungsmacht über die Schweine erlangt. (6) Rechnungen: Eine Rechnung müsse den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers angeben. Auf den Rechnungen werde…