…St.V., die den Bedürfnissen eines ledigen Steuerpflichtigen voll entspricht. Im Haushalt der Eltern in F. ist der Bw. Mitbewohner ohne eigene Wohnung. In diesem Zusammenhang wurden die Kosten der Wohnung in St.V. und die Fahrtkosen zwischen St.V. und F. als Werbungskosten beantragt…
…lagen jedoch im gegenständlichen Fall für den ledigen und alleinstehenden Bw. keinerlei Gründe vor, die für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes in St.V. sprechen würden. Die Frage, ob bzw. wann einem Steuerpflichtigen die Verlegung des Wohnsitzes in die…
…die Wohnung zurückzukehren. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 19888 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Grundsätzlich sind die daraus erwachsenen Fahrtkosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den…
…BKH einen Wohn/Schlafraum, eine Kochnische und Bad/WC (Nutzfläche knapp 20 m2). Rechtliche Beurteilung: Ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenen Zimmer kann nicht als "Haushalt" angesehen werden. Wenn ein lediger und alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Haushalt neu gründet, so ist dies…
…eine Personen- und Krankenversicherung als Sonderausgaben, den vom Bw. beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten versagte das Finanzamt hingegen die Anerkennung als Werbungskosten. Dies wurde damit begründet, dass die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen würden, weil der Bw. als alleinstehender Steuerpflichtiger im Heimatort über…
…0259). Nach der Rechtsprechung reichen zudem bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, monatliche Heimfahrten zu seiner Wohnung am Heimatort aus, um im angemessenen Umfang am Heimatwohnsitz nach dem Rechten zu sehen und das Erforderliche zur Erhaltung und Verwaltung des Objektes beizutragen (Vgl…
…schriftlichen und/oder mündlichen Zusatzvereinbarungen (Dienstwohnungsnutzungsvertrag, etc.) vorzulegen. Bei mündlich getroffenen Vereinbarungen möge der jeweilige Inhalt bekannt gegeben werden. 3. Es ist ein geeigneter Nachweis darüber zu erbringen, dass Sie im Streitzeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 als lediger, alleinstehender Steuerpflichtiger einen…
…allein stehende Steuerpflichtige monatliche Heimfahrten für maximal sechs Monate im Rahmen des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG 1988 würden geltend machen können. Mit 3. Dezember 2012 wies die Abgabenbehörde die Berufung betreffend Einkommensteuerbescheid 2009 und 2010 als unbegründet ab. Dazu wurde ausgeführt…
…wobei für den Fall, dass ein alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz begründet, zu prüfen ist, ob von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass von einer…
…Freunde) hat. Begründet ein alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist besonders zu prüfen, ob nicht entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass von einer…
…86/14/0165). Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab und beträgt nach der Verwaltungspraxis bei einem verheirateten Steuerpflichtigen zwei Jahre und bei einem ledigen, alleinstehenden Steuerpflichtigen sechs Monate. Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne hat der Steuerpflichtige darzulegen, aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz…
…ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs 1 EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Er liegt dort, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen…
…2017). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106Abs 1) oder ein allein stehender Steuerpflichtiger mit einem minderjährigen Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG…
…ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.86, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesonders vom Familienstand ab, die LStR 346 nennen bei einem ledigen Steuerpflichtigen sechs Monate und bei einem verheirateten…
…vgl. VwGH 16.03.2005, 2000/14/0154). Als Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung (Familienheimfahrten und Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort) gilt somit, dass der (alleinstehende) Steuerpflichtige an diesem Heimatort über eine Wohnung bzw. einen eigenen Haushalt verfügt. Ein…
…wo 1. ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder 2. ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs. 2) hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Pendlerverordnung hat der Steuerpflichtige einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung…
…die FHF wurden gekürzt, da alleinstehende Steuerpflichtige grundsätzlich nur Kosten für monatliche FHF absetzen können. Die Grundvoraussetzung einer eigenen Wohnung ist erfüllt (Rz 343a und Rz 355) 8 Monate (Mai bis Dezember) mal 300 Kilometer mit je 0,42 Cent". 8.11. Den Anträgen auf…
…ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs. 2) hat. (2) Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht. Ein eigener Hausstand liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten…
…an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs 1 EStG 1988) wohnt oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) UND einen eigenen Hausstand hat…
…und § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988) liegt dort, wo 1. ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder 2. ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs. 2) hat. (2) Der Steuerpflichtige…