…Weiters sei im Dezember 1997 ein Teil der Finanzierung für eine Kapitalversicherung verwendet worden. Hinsichtlich der Jahre 1995 bis 1997 gehe die Behörde von einem eigenen Beobachtungszeitraum aus, da bei einer üblichen starren Einnahmen- und Ausgaben(Werbungskosten)gestaltung ein sehr kurzer Beobachtungszeitraum anzunehmen sei. Zeiträume…
…Gründe des FA für die Vorläufigkeit seiner Bescheide insoweit weggefallen sind, die noch bestehenden übrigen Gründe (kurzer Beobachtungszeitraum) der rechtlichen Würdigung durch den UFS unterliegen, und weil die Fristsetzung durch den Verwaltungsgerichtshof im Säumisbeschwerdeverfahren keinen weiteren Aufschub der Rechtsmittelerledigung gestattete. Wien, 26. März 2004  …
…000,-- pro Woche ausgeht. In der Stellungnahme vor dem UFS (darin inkludiert die Prognoserechnung) wird auch vorgebracht, es ei ein zu kurzer Beobachtungszeitraum von 3 Jahren herangezogen worden bzw der Beobachtungszeitraum sei nicht ausgedehnt worden, während in der Berufung vorgebracht wird, spätestens aber nach Ablauf…
…nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu einer Änderung der Prämiengewährung führe. Im konkreten Fall seien "nachstehende Wirtschaftsgüter" innerhalb der halben Nutzungsdauer verkauft worden, weshalb die IZP insgesamt um € 16.554,00 zu kürzen sei. Auf eine Niederschrift "bzw. dessen detaillierte Darstellung" werde verwiesen. Einer …
…mit denen die Einkunftsquelleneigenschaft des in Rede stehenden Bestandobjekts mit der Begründung verneint wurde, in dem nunmehr neunjährigen Beobachtungszeitraum sei ein Gesamtverlust von S 181.522 erwirtschaftet worden. Ein Gesamtgewinn könne ohne Änderung der Bewirtschaftungsart in naher Zukunft nicht erwirtschaftet werden. Dieser Rechtsmeinung des Finanzamts…
…Entsprechend der herrschenden Judikatur habe die Bw. zu Beginn der Vermietung eine Prognoserechnung vorgelegt, welche innerhalb eines Zeitraums von achtzehn Jahren, der zudem kürzer als der in der Judikatur geforderte Zeitraum von ca. zwanzig Jahre gewesen sei, dargestellt habe, dass mit der gegenständlichen Vermietung ein…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Regel ein Beobachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren angemessen sein (vgl. VwGH 14.5.1991, 88/14/0167, 0168), unter bestimmten Umständen kann er aber auch länger oder kürzer sein (vgl…
… 2 Abs. 4 LVO in seiner Dauer das mit der jeweiligen Betätigung verbundene Risiko wieder (je höher der Risiko, umso kürzer der Zeitraum, in welchem der Gesamtüberschuss erreicht werden muss). Anders hingegen ist das vollständige Tilgen aller Verbindlichkeiten Ende 2006 zu beurteilen. Eine solche Sondertilgung…
…der - am 24. Oktober erläuterten - speziellen Geschäftsausrichtung sei nur eine beschränkte Eigenkapitalausstattung erforderlich gewesen. Von einem absehbaren (positiven) Gesamtüberschuss in kurzer Zeit habe der Bw daher ausgehen können. Dies sei auch in der vorgelegten Prognoserechnung entsprechend dargestellt worden. Das Engagement des Bw sei, wie die…
…Sachlage zwar keine entscheidende Bedeutung zukommt - dies nicht zuletzt deshalb, weil seit Aufnahme der Tätigkeit der GmbH & Co-KG im Jahr 1987 erst ein relativ kurzer Zeitraum vergangen war (4 bzw 5 Jahre) und in diese Zeitspanne auch (erstinstanzlich anerkannte) Anlaufverluste gefallen sind (vgl. Doralt…
