…Bereitschaft zur Nutzung ihrer Landwirtschaftsfläche abzuerkennen. Der Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt ab 1.1.2005 über mein Grundstück ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsrecht des Bürgers. Das Finanzamt sollte auch bei allen Landwirten, deren Grundstücke im Flächenwidmungsplan enthalten sind und heute noch landwirtschaftlich genutzt werden…
…da das unbebaute Grundstück derzeit landwirtschaftlich genutzt werde und nicht als Baugrundstück diene. Die Bemessung des Einheitswertes sei somit nicht den Tatsachen entsprechend festgesetzt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die landwirtschaftliche Nutzung von Grundparzellen geringen Ausmaßes reiche…
…Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke anzusehen sind. Die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG setzt die landwirtschaftliche Nutzung der betreffenden Grundstücke also zwingend voraus. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Grundstück (noch) dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder (schon) dem Grundvermögen zuzurechnen ist…
…82/17/0079, dargetan hat, setzt die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG die landwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Grundstückes geradezu voraus. Dabei legt die Bestimmung des § 52 Abs. 2 BewG den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen…
…und die Bewertung wie bisher als Landwirtschaft zu belassen. Beigeschlossen zur Berufung ist eine Bestätigung der Landwirtschaftskammer Vorarlberg vom 20. November 2002, welche die landwirtschaftliche Nutzung des gegenständlichen Grundstückes 405/1, im Schreiben versehentlich als Grundstück 409/1 angeführt, bestätigt. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Bregenz…
…82/17/0079, dargetan hat, setzt die Anwendung des §52 Abs2 BewG die landwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Grundstückes geradezu voraus. Dabei legt die Bestimmung des §52 Abs2 BewG den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen ist") zu…
…82/17/0079, dargetan hat, setzt die Anwendung des §52 Abs2 BewG die landwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Grundstückes geradezu voraus. Dabei legt die Bestimmung des §52 Abs2 BewG den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen ist") zu…
…werden könnten, wären auch jene Umstände entsprechend zu würdigen, die für eine Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung sprächen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 51 Abs. 1 erster Satz BewG gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile (insbesondere Gebäude) und des Zubehörs. Gemäß §…
…als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken geschlossen werden könnte. Das Grundstück Nr. XXX ist somit auf Grund der unbestrittenen landwirtschaftlichen Nutzung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Eine Bescheidänderung in diese Richtung ist dem unabhängigen Finanzsenat jedoch verwehrt, da die Rechtsmittelinstanz nur über Angelegenheiten absprechen kann…
…als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Solange die Miteigentümer dazu in der Lage seien, werde die Fläche landwirtschaftlich genutzt werden. Was die Nachfolger betreffe, so bekunde der Sohn, H.F., die ernsthafte Absicht, diese Nutzung fortzusetzen. Anzumerken sei auch, dass diese Fläche in biologischer Weise…
…2001), sind in den oben angeführten Einkünften lediglich zwei Positionen enthalten: Einerseits Pachteinnahmen in Höhe von € 1.736,03 (plus € 29,07 Einkünfte aus Forstwirtschaft) und andererseits ein Nutzungsentgelt aus der Überlassung von landwirtschaftlichen Grundstücksflächen für die Errichtung und den Betrieb eines Handymastens…
…in der Folge eine landwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes nicht mehr erfolgen werde. Die in Frage stehende Befreiungsbestimmung des Bodenwertabgabegesetzes erfordert auch nicht allein die landwirtschaftliche Nutzung sondern insbesondere eben auch deren Nachhaltigkeit. Spätestens mit Abschluss des o.a. Vertrages wurde die nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben…
…d BWAG dar. Die Nutzung als Grünbrache im Jahr 1996 und in den Folgejahren stellt eine nachhaltige Stilllegung einer landwirtschaftlichen Produktion dar. Aus diesen Gründen liegt hier im relevanten Zeitraum auf keinen Fall eine nachhaltige land- oder forstwirtschaftliche Nutzung der Grundstücksflächen im Sinne des § 3…
…dann, wenn die Vermietung zur Steigerung der Einnahmen aus der eigenen betrieblichen Tätigkeit beitragen würde. Dies sei durch die zusätzliche Nutzung des für die Landwirtschaft eingesetzten Pfluges durch die Vermietung an die Gemeinde der Fall, diese Vermietung würde eine klassische landwirtschaftliche Nebentätigkeit darstellen. Der Umstand…
…wenn bei der Vermietung landwirtschaftlicher Nutzflächen eine Vermögensverwaltung wie bei der Vermietung anderer (üblicherweise nicht dem Betriebsvermögen einer Land-und Fortswirtschaft zugehörender Objekte) im Vordergrund steht. Solche nichtlandwirtschaftliche Nutzungen von Grund und Boden (einschließlich Baulichkeiten) sind insbesondere Vermietung von Grundflächen für Campingplätze,(Mini)Golfplätze (vgl…
…Lufttrassen zu den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften, wenn diese Flächen weiterhin als Weide zumindest für Schafe und Ziegen dienten. Ob die landwirtschaftliche Nutzung durch die Eigentümerin selbst oder einen Pächter erfolge, könne für die Einkünftequalifikation nicht von Bedeutung sein. Es lägen somit Einkünfte aus Land-…
… 52 Abs. 2 BewG die Verhältnisse zum streitgegenständlichen Stichtag 1. Jänner 2001 maßgebend waren, stand zu diesem Zeitpunkt nur die landwirtschaftliche Nutzung und die Baulandwidmung, nicht hingegen die Aufschließung des Grundstückes fest. Die Feststellung in der Berufungsvorentscheidung, das Grundstück hätte auch über die im Eigentum…
…auch Rz 5072 EStR, da diese nur dann von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 EStG ausgehen, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstückes kommt (vgl auchl Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, S 211 3. Absatz und S…
…82/17/0079, dargetan hat, setzt die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG die landwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Grundstückes geradezu voraus. Dabei legt die Bestimmung des § 52 Abs. 2 BewG den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen…
…0079, dargetan hat, setzt die Anwendung des §52 Abs2 BewG die landwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Grundstückes geradezu voraus. Dabei legt die Bestimmung des §52 Abs2 BewG den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen ist") zu erforschen. Hie…