…vor, dass eine Schenkung nicht vorliege, da der Erblasser im schriftlichen und mündlichen Testament den Nachlass genau geregelt hätte und daher die Aufteilung vollinhaltlich der letztwilligen Verfügung entsprochen habe. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der Bw. mit dem…
…vor, dass eine Schenkung nicht vorliege, da der Erblasser im schriftlichen und mündlichen Testament den Nachlass genau geregelt hätte und daher die Aufteilung vollinhaltlich der letztwilligen Verfügung entsprochen habe. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der Bw. mit dem…
…vor, dass eine Schenkung nicht vorliege, da der Erblasser im schriftlichen und mündlichen Testament den Nachlass genau geregelt hätte und daher die Aufteilung vollinhaltlich der letztwilligen Verfügung entsprochen habe. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der Bw. mit dem…
…dies keine Auswirkung auf die rechtlich abgesicherte Position des Fruchtgenussberechtigten (BFG 24.05.2017, RV/3101092/2015). Die Einkünfte aus einem durch letztwillige Verfügung eingeräumten Fruchtgenussrecht sind grundsätzlich dem Fruchtgenussberechtigten zuzurechnen. Ein testamentarischer Fruchtgenussberechtigter einer Liegenschaft ist idR nicht wirtschaftlicher Eigentümer (VwGH 28.11.2002…
…zu § 531 ABGB mwN; VwGH vom 17. Mai 2001, Zl. 2000/16/0602). Unter "Verfügung von Todes wegen" iSd § 9 ErbStG sind letztwillige Verfügungen iSd ABGB zu verstehen. Es handelt sich somit um formgebundene, einseitige, nicht empfangsbedürftige, jederzeit widerrufliche Anordnungen des Erblassers über seinen Nachlass (…
…2007 ist RWB verstorben. In ihrem Testament vom 21. September 2005 hat RWB zunächst ihre beiden Kinder EK und CK zu gleichteiligen Erben ihres gesamten Nachlassvermögens eingesetzt. Die letztwillige Verfügung war jedoch wie folgt ausgestaltet: Drittens: Gleichzeitig vermache ich als Vorausvermächtnis meinem Sohn EK ... Kommanditanteile…
… 14 Abs. 5 letzter Halbsatz iVm Abs. 4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist bei Erwerben im Familienverband gemäß § 26a Abs. 1 Z 1 GGG (Verhältnis Verstorbener gegenüber Begünstigtem) der Grundstückswert…
…1273 ABGB ein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber der Verlassenschaft. Der Anspruch eines Verlassenschaftsgläubigers aus dem Titel des § 1273 ABGB wurde - im Gegensatz zum Vermächtnis- nicht durch letztwillige Verfügung des Erblassers begründet. Dieser Verlassenschaftsgläubiger hat- so wie der Noterbe - keinen Anspruch auf verhältnismäßige Anteile an den einzelnen…
…berufen. Absatz III. des von den Ehegatten errichteten Testaments vom 3. März 1998 enthält weiters folgende letztwillige Verfügung: "Als Entfertigung unserer gesetzlichen Pflichtteile vermachen wir einander jeweils als Legat unseren beweglichen Nachlass." Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung erklärte die Bw. am 27. November 2001 gegenüber dem…
…mit 376.850,93 €, sowie einen Gesellschaftsanteil an der FGmbH, bewertet mit 20.237,57 €. Gemäß dem der Abgabenbehörde vorgelegten Protokoll über die Verlassenschaftsabhandlung hatte der Erblasser keine letztwillige Verfügung mit Erbseinsetzung hinterlassen, weshalb die gesetzliche Erbfolge eintrat. Dieser zufolge waren die Berufungswerberin…
…1138/51). Die zwangsweise Vermögensverwaltung von Betriebsvermögen (durch Gesetz oder letztwillige Verfügung) ist abzugsfähig (VwGH 15.3.1957, 0771/54). Pachtzins Rz 1608: Der Pachtzins für betrieblich genutzte land- und forstwirtschaftliche Grundstücke stellt eine Ausgabe dar. Parteisteuern und Parteispende Rz 1609: Zur Abzugsfähigkeit der Parteisteuer…
…Jedoch wurden mit dem Testament der Erblasserin zahlreiche Grundstücke an bestimmte Personen legiert. Auch wenn die letztwillige Verfügung keine Erbseinsetzung enthält, so wurde sie trotzdem vom Gericht als gültig festgestellt und sind demnach die Legate bei den einzelnen Erwerbern zu berücksichtigen.Ihnen wurden daher die…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Herr H.E. ist am 12. verstorben. Er hat eine letztwillige Verfügung vom 22. hinterlassen. Nach dieser Verfügung ist die Enkelin Frau F.E. zur Alleinerbin berufen und wurde seiner Lebensgefährtin Frau Bf, nunmehr Bf., der Beschwerdeführerin…
…des Inventars. Hinsichtlich der Nachlassaktiven erfolgt die Übernahme jedoch unter Erfüllung der Vermächtnisse wie im nachstehenden Testamentserfüllungsnachweis/Erbübereinkommen angeführt. Testamentserfüllungsnachweis (Erbübereinkommen) Die Verfügungen der Erblasserin in der letztwilligen Anordnung vom 20.02.2007 wurden/werden erfüllt wie folgt " Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
…des Inventars. Hinsichtlich der Nachlassaktiven erfolgt die Übernahme jedoch unter Erfüllung der Vermächtnisse wie im nachstehenden Testamentserfüllungsnachweis/Erbübereinkommen angeführt. Testamentserfüllungsnachweis (Erbübereinkommen) Die Verfügungen der Erblasserin in der letztwilligen Anordnung vom 20.02.2007 wurden/werden erfüllt wie folgt " Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
…so hat der belastete Erbe ein rechtl Interesse auf Feststellung seines Eigentumsrechts, JBl 1958, 75. Da also die letztwillige Verfügung der Erblasserin, wonach ihr 5/12 Hausanteil A zufiele, kein "Vorausvermächtnis" sondern ein "Hineinvermächtnis" war und der "gemeine Wert" dieses Hausanteils im Betrag von €…
…so hat der belastete Erbe ein rechtl Interesse auf Feststellung seines Eigentumsrechts, JBl 1958, 75. Da also die letztwillige Verfügung der Erblasserin, wonach ihr 5/12 Hausanteil BW zufiele, kein "Vorausvermächtnis" sondern ein "Hineinvermächtnis" war und der "gemeine Wert" dieses Hausanteils im Betrag von €…
…Mit Beschluss vom 24. April 2002 zu GZ xxObxx/01 gab der OGH dem dagegen eingebrachten Rekurs nicht Folge. In diesem Beschluss sprach der Oberste Gerichtshof ua Folgendes aus: "Die letztwillige Verfügung des Erblassers enthielt auch eine Bestimmung, wonach die Beklagte Vermächtnisnehmerin (Legatarin) in Ansehung…
…abgewiesen. Der angefochtene vorläufige Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 2. August 2001 verstarb der Sohn der Berufungswerberin. Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Berufungswerberin als erbliche Mutter zur Hälfte und die beiden Geschwister zu je…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. Jänner 1999 errichtete die am xxx verstorbene Frau K.P. eine letztwillige Verfügung mit auszugsweise folgendem Inhalt: " Testament ..... fühle ich mich verpflichtet ein Testament zu machen, und zwar zu Gunsten meinen Sohn D.I. geb. 1 und meiner Tochter M…