…der Betätigung (§ 2 Abs. 2 LVO). Der Anlaufzeitraum ist als Art Beobachtungszeitraum anzusehen und findet seine Rechtfertigung darin, dass der Beginn typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigungen grundsätzlich immer mit einem wirtschaftlichen Risiko behaftet ist. Während des Anlaufzeitraumes muss der sich Betätigende allerdings erkennen, ob sich die Betätigung…
…wären die "besonderen Einkünfte" gemäß § 28 Abs. 7 EStG wie folgt zu berechnen: Beobachtungszeitraum 15 Jahre vor Veräußerung: Verkauf 2004, daher 2004 bis 1992 maßgeblicher Zeitraum Nachversteuerungszeitraum, darin enthalten 5/15 - Teilbeträge (von 1999 bis 2003) | 5/15 EUR | 13.326,89 |…
…vom 23.3.2001 aus, dass es sich zunächst herausgestellt habe, dass ein fremder Dritter nicht in ganz kurzer Zeit ein Grundstück anmieten will, das noch über keine Baugenehmigung etc verfügt und die entsprechenden infrastrukturellen Gegebenheiten erst ausführlich zu prüfen waren. In diesem Zeitpunkt sei…
…Kilometern was einer Tagesleistung von ca. 36 Kilometern entsprechen würde. In den Beobachtungszeitraum dieser Ablesungen sind die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel eingeschlossen. W 6666 TX Es darf darauf hingewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nur im Wiener Stadtgebiet bewegt werden dürfen. Auch muss berücksichtigt werden…
…1 Jahr hier in A . Ich wohne auch hier, weil wir bis vor kurzer Zeit ein Lokal in A betrieben haben". Nachdem die Bw vom Finanzamt mit Schreiben vom 4. Oktober 2001 aufgefordert worden ist, eine beiliegende Erklärung zur Normverbrauchsabgabe und eine Anzeige nach dem…
…dass es sich innerhalb dieses Zeitraumes um keine ertragsteuerlich anzuerkennende Einkunftsquelle handle. Bei einem Beobachtungszeitraum von 20 Jahren wäre keine Liebhaberei vorgelegen. Darüber hinaus sei es zu hohen Vorsteuerkorrekturen gekommen, da der Berichtigungszeitraum nicht ab Anfall der Investitionen, sondern ab Zeitpunkt der ersten Vermietung im…
…dass es sich innerhalb dieses Zeitraumes um keine ertragsteuerlich anzuerkennende Einkunftsquelle handle. Bei einem Beobachtungszeitraum von 20 Jahren wäre keine Liebhaberei vorgelegen. Darüber hinaus sei es zu hohen Vorsteuerkorrekturen gekommen, da der Berichtigungszeitraum nicht ab Anfall der Investitionen, sondern ab Zeitpunkt der ersten Vermietung im…
…dass es sich innerhalb dieses Zeitraumes um keine ertragsteuerlich anzuerkennende Einkunftsquelle handle. Bei einem Beobachtungszeitraum von 20 Jahren wäre keine Liebhaberei vorgelegen. Darüber hinaus sei es zu hohen Vorsteuerkorrekturen gekommen, da der Berichtigungszeitraum nicht ab Anfall der Investitionen, sondern ab Zeitpunkt der ersten Vermietung im…
…S) zugrunde, weshalb dieser Fall auf den anhängigen Berufungsfall nicht übertragen werden könne. Der Feststellung des Finanzamtes, ihm hätte nach kurzer Zeit klar sein müssen, das aus seiner Tätigkeit kein Gewinn erzielt werden könne, fehle eine schlüssige Begründung (VwGH 2.3.2006, Zl 2006/15…
…gelte allerdings gemäß § 2 Abs. 2 LVO ein dreijähriger Beobachtungszeitraum. Nach Ablauf dieses Anlaufzeitraumes sei eine neuerliche Liebhabereiprüfung zulässig. Es liege in der Natur der Sache und sei auch von der Finanzverwaltung und dem Gesetzgeber im Sinne der zitierten Liebhabereiverordnung anerkannt, dass bei typischen gewerblichen…