…lediglich eine Überschreitung des Zahlungstermines von 2 Werktagen vor, die gemäß der Bestimmung des § 217 BAO jedenfalls nicht zu einem Säumniszuschlag führen könne. Auch die letzten Steuerbeträge seien sämtliche pünktlich bezahlt worden. Darüber hinaus erscheine es gleichheitswidrig, dass für die Überschreitung der Zahlungsfrist von 2…
…kurze Säumnisse zu begünstigen und da stelle sich die Frage gar nicht, wodurch die Säumnis beendet worden sei. Hätte der Gesetzgeber nur Tilgungen begünstigen wollen, hätte er dies im Gesetz zum Ausdruck gebracht, da prinzipiell alle Arten der gültigen Beendigung einer Säumnis eine gleiche Wertigkeit…
…Überweisung vom Konto im Allgemeinen entsprechend Vorsorge getroffen werden muss. Allerdings ist die tägliche Durchsicht der Kontoauszüge bzw. Abfrage des Kontostandes bei Einzelunternehmern nicht üblich und auch die relativ kurze Säumnisfrist (zwei Wochen) spricht dagegen, dem Bw. sein Versehen als grobes Verschulden anzulasten. Den Ausführungen…
…zu erkennen, den abgabenrechtlichen Verpflichtungen stets termingerecht nachzukommen. Für die Bw spricht letztendlich auch die kurze Dauer der Säumnis (acht Werktage) und der Umstand, dass nach Bemerken des Fehlers unverzüglich die Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und die Zahlung geleistet wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. …
…zufolge der erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Bw nicht von Bedeutung wäre. Mit dem bloßen Hinweis auf die kurze Dauer der Verspätung des eingebrachten Stundungsansuchens hat der Bw keinesfalls einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels dargetan, dass ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…
…hohes Guthaben aus der UVA 2006 besteht, jedoch vom Finanzamt verspätet gutgeschrieben wurde, ersuchen wir um Gutschrift der festgesetzten Säumniszuschlägen in Höhe von € 270,94 und € 132,21". Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Salzburg-Land vom 29. August 2006 wurde die Berufung als unbegründet…
…bedingt durch die kurze Einschulungszeit lediglich irrtümlich davon ausgegangen wäre, dass für die Überrechnung eines Guthabens der P-GmbH ein Antrag der Bw. ausreichend sei, ins Leere, weil es unerheblich ist, ob die Mitarbeiterin an der Säumnis ein grobes Verschulden trifft. Wie bereits ausgeführt, kommt…
…wurde, und 2) vom 9. März 2009, mit dem von der Umsatzsteuer 11/2008 in Höhe von 317.172,93 € ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 6.343,46 € festgesetzt wurde, nach der am 7. April 2010 in 4020 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten…
…daher de facto zu einer gesetzwidrigen Verkürzung der einmonatigen Rechtsmittelfrist. Dies sei außerdem, entsprechend der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes über zu kurze Rechtsmittelfristen wegen Verstoßes gegen das Effizienzgebot, verfassungswidrig. Weiters entspreche die Vorschreibung von Säumniszinsen in gleicher Höhe, unabhängig davon, ob Berufung erhoben wurde oder nicht…
…einen Überrechnungsantrag über einen Betrag von € 17.222.89 von StNr. 1 auf StNr. 2 eingebracht. Aufgrund der kurze Zeit später am 18. April 2012 erfolgten Veranlagung 2010 beim Antragsteller des Überrechnungsantrages (StNr. 1) wurde bei dieser Steuernummer ein Betrag von € 36.320…
…für 1991 bis 1993 und den Haftungs- und Abgabenbescheid für KESt 1991 bis 1997 in Kürze in Bearbeitung genommen wird, wurde gegenständliches Säumniszuschlagsberufungsverfahren in der Folge vorerst nicht mehr weiter betrieben, sondern aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zum Abschluss des die Stammabgaben der Säumniszuschläge betreffenden Berufungsverfahrens zugewartet…
…sei, eine vorsätzliche Verzögerung nicht angenommen werden könne, werde im Hinblick auf die kurze Nutzung des Finanz-Online Programmes der sonst äußerst verlässlichen Mitarbeiterin um Nachsicht bzw. Abschreibung eines allfällig vorgeschriebenen Säumniszuschlages ersucht. Ansonsten müsste ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden…
…fest. Begründend wurde ausgeführt, dass die Säumniszuschlagsfestsetzungen wegen Nichtentrichtung der angeführten Abgaben bis zum 16. Juni 2003 erfolgt seien. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die steuerliche Vertreterin der Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw) vor, die Umsatzsteuervoranmeldung 4/2003 mit einem Guthaben von 73…
…10. März 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat fristgerecht am 16. Jänner 2006 fällig gewesene Lohnabgaben für 12/2005 in Höhe von insgesamt 63.988,13 € entrichtet. Mit…
…861.696,15 € führte. Mit Bescheid vom 11.2.2008 setzte das Finanzamt wegen der nicht termingerechten Entrichtung der am 15.1.2008 fällig gewesenen Umsatzsteuer 11/2007 in Höhe von 854.994,31 € einen ersten Säumniszuschlag mit 17.099,89 € fest…
…ersucht, innerhalb einer Frist von einer Woche ab Eingang folgende Fragen zu beantworten (die kurze Frist erklärt sich aus dem Umstand, dass auf Grund der eingebrachten Säumnisbeschwerde der Unabhängige Finanzsenat als belangte Behörde umgehend eine Entscheidung zu treffen hat): 1. Welche Mieten (Zeiträume) umfasst der…
Mit Eingabe vom 12.3.2003 wird zum Antrag auf Auskunft vom 4.1.2003 wegen Säumnis der Abgabenbehörde der Antrag auf einen Bescheid gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz (AuskG) gestellt, denn die FLD habe entweder einen Auskunftsverweigerungsbescheid zu erlassen und die gewünschte Auskunft zu erteilen. Am…
…auf Null. Begründend wurde ausgeführt, dass im vorliegenden Fall die Bw. kein grobes Schulden treffe, weil eine solche Säumnis gelegentlich auch einem sorgfältigen Menschen passieren könne. Weiters sei die besondere Situation zu berücksichtigen, dass sich die Bw. in einer internen Umstrukturierung befunden habe. Es liege…
…2011 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer und Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalenderjahre 2009 und 2010 sowie Festsetzung eines Säumniszuschlages (für: Lohnsteuer 2009 und 2010) wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…Bescheid des Finanzamtes FA vom 7. Jänner 2010 be¬tref¬fend Zurückweisung der Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen für die Jahre 2004 bis 2008 samt zugehöriger Säumniszuschläge sowie gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 7. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines…