…habe einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt. In P. erziele der Bw. - bezogen auf die reine Nutzfläche - einen Quadratmeterpreis von S 70,00, für die Wohnung in V. S 73,45. Der Quadratmeterpreis halte daher einem inneren und äußeren Vergleich stand. Die Abgabenbehörde…
…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, 2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. 1. Nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen : Die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse ist für sich allein als…
…zueinander stünden und welcher Art die getätigten Geschäfte seien. Die aus diesem Titel weitergegeben Beträge seien irrtümlich als Erlösminderungen behandelt worden. Richtigerweise würde beantragt die Vorsteuern aus den weitergegebenen Provisionen anzuerkennen. Die Vereinbarungen hätten einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt und die wesentlichen…
…Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden an jenen Kriterien gemessen werden, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden…
…er einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hätte (vgl. ebenfalls Pkt 10., Unterpunkt 1.), wurde doch einerseits ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, dem Finanzamt vorgelegt (vgl. allerdings gleich unten Pkt. 25) und enthält dieser andererseits dem Grunde nach zweifelsfreie Punkte, über deren Fremdüblichkeit jedoch…
…kommen, 2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt habe und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diesen Anforderungen (diesbezüglich ist die BVE vom 23. Jänner 2006 als Vorhalt zu werten) wurde der Bw in keiner Weise gerecht. Weder…
…1999 bzw. 2000 und netto ÖS 34.500,-- für 2001. Es wird daher festgestellt, dass die erforderliche Offenlegung nach außen sowie ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt weder durch den vorliegenden Beleg gegeben sind, noch dass aus der Vorgehensweise der Bw. auf das…
…über die von der Ehegattin erbrachten Leistungen gibt und auch nicht nachvollziehbar ist, wie die Höhe der geltend gemachten Beträge berechnet worden ist. Auch ein Zahlungsnachweis wurde nicht erbracht, weshalb daher den Zahlungen kein eindeutiger, klarer, jeden Zweifel ausschließender Inhalt einer Vereