…August 2006 um ein unbefristetes Dienstverhältnis handelt und die Bw bis dato bereits mehr als 6 ½ Jahre bei ihrem Dienstgeber in Wien beschäftigt ist, gelangt der Unabhängige Finanzsenat zu der Auffassung, dass es der Bw als kinderlose, ledige Steuerpflichtige mittlerweile sehr wohl zumutbar war…
…der Berufungswerber habe in Deutschland keinen eigenen Haushalt geführt, sondern im Wohnungsverband mit den Eltern gelebt. Er sei ledig und kinderlos und es bestehe für ihn keine Veranlassung, einen zusätzlichen Wohnsitz in Deutschland aufrechtzuerhalten. Eine privat bedingte doppelte Haushaltsführung führe aber nicht zu Werbungskosten iSd…
…Rückkehr an den Familienwohnsitz ausgehen wollte: Wenn der ledige Steuerpflichtige am Arbeitsort nur eine einfache Unterkunft bezieht, die keinen Wohnsitz darstellt, also nicht geeignet ist, einem dauernden Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen (zB. eine einem "Burschenzimmer" ähnliche Unterkunft), und seinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Haus…
…aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß aufweisen (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 24.4.1996, Zl. 96/15/0006). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher…
…ist diese Gleichheitswidrigkeit im Verhältnis lediger berufstätiger erziehender Mütter [Väter] zu verheirateten nicht berufstätigen kinderlosen Frauen [Männern], Während erstere sowohl [mit ihren Pensionsbeiträgen] die Alten erhalten als auch [durch Erziehung] für ihr eigenes Alter vorsorgen, tun letztere keines von beidem und erhalten dennoch in vielen…
…begründen. Der Bw ist, seiner Steuererklärung für den VAZ 2003 nach, ledig und kinderlos, daher kann der Wohnsitz in Eisenstadt auch kein Familienwohnsitz sein, da als Familienwohnsitz regelmäßig der Wohnsitz anzusehen ist, an dem der Steuerpflichtige, gemeinsam mit der Ehefrau oder Lebensgefährtin, die allerdings in…
…Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen…
…Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH vom 24.4.1996, 96/15/006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen…
…jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Im vorliegenden Fall ist der Bw ledig und kinderlos. Bei…
…oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Die Berufungswerberin ist ledig und kinderlos…
…an (siehe RZ 7597 und das dort zierte Beispiel). Dass die Berufungswerberin auch nach dem September 2005 ihre Eltern in Österreich und die ihre Wohnstätte bei ihren Eltern regelmäßig besucht, kann in Hinblick darauf, dass sie ledig und kinderlos ist und die Arbeitswoche jedenfalls in…
…in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. Da in Ihrem Fall die Voraussetzungen nicht zutreffen, konnten die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall ist der Berufungswerber ledig und kinderlos. Bei…
…für Fahrten, die bei einem ledigen Steuerpflichtigen notwendig sind, um im angemessenen Umfang am Heimatwohnsitz nach dem Rechten zu sehen und das Erforderliche zur Erhaltung und Verwaltung des Objektes beizutragen. Im vorliegenden Fall ist der Bw. in den zu beurteilenden Jahren ledig und kinderlos. Auch…
…vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Dienstort Wien und ist laut Aktenlage ledig und kinderlos. Im…
…1986, 84/14/0198). Im Allgemeinen wird aber für allein stehende Arbeitnehmer ein Zeitraum von sechs Monaten ausreichend sein. Der Bw. ist in den zu beurteilenden Jahren ledig und kinderlos und hat bei seinen Eltern gewohnt. Diesen elterlichen Wohnsitz hat der Bw. im Streitjahr verlassen…
…die Fahrten zur bzw. von der Arbeitsstätte vom entfernter gelegenen Wohnsitz statt vom näheren Wohnsitz zu beginnen bzw. zu beenden. Derartige besondere Gründe sind jedoch nicht gegeben bei einem ledigen und kinderlosen Abgabepflichtigen, der seine Dienstwohnung lt. eigenen Angaben offensichtlich deshalb vom Dienstgeber zur Verfügung…
…handelte es sich um einen ledigen, kinderlosen Steuerpflichtigen, der seinen Familienwohnsitz noch im Haushalt der Eltern hatte und bloß am Berufsort einen selbständigen Haushalt führte. Bei Letzterem ist somit bloß eine einfache und keine doppelte Haushaltsführung vorgelegen. Aus dem Steuerakt sind weder Ermittlungen noch Indizien…
…in Wien stellt daher eine Wohnung und keine bloße Schlafstelle dar.Das von der Bw. herangezogene Lohnsteuerprotokoll 1999 ist einerseits für den unabhängigen Finanzsenat nicht bindend. Andererseits wird im Lohnsteuerprotokoll 1999 unter "Doppelte Haushaltsführung eines ledigen Steuerpflichtigen" als Gegensatz zu "Wohnsitz" angesehen: "eine einfache Unterkunft…
…Aufwendungen entgegenstehen, führte die Behörde wörtlich aus: "Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Der Pflichtige…
…relevant, zumal in solchen Fällen eine Verlegung des Familienwohnsitzes weitaus problematischer ist, als bei einem Ledigen bzw. kinderlosen Paar. Gemäß der verwaltungsgerichtlichen Judikatur ist es dem Steuerpflichtigen nach einem gewissen Zeitraum in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen. Dieser…