…2 FinStrG zur Einvernahme durch, obwohl die Bedingungen des § 117 Abs. 1 FinStrG, konkreter Tatvorwurf, von ihm nicht einmal behauptet worden seien. Die pauschale Formulierung in der Ladung, die überdies unrichtig sei, Verdacht der Abgabenverkürzung in Wahrnehmung der Angelegenheiten betreffend Umsatzsteuer 1999 und Körperschaftsteuer 1997…
…26. November 2007, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: "Der zuständige Sachbearbeiter J wurde mehrmals per Schreiben am 19. September 2007 und 09. Oktober 2007 Beilage./1, Beilage./2 aufgefordert einen konkreten Tatvorwurf, der dem § 117 Abs. 1 FinStrG entspricht, zu nennen, was…
…2 FinStrG zur Einvernahme durch, obwohl die Bedingungen des § 117 Abs. 1 FinStrG, konkreter Tatvorwurf, von ihm nicht einmal behauptet worden seien. Die pauschale Formulierung in der Ladung, die überdies unrichtig sei, Verdacht der Abgabenverkürzung in Wahrnehmung der Angelegenheiten betreffend Umsatzsteuer 1999 und Körperschaftsteuer 1997…
…sehr bemerkenswert erscheint, so kann, zumindest ohne weitere Vorerhebungen, dennoch der diesbezüglichen Darstellung des Bf. im Hinblick auf den im angefochtenen Bescheid erhobenen Tatvorwurf mangels konkreter Anhaltspunkte dafür, dass von ihm über das vom Bf. zugestandene Ausmaß hinaus Fahrzeuge bzw. Gegenstände verkauft wurden, nichts Wirksames…
…im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, ist aus dem angefochtenen Bescheid nicht mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich, aufgrund welcher Umstände welcher konkrete Tatvorwurf gegen den Beschwerdeführer erhoben wird. Damit ist eine Überprüfung, ob die Einleitung des Finanzstrafverfahrens zu Recht erfolgte…
…ist, welche konkreten Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer erhoben werden, kommt im vorliegenden Fall eine Sanierung der Begründungsmängel durch die Rechtsmittelbehörde nicht in Betracht. Der Bescheid ist daher, soweit er den Tatvorwurf hinsichtlich der Umsatzsteuer für 2000 bis 2003 betrifft, aufzuheben. Der Vollständigkeit halber wird bemerkt…
…welche konkrete Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer in seiner Funktion als Geschäftsführer der B GmbH erhoben werden, kommt im vorliegenden Fall eine Sanierung der Begründungsmängel durch die Rechtsmittelbehörde nicht in Betracht. Der Bescheid ist daher, soweit er den nicht näher umschriebenen Tatvorwurf hinsichtlich der B GmbH…
…in Anbetracht der allgemeinen Unsicherheit menschlicher Erkenntnisse zumeist möglichen letzten Zweifels, hier an der korrekten Einhaltung abgabenrechtlicher Pflichten, sondern die Möglichkeit in einem konkreteren Sinn, wie sie etwa einem durch Bedenken erweckten Zweifel, beispielsweise an der diesbezüglichen Verlässlichkeit eines mit der Wahrnehmung eigener abgabenrechtlicher Pflichten…
…werden solle. Das Erkenntnis sei daher schon infolge Verletzung des § 138 FinStrG mangels hinreichend deutlicher und konkreter Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat rechtswidrig. Die Begründung des bekämpften Erkenntnisses enthalte einen etwas genauer umschriebenen Tatvorwurf; demnach habe der Beschuldigte "als Verantwortlicher der B-GmbH im…
…seiner Handlungsweise, beispielsweise dem Nichteinreichen der geforderten Abgabenerklärung(en), die reale Möglichkeit einer Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten bzw. das konkrete Risiko einer Tatbildverwirklichung (Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflichten) zwar erkennt, trotz entsprechender Bedenken dies jedoch in Kauf nimmt und - dennoch - tatbildmäßig agiert, indem er, und sei…
…Berufstätigen) zuständige Senat I eingeschritten bzw. tätig geworden sei, mangle es dem angefochtenen Bescheid an einer jedenfalls erforderlichen konkreten Bezeichnung der erkennenden Behörde und liege daher schon deshalb, da sich auch aus anderen Anhaltspunkten derartiges nicht erschließen lasse, mit dem angefochtenen Erkenntnis kein gültiger Bescheid…
…Dienstleistungen in deren Namen und auf deren Rechnung angeboten und abgerechnet würden. (5) Hinsichtlich allfälliger Getränkekonsumationen werde ausdrücklich klargestellt, dass diese direkt mit ihm abgerechnet und die Leistungen von seinem Unternehmen erbracht würden. Ohne das konkret nachvollziehen zu können, könne man die Aussagen der Damen…
…Amtsbeauftragte des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde I. Instanz mit Schriftsatz vom 14. Jänner 2010 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und beantragt, den Beschuldigten zum Tatvorwurf der Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (lit. a des angefochtenen Erkenntnisses) des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…a. darum gegangen sei, ob Zigaretten angekauft werden könnten; es sei allerdings nie zu einem konkreten Kaufgeschäft gekommen, sodass von jenem auch nie tatsächlich Zigaretten zur Verfügung gestellt worden seien, und folglich habe auch der Berufungswerber nie irgendwelche Zigaretten aus dem Ausland nach Österreich verbracht…
…unterziehen. Insbesondere reiche das Vorliegen von Aufzeichnungsmängeln für sich allein noch nicht aus, um einen Verkürzungsvorsatz anzunehmen, sondern bedürfe es dazu konkreter Feststellungen, welche finanzstrafrechtlich relevanten Vorgänge zu den ermittelten Abgabenverkürzungen geführt hätten. So genügten insbesondere Sicherheitszuschläge regelmäßig nicht den diesbezüglichen Erfordernissen des FinStrG, da…
…so könne er sich nicht darauf berufen, dass ihn gleichsam die steuerlichen Pflichten nichts angingen, darum solle sich eine andere Person, konkret H.O., kümmern. Dem Bw. sei die wirtschaftliche Lage und die Unterlassung oder Verzögerung vollständiger Zahlungen an das Finanzamt hinsichtlich der Selbstberechnungsabgaben bewusst…
…auf, dass ja vom Bw. versucht worden sei, die Umsatzsteuervoranmeldungen zu seinen Gunsten zu manipulieren, woraus sich insbesonders die Wissentlichkeit zum Tatvorwurf zum Punkt 1.) ergebe. Nochmals erwähnt dürfe der Umstand werden, dass der Bw. selbst zugebe, dass er die jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungen des Buchhalters kontrolliert…
…1 FinStrG verwirklicht hat, wobei anzumerken ist, dass der angefochtene Bescheid keine tragfähige Begründung des konkreten Vorsatzverdachtes enthält. Der Beschwerde war daher auch hinsichtlich des Tatvorwurfes betreffend die in Tz. 14 des Berichtes zu AB-Nr. Y dargestellten Erlöse Folge zu geben und der angefochtene…
…hat die Ehegattin des Beschwerdeführers die Landwirtschaft betrieben. Beim Beschwerdeführer wurde zu AB-Nr. Y eine Buch- und Betriebsprüfung für die Zeiträume 1994 bis 2001 durchgeführt. a) Zu den Tatvorwürfen Umsatzsteuer 1994 und 1995: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch…
…hätten. Betreffend die strafrelevanten Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juni 2002 sei eine Selbstanzeige eingebracht worden, welche mangels Tatentdeckung tatsächlich eine strafaufhebende Wirkung haben müsste. Es werde daher eine beantragt, den Tatvorwurf begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG fallenzulassen und für die begangenen und…