…1 Z 1 EStG 1988 bestimmt, dass die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. 2. Zur Frage der Berücksichtigung von für doppelte Haushaltsführung aufgewendete Kosten als Werbungskosten erkannte der Verwaltungsgerichtshof…
…1 Z 1 EStG 1988 bestimmt, dass die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. 2. Zur Frage der Berücksichtigung von für doppelte Haushaltsführung aufgewendete Kosten als Werbungskosten erkannte der Verwaltungsgerichtshof…
…die Bezirkshauptmannschaft G, Fachgebiet Soziale Abteilung, auf deren Konto in teilweiser Abgeltung ihrer noch nicht befriedigten Forderung zu überweisen. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Sachverhalt: 1.1. Die ledige und kinderlose Schwester des Bf., Frau C, geboren am XX.XX.19XX, war ab 12…
…ist noch heute dort beschäftigt. Der ledige und kinderlose Bf. gab an, dass er den Familienwohnsitz nicht verlegen könne, weil seine Mutter ein Wohnrecht in seinem Haus habe und ein Veräußerungsverbot bestehe. Er müsse sich um sein Haus kümmern und sei nur als Projektmitarbeiter angestellt…
…Bei einem ledigen Steuerpflichtigen kann dies für einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen werden, in Ihrem Fall war das der Zeitraum vom 1.3.2005 bis 31.8.2005.“ Gleichfalls mit Datum 18.6.2012 wurden für die Jahre 2006 und 2007 Anspruchszinsen…
…August 2006 um ein unbefristetes Dienstverhältnis handelt und die Bw bis dato bereits mehr als 6 ½ Jahre bei ihrem Dienstgeber in Wien beschäftigt ist, gelangt der Unabhängige Finanzsenat zu der Auffassung, dass es der Bw als kinderlose, ledige Steuerpflichtige mittlerweile sehr wohl zumutbar war…
…Vater der Bf. und dessen Ehegattin den beiden je zur Hälfte gehörigen landwirtschaftlichen Besitz ... an den Bruder der Bf. Als Gegenleistung für die Übergabe wurde gemäß Punkt Drittens des Übergabsvertrages u.a. Folgendes vereinbart: C. (siehe unten) Der kinderlose, ledige Bruder der Bf. verstarb am…
…der Berufungswerber habe in Deutschland keinen eigenen Haushalt geführt, sondern im Wohnungsverband mit den Eltern gelebt. Er sei ledig und kinderlos und es bestehe für ihn keine Veranlassung, einen zusätzlichen Wohnsitz in Deutschland aufrechtzuerhalten. Eine privat bedingte doppelte Haushaltsführung führe aber nicht zu Werbungskosten iSd…
…Rückkehr an den Familienwohnsitz ausgehen wollte: Wenn der ledige Steuerpflichtige am Arbeitsort nur eine einfache Unterkunft bezieht, die keinen Wohnsitz darstellt, also nicht geeignet ist, einem dauernden Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen (zB. eine einem "Burschenzimmer" ähnliche Unterkunft), und seinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Haus…
…in Österreich notwendig. Ein Steuerpflichtiger kann die Voraussetzungen, dass dem Grunde nach ein Familienbeihilfenanspruch für sein Kind in Österreich besteht, auch im Einkommensteuerverfahren nachweisen. Der Familienbonus Plus soll erwerbstätige Steuerpflichtige, die Kinder haben, und dadurch weniger leistungsfähig sind als Kinderlose mit gleichem Einkommen, ab 1…
…aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß aufweisen (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 24.4.1996, Zl. 96/15/0006). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher…
…monatlich zustehenden Betrages zu berücksichtigen. Der Familienbonus Plus soll erwerbstätige Steuerpflichtige, die Kinder haben, und dadurch weniger leistungsfähiger sind als Kinderlose mit gleichem Einkommen, ab 1.1.2019 steuerlich entlasten. Damit soll dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und dem daraus abgeleiteten subjektiven Nettoprinzip…
…ist diese Gleichheitswidrigkeit im Verhältnis lediger berufstätiger erziehender Mütter [Väter] zu verheirateten nicht berufstätigen kinderlosen Frauen [Männern], Während erstere sowohl [mit ihren Pensionsbeiträgen] die Alten erhalten als auch [durch Erziehung] für ihr eigenes Alter vorsorgen, tun letztere keines von beidem und erhalten dennoch in vielen…
…begründen. Der Bw ist, seiner Steuererklärung für den VAZ 2003 nach, ledig und kinderlos, daher kann der Wohnsitz in Eisenstadt auch kein Familienwohnsitz sein, da als Familienwohnsitz regelmäßig der Wohnsitz anzusehen ist, an dem der Steuerpflichtige, gemeinsam mit der Ehefrau oder Lebensgefährtin, die allerdings in…
…kein Grund für die Anerkennung einer auf Dauer angelegten DHHF bzw. der Nichtverlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort besteht, zumal Sie nicht in einer Partnerschaft leben und kinderlos sind. Es besteht auch kein befristetes Dienstverhältnis. Die Kosten der von Ihnen gewählten Aufrechterhaltung des DHHF in…
…Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen…
…Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH vom 24.4.1996, 96/15/006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen…
…jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Im vorliegenden Fall ist der Bw ledig und kinderlos. Bei…
…oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Die Berufungswerberin ist ledig und kinderlos…
…an (siehe RZ 7597 und das dort zierte Beispiel). Dass die Berufungswerberin auch nach dem September 2005 ihre Eltern in Österreich und die ihre Wohnstätte bei ihren Eltern regelmäßig besucht, kann in Hinblick darauf, dass sie ledig und kinderlos ist und die Arbeitswoche jedenfalls in…