…St.V., die den Bedürfnissen eines ledigen Steuerpflichtigen voll entspricht. Im Haushalt der Eltern in F. ist der Bw. Mitbewohner ohne eigene Wohnung. In diesem Zusammenhang wurden die Kosten der Wohnung in St.V. und die Fahrtkosen zwischen St.V. und F. als Werbungskosten beantragt…
…lagen jedoch im gegenständlichen Fall für den ledigen und alleinstehenden Bw. keinerlei Gründe vor, die für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes in St.V. sprechen würden. Die Frage, ob bzw. wann einem Steuerpflichtigen die Verlegung des Wohnsitzes in die…
…die Wohnung zurückzukehren. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 19888 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Grundsätzlich sind die daraus erwachsenen Fahrtkosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den…
…BKH einen Wohn/Schlafraum, eine Kochnische und Bad/WC (Nutzfläche knapp 20 m2). Rechtliche Beurteilung: Ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenen Zimmer kann nicht als "Haushalt" angesehen werden. Wenn ein lediger und alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Haushalt neu gründet, so ist dies…
…eine Personen- und Krankenversicherung als Sonderausgaben, den vom Bw. beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten versagte das Finanzamt hingegen die Anerkennung als Werbungskosten. Dies wurde damit begründet, dass die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen würden, weil der Bw. als alleinstehender Steuerpflichtiger im Heimatort über…
…0259). Nach der Rechtsprechung reichen zudem bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, monatliche Heimfahrten zu seiner Wohnung am Heimatort aus, um im angemessenen Umfang am Heimatwohnsitz nach dem Rechten zu sehen und das Erforderliche zur Erhaltung und Verwaltung des Objektes beizutragen (Vgl…
…schriftlichen und/oder mündlichen Zusatzvereinbarungen (Dienstwohnungsnutzungsvertrag, etc.) vorzulegen. Bei mündlich getroffenen Vereinbarungen möge der jeweilige Inhalt bekannt gegeben werden. 3. Es ist ein geeigneter Nachweis darüber zu erbringen, dass Sie im Streitzeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 als lediger, alleinstehender Steuerpflichtiger einen…
…Freunde) hat. Begründet ein alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist besonders zu prüfen, ob nicht entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass von einer…
…6.) Insoweit die Bw im Ergebnis unter Hinweis auf Doralt die Meinung vertritt, dass bei Vorliegen einer einfachen Unterkunft am Beschäftigungsort (Burschenzimmer) und Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Haus der Eltern, die Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einem ledigen Steuerpflichtigen abzugsfähig seien, ist ihr zu erwidern…
…Familie wegen der Entfernung unzumutbar ist und ein Umzug der Familie des Arbeitnehmers an diesen Arbeitsort nicht möglich ist. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft…
…ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Im vorliegenden Fall ist der Bw ledig und kinderlos. Bei einem Alleinstehenden können die…
…Familienwohnsitz wegen der Entfernung unzumutbar ist und ein Umzug der Familie des Arbeitnehmers an diesen Arbeitsort nicht möglich ist. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft…
…In seiner abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, als Familienwohnsitz sei ein Ort zu verstehen, an dem ein lediger Steuerpflichtiger mit seiner Partnerin einen gemeinsamen Hausstand unterhalte. Laut Aktenlage liege im Streitfall ein gemeinsamer Hausstand nicht vor, der Berufungswerber sei sogar seit 22.3.2005…
…als "Haushalt" angesehen werden. Bewohnt ein lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor, und zwar auch dann nicht, wenn dafür "Haushaltsgeld…
…Bewohnt ein lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. In der Beilage zur Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das strittige…
…Bewohnt ein lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…Ansicht des UFS ist folglich die Beibehaltung des Wohnsitzes des ledigen Bw im elterlichen Wohnhaus in GS im Streitjahr 2006 nicht beruflich veranlasst, sondern ausschließlich der privaten Sphäre des Bw zuzuordnen. Fahrtkosten eines ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern sind grundsätzlich keine Werbungskosten…
…Bewohnt ein Lediger oder ein allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu…
…verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger kann…
…Werbungskosten und begründete dies damit, dass als Familienwohnsitz jener Ort gelte, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Bei einem Alleinstehenden…