…vgl. Hofstätter-Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, § 34 Abs. 6 bis 8 Tz 2). 2. Unterhaltszahlungen: Nach der oben geschilderten Rechtslage fallen die laufenden Unterhaltszahlungen des Bw. an seine Eltern in Höhe von 48.000 S unter das Abzugsverbot des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG (vgl…
…stehenden Ausbildungsaufwendungen (sowie die damit im Zusammenhang stehenden Reisekosten und Aufwendungen für Arbeitsmittel) für seine Ehegattin im Rahmen seiner ihr gegenüber bestehenden (laufenden) Unterhaltspflicht getätigt hat. Diesbezüglich bestimmt allerdings der § 34 Abs.7 EStG 1988, dass laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten nicht abzugsfähig sind ( vgl…
…zusammen, woraus sich für 12 Monate des Jahres 1998 der obige Betrag in Höhe von S 122.832,00 errechnet. Im Sinne der obigen Ausführungen handelt es sich um nicht abzugsfähige laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin. Im Hinblick auf die klare gesetzliche Regelung des …
…erhaltene Pflegegeld zu kürzen und habe im Veranlagungsjahr 2020 keine Auswirkung. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 seien laufende Unterhaltszahlungen an Kinder aus geschiedenen Ehen von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen. Somit könnten 7.600,00 € (Unterhaltsleistungen sowie Sonderbedarf) nicht als außergewöhnliche…
…hiezu die den Bw. betreffenden Berufungsentscheidungen vom 19.2.2003, 20.10.2004 und 27.11.2008) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären…
…1498-W/02, sowie vom 20.10.2004, RV/2074-W/03, hinsichtlich die Jahre 1998 und 1999 erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Unter Verweis auf die dortigen Ausführungen sowie auf…
…5.000.- überstiegen hätten. 3. Fahrtkosten des Bw. Über die Berufung wurde erwogen: Zu Pkt 1.) Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin des Bw. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten von der Berücksichtigung gemäß § 34 EStG 1988 ausgenommen (siehe dazu…
…im Übrigen auch abgeleitet, dass über den in § 34 Abs. 7 EStG 1988 konkret angesprochenen Kindesunterhalt hinaus (laufende) Unterhaltszahlungen auch an andere Personen, wie etwa an die geschiedene Ehefrau, (sei es aus gesetzlichen oder sittlichen Gründen) nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Die Berücksichtigung von…
…wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass gem. § 34 Abs. 7 EStG 1988 laufende Unterhaltszahlungen an mittellose Angehörige (z.B. Eltern) von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen seien. Unterhaltsleistungen seien selbst dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn eine rechtliche Verpflichtung - beispielsweise Notsituation…
…wenig abzugsfähig wie Unterhaltszahlungen an Eltern und Großeltern (ungeachtet ihres gesetzlichen Unterhaltsanspruches - § 143 ABGB) oder einen geschiedenen Ehegatten. (Hofstätter-Reichel, aaO, Tz. 1 zu § 34 allgemein). Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 gewählte Umschreibung schließt es aus, nicht nur laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten…
…Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 gewählte Umschreibung schließt es aus, nicht nur laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und eheliche Kinder, an geschiedene Ehegatten (wenn es sich nicht um die Bedeckung von Krankheitskosten handelt), Kinder aus geschiedenen Ehen, uneheliche Kinder, mittellose Eltern oder sonst…
…nach der oben zitierten § 34 Abs. 7 Z 4 EStG beim Verpflichteten abzugsfähig. Nach dieser Bestimmung sind laufende Unterhaltszahlungen an Dritte aber auch dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen geleistet werden. Entsprechend sind auch Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten, an mittellose oder in…
…12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3.1997, 93/14/0017), an (un-)eheliche Kinder…
…auch aus dem Beschluss des LG für ZRS Wien vom 02.05.2023. Die Höhe der im Jahr 2022 geleisteten laufenden Unterhaltszahlungen ergibt sich aus der vom Beschwerdeführer vorgelegten Kontoübersicht, auf der die einzelnen Überweisungen und deren Höhe ersichtlich sind. Das Geburtsdatum der minderjährigen Tochter…
…20.10.2004, 27.11.2008, 23.9.2009 und 29.4.2010) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären zB Krankheitskosten, weil in…
…betreffenden Berufungsentscheidungen vom 19.2.2003, 20.10.2004, 27.11.2008 und 23.9.2009) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären zB…
…abzugsfähig, als sie - wie beispielsweise Krankheitskosten - zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Laufende Unterhaltszahlungen sind aber nach österreichischem Recht nicht abzugsfähig. Diese Zahlungen fallen nicht unter den Tatbestand der außergewöhnlichen Belastung. Dies gilt auch dann, wenn…
…Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 gewählte Umschreibung schließt es aus, nicht nur laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und eheliche Kinder, an geschiedene Ehegatten (wenn es sich nicht um die Bedeckung von Krankheitskosten handelt), Kinder aus geschiedenen Ehen, uneheliche Kinder, mittellose Eltern oder sonst…
…außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 7 EStG 1988 für "laufende Unterhaltszahlungen an Kinder, mittellose Angehörige ua." Der Bf sieht das Kriterium der Außergewöhnlichkeit (höhere Kosten als bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger) sowie der Zwangsläufigkeit (rechtliche und sittliche Verpflichtung) als erfüllt an, wobei er als Rechtsgrundlage…
…Einkommensermittlung unberücksichtigt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten nicht zu berücksichtigen seien. Die laufenden Unterhaltszahlungen seien selbst dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Leistung bestehe (BFG-Akt AS 30-34). Dagegen erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 27. November…