…vor, dass eine Schenkung nicht vorliege, da der Erblasser im schriftlichen und mündlichen Testament den Nachlass genau geregelt hätte und daher die Aufteilung vollinhaltlich der letztwilligen Verfügung entsprochen habe. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der Bw. mit dem…
…vor, dass eine Schenkung nicht vorliege, da der Erblasser im schriftlichen und mündlichen Testament den Nachlass genau geregelt hätte und daher die Aufteilung vollinhaltlich der letztwilligen Verfügung entsprochen habe. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der Bw. mit dem…
…vor, dass eine Schenkung nicht vorliege, da der Erblasser im schriftlichen und mündlichen Testament den Nachlass genau geregelt hätte und daher die Aufteilung vollinhaltlich der letztwilligen Verfügung entsprochen habe. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der Bw. mit dem…
…zu § 531 ABGB mwN; VwGH vom 17. Mai 2001, Zl. 2000/16/0602). Unter "Verfügung von Todes wegen" iSd § 9 ErbStG sind letztwillige Verfügungen iSd ABGB zu verstehen. Es handelt sich somit um formgebundene, einseitige, nicht empfangsbedürftige, jederzeit widerrufliche Anordnungen des Erblassers über seinen Nachlass (…
…2007 ist RWB verstorben. In ihrem Testament vom 21. September 2005 hat RWB zunächst ihre beiden Kinder EK und CK zu gleichteiligen Erben ihres gesamten Nachlassvermögens eingesetzt. Die letztwillige Verfügung war jedoch wie folgt ausgestaltet: Drittens: Gleichzeitig vermache ich als Vorausvermächtnis meinem Sohn EK ... Kommanditanteile…
…1273 ABGB ein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber der Verlassenschaft. Der Anspruch eines Verlassenschaftsgläubigers aus dem Titel des § 1273 ABGB wurde - im Gegensatz zum Vermächtnis- nicht durch letztwillige Verfügung des Erblassers begründet. Dieser Verlassenschaftsgläubiger hat- so wie der Noterbe - keinen Anspruch auf verhältnismäßige Anteile an den einzelnen…
…berufen. Absatz III. des von den Ehegatten errichteten Testaments vom 3. März 1998 enthält weiters folgende letztwillige Verfügung: "Als Entfertigung unserer gesetzlichen Pflichtteile vermachen wir einander jeweils als Legat unseren beweglichen Nachlass." Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung erklärte die Bw. am 27. November 2001 gegenüber dem…
…mit 376.850,93 €, sowie einen Gesellschaftsanteil an der FGmbH, bewertet mit 20.237,57 €. Gemäß dem der Abgabenbehörde vorgelegten Protokoll über die Verlassenschaftsabhandlung hatte der Erblasser keine letztwillige Verfügung mit Erbseinsetzung hinterlassen, weshalb die gesetzliche Erbfolge eintrat. Dieser zufolge waren die Berufungswerberin…
…des Inventars. Hinsichtlich der Nachlassaktiven erfolgt die Übernahme jedoch unter Erfüllung der Vermächtnisse wie im nachstehenden Testamentserfüllungsnachweis/Erbübereinkommen angeführt. Testamentserfüllungsnachweis (Erbübereinkommen) Die Verfügungen der Erblasserin in der letztwilligen Anordnung vom 20.02.2007 wurden/werden erfüllt wie folgt " Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
…des Inventars. Hinsichtlich der Nachlassaktiven erfolgt die Übernahme jedoch unter Erfüllung der Vermächtnisse wie im nachstehenden Testamentserfüllungsnachweis/Erbübereinkommen angeführt. Testamentserfüllungsnachweis (Erbübereinkommen) Die Verfügungen der Erblasserin in der letztwilligen Anordnung vom 20.02.2007 wurden/werden erfüllt wie folgt " Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
…so hat der belastete Erbe ein rechtl Interesse auf Feststellung seines Eigentumsrechts, JBl 1958, 75. Da also die letztwillige Verfügung der Erblasserin, wonach ihr 5/12 Hausanteil A zufiele, kein "Vorausvermächtnis" sondern ein "Hineinvermächtnis" war und der "gemeine Wert" dieses Hausanteils im Betrag von €…
…so hat der belastete Erbe ein rechtl Interesse auf Feststellung seines Eigentumsrechts, JBl 1958, 75. Da also die letztwillige Verfügung der Erblasserin, wonach ihr 5/12 Hausanteil BW zufiele, kein "Vorausvermächtnis" sondern ein "Hineinvermächtnis" war und der "gemeine Wert" dieses Hausanteils im Betrag von €…
…Mit Beschluss vom 24. April 2002 zu GZ xxObxx/01 gab der OGH dem dagegen eingebrachten Rekurs nicht Folge. In diesem Beschluss sprach der Oberste Gerichtshof ua Folgendes aus: "Die letztwillige Verfügung des Erblassers enthielt auch eine Bestimmung, wonach die Beklagte Vermächtnisnehmerin (Legatarin) in Ansehung…
…abgewiesen. Der angefochtene vorläufige Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 2. August 2001 verstarb der Sohn der Berufungswerberin. Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Berufungswerberin als erbliche Mutter zur Hälfte und die beiden Geschwister zu je…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. Jänner 1999 errichtete die am xxx verstorbene Frau K.P. eine letztwillige Verfügung mit auszugsweise folgendem Inhalt: " Testament ..... fühle ich mich verpflichtet ein Testament zu machen, und zwar zu Gunsten meinen Sohn D.I. geb. 1 und meiner Tochter M…
…dieses Bescheides geändert. Diese Änderung bleibt ohne Einfluss auf die Höhe der festgesetzten Abgaben. 2.) Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am TTMMJJJJ errichtete die am ttmmjjjj verstorbene Frau S. unter Widerruf aller ihrer bisherigen letztwilligen Anordnungen eine letztwillige Verfügung. Mit Punkt…
…bestimmten Verhältnis aufzuteilen, liegt ausschließlich im Erbübereinkommen. In diesem Sinne ist im gegenständlichen Fall zu untersuchen, welche letztwilligen Anordnungen der Erblasser hinsichtlich der Geschäftsanteile getroffen hatte. Der Erblasser hat keine letztwillige Verfügung getroffen. Die Witwe und die beiden Söhne erbten aufgrund des Gesetzes. Infolge des…
…zugestanden und stehe ihr gemäß § 758 ABGB auch nach seinem Tod als gesetzliches Vorausvermächtnis zu. Die Einräumung des Wohnungsrechtes in der letztwilligen Verfügung habe daher nur ein -auch über den Tod ihres Ehegatten hinaus gesetzlich- bereits bestehendes Recht wiederholt. Ein erbschaftssteuerrelevanter Sachverhalt setze jedoch immer…
…Höhe der in der Berufungsvorentscheidung vom 1. September 2005 festgesetzten Abgabe bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 02.08.2004 verstarb der Sohn der Berufungswerberin (kurz: Bw). Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Eltern je zur Hälfte…
…vom 1. September 2005 festgesetzten Abgabe bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 02. August 2004 verstarb der Sohn des Berufungswerbers (kurz: Bw). Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Eltern je zur Hälfte des Nachlasses erbberechtigt waren. Die…