…sonstiger Bezug unter Berücksichtigung der Sechstelbestimmung (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988) zu versteuern ist, wenn sowohl der Rechtstitel, aus dem der Arbeitnehmer den Anspruch ableiten kann (zB vertragliche Vereinbarung), als auch der Grund der tatsächlichen Auszahlung eine deutliche Unterscheidung von den laufenden Bezügen…
…Besteuerungsvorschriften des § 67 EStG 1988. Die Umwandlung eines Abfertigungsanspruches in einen Firmenpensionszuschuss hat jedoch zur Folge, dass der Pensionszuschuss nicht gemäß § 67 EStG, sondern als laufender Bezug nach dem Tarif im jeweiligen Zeitpunkt des Zufließens zu besteuern ist (Quantschnigg/Schuch, aaO, § 67 TZ 33; Hofstätter…
…§ 67 Tz 18) vertritt diese Rechtsansicht. Nach den unbedenklichen Lohnverrechnungsunterlagen haben die in den Monaten Jänner bis September 2002 angefallenen laufenden Bezüge € 25.586,05 betragen. Das Sechsel ist daher wie folgt zu berechnen: 25.586,05 : 9 x 2 = 5.685,79…
…Abgaben" stellte der Prüfer fest, dass im Bereich der Lohnsteuer die nach dem Kollektivvertrag gebührenden Sonderzahlungen als laufender Bezug ausbezahlt wurden. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ den nunmehr angefochtenen Bescheid betreffend die Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für die…
…dass es sich bei den zur Zahlung übernommenen Beiträgen der Geschäftsführer, soweit sie auf deren laufende Bezüge entfallen, um laufenden Arbeitslohn handelt. Diese Rechtsansicht deckt sich auch mit der herrschenden Auffassung zur folgerichtigen Behandlung dieser Beiträge als Werbungskosten: "Abzugsfähig sind auch die Beiträge eines (Gesellschafter…
…mit dem Einkommensteuerbescheid 2002 vom 24. Oktober 2003 (zusätzliche Begründung vom 21. November 2003) die geltend gemachte Gratifikation als sonstigen Bezug und den im Lohnausweis als "Feriengeld (14. Monatlohn)" ausgewiesenen Betrag als laufenden Lohn. Begründend führte es dazu aus, dass nur im November eine Gratifikation…
…heran. Dagegen wurde fristgerecht berufen. Die Berufung vom 7. März 2008 richte sich gegen die für die begünstigte Abfertigungsberechnung herangezogene Basis der laufenden Bezüge im letzten Jahr vor Ausscheiden des ehemaligen Geschäftsführers der Bw. Der frühere Geschäftsführer sei mit 1. April 2005 in den Ruhestand…
…5. Oktober 2004). Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (1.983,25 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig…
…den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (1.342,88 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat…
…durch den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (861,70 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat…
…Entscheidung der Berufung durch den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat…
…Berufung durch den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte der Berufungswerberin aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist…
…angeführt, dass "das Wesen der sonstigen Bezüge durch Lohnteile charakterisiert ist, die der Arbeitgeber neben. also zusätzlich zum laufenden Lohn bezahlt. wobei dies aus äußeren Merkmalen ersichtlich sein muss." Dem Finanzamt wurden im Zuge der Prüfung die entsprechenden Lohnkonten vorgelegt und ist aus diesen ersichtlich…
…dass Pensionsabfindungsbeträge, deren Auszahlungsbeträge höher sind als 9.300.- zur Gänze mit dem Durchschnittsteuersatz (wie ein laufender Bezug) zu versteuern sind. Die spätere Verwendungsart des ausbezahlten Bezuges stellt Einkommensverwendung dar und hat daher keinen Einfluss auf die Besteuerung. Die Wiederveranlagung der ausbezahlten Pensionsabfindung in einer…
…ausschließt. Für die Beurteilung von Zahlungen als sonstige Bezüge kommt es nämlich darauf an, dass diese durch vertragliche Festsetzung und tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen zu unterscheiden sind. Sonstige Bezüge dürfen also nicht regelmäßig und nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum geleistet werden. Die…
…das Finanzamt das Rechtsmittel mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung weist folgenden Wortlaut auf: "Die pensionsauszahlende Stelle hat im Zeitpunkt der Auszahlung der Sonderzahlung das Jahressechstel zu berechnen und dabei jene laufenden Bezüge zu berücksichtigen, die von ihr bis zu diesem Zeitpunkt ausbezahlt worden…
…vorgesehen und nicht nur für 2 Monate, die der Berechnung zugrunde gelegt worden sei. Bei einem Jahresausgleich seien die gesamten Bezüge eines Kalenderjahres zur Berechnung des Jahressteuersatzes herzuziehen, nicht nur bei den laufenden Bezügen, sondern auch bei der Sonderzahlung, die nicht als Jahresbezug gesehen worden…
…der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua. im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im…
…versteuert worden. Da es sich hier um eine Nachzahlung für abgelaufene Kalenderjahre handle (Richtigstellung der Lohnabrechnung für obigen Zeitraum), liege keine willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vor. Außerdem betreffe die Richtigstellung nicht nur laufende Bezüge, sondern auch sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988, welche…
…Dezember bei der Firma Y tätig. Im Zeitraum September 1998 erhielt er von der Firma X neben seinem laufenden Bezug eine Zahlung in Höhe von 22.037,00 S, die auf der Gehaltsabrechnung als "Prämie (UA)" ausgewiesen (Arbeitnehmerveranlagungsakt (im Folgenden kurz: AN-Akt) S 7…