…vgl. Hofstätter-Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, § 34 Abs. 6 bis 8 Tz 2). 2. Unterhaltszahlungen: Nach der oben geschilderten Rechtslage fallen die laufenden Unterhaltszahlungen des Bw. an seine Eltern in Höhe von 48.000 S unter das Abzugsverbot des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG (vgl…
…stehenden Ausbildungsaufwendungen (sowie die damit im Zusammenhang stehenden Reisekosten und Aufwendungen für Arbeitsmittel) für seine Ehegattin im Rahmen seiner ihr gegenüber bestehenden (laufenden) Unterhaltspflicht getätigt hat. Diesbezüglich bestimmt allerdings der § 34 Abs.7 EStG 1988, dass laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten nicht abzugsfähig sind ( vgl…
…zusammen, woraus sich für 12 Monate des Jahres 1998 der obige Betrag in Höhe von S 122.832,00 errechnet. Im Sinne der obigen Ausführungen handelt es sich um nicht abzugsfähige laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin. Im Hinblick auf die klare gesetzliche Regelung des …
…hiezu die den Bw. betreffenden Berufungsentscheidungen vom 19.2.2003, 20.10.2004 und 27.11.2008) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären…
…1498-W/02, sowie vom 20.10.2004, RV/2074-W/03, hinsichtlich die Jahre 1998 und 1999 erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Unter Verweis auf die dortigen Ausführungen sowie auf…
…5.000.- überstiegen hätten. 3. Fahrtkosten des Bw. Über die Berufung wurde erwogen: Zu Pkt 1.) Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin des Bw. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten von der Berücksichtigung gemäß § 34 EStG 1988 ausgenommen (siehe dazu…
…wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass gem. § 34 Abs. 7 EStG 1988 laufende Unterhaltszahlungen an mittellose Angehörige (z.B. Eltern) von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen seien. Unterhaltsleistungen seien selbst dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn eine rechtliche Verpflichtung - beispielsweise Notsituation…
…wenig abzugsfähig wie Unterhaltszahlungen an Eltern und Großeltern (ungeachtet ihres gesetzlichen Unterhaltsanspruches - § 143 ABGB) oder einen geschiedenen Ehegatten. (Hofstätter-Reichel, aaO, Tz. 1 zu § 34 allgemein). Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 gewählte Umschreibung schließt es aus, nicht nur laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten…
…Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 gewählte Umschreibung schließt es aus, nicht nur laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und eheliche Kinder, an geschiedene Ehegatten (wenn es sich nicht um die Bedeckung von Krankheitskosten handelt), Kinder aus geschiedenen Ehen, uneheliche Kinder, mittellose Eltern oder sonst…
…nach der oben zitierten § 34 Abs. 7 Z 4 EStG beim Verpflichteten abzugsfähig. Nach dieser Bestimmung sind laufende Unterhaltszahlungen an Dritte aber auch dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen geleistet werden. Entsprechend sind auch Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten, an mittellose oder in…
…20.10.2004, 27.11.2008, 23.9.2009 und 29.4.2010) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären zB Krankheitskosten, weil in…
…betreffenden Berufungsentscheidungen vom 19.2.2003, 20.10.2004, 27.11.2008 und 23.9.2009) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären zB…
…abzugsfähig, als sie - wie beispielsweise Krankheitskosten - zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Laufende Unterhaltszahlungen sind aber nach österreichischem Recht nicht abzugsfähig. Diese Zahlungen fallen nicht unter den Tatbestand der außergewöhnlichen Belastung. Dies gilt auch dann, wenn…
…Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 gewählte Umschreibung schließt es aus, nicht nur laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und eheliche Kinder, an geschiedene Ehegatten (wenn es sich nicht um die Bedeckung von Krankheitskosten handelt), Kinder aus geschiedenen Ehen, uneheliche Kinder, mittellose Eltern oder sonst…
…Studienbeiträge seien durch die Familienbeihilfe abgegolten. Nach § 34 Abs. 7 EStG 1988 seien laufende Unterhaltszahlungen und Ausbildungskosten für volljährige Kinder ohne Familienbeihilfenanspruch von der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die kein Familienbeihilfenanspruch besteht, stehe aber auch kein Unterhaltsabsetzbetrag zu (…
…des Wohnortes aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen. Auch die Bezahlung von Schulgeld stellt in der Regel eine laufende Unterhaltsleistung dar. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an (un-)eheliche Kinder (VwGH 23.3.1999, 98/14/0119) von der Berücksichtigung nach…
…Einkommen des Berufungswerbers erfolgt sei. 2. Sollten diese Zahlungen als Unterhaltszahlungen beurteilt werden, so seien die Bestimmungen des Abs. 7 (des § 34) nicht anzuwenden, weil: a) "Normale" (laufende) Unterhaltszahlungen bedingt dadurch, dass sie von einer Vielzahl von Steuerpflichtigen zu tätigen seien, den Tatbestand der Außergewöhnlichkeit…
…ab diesem Zeitpunkt unsere bisherige Beistandspflicht endet, sind wir zur Entgegennahme weiterer Unterhaltszahlungen bzw. zu Verhandlungen über die Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr berechtigt. Wir bitten Sie rückständige bzw. laufende Unterhaltszahlungen ab diesem Zeitpunkt direkt an ihr Kind zu überweisen. Nach unseren Unterlagen ist im vorliegenden Fall…
…Ehegattin im Rahmen seiner ihr gegenüber bestehenden (laufenden) Unterhaltspflicht getätigt, scheitert eine Anerkennung der strittigen Aufwendungen. Entsprechend der Rechtsprechung kommen zwar grundsätzlich gesetzliche Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung in Betracht, allerdings schließt § 34 Abs. 7 EStG 1988 laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten im Wesentlichen als außergewöhnliche…
…des Wohnortes aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen. Auch die Bezahlung von Schulgeld stellt in der Regel eine laufende Unterhaltsleistung dar. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an (un-)eheliche Kinder von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen und kommt daher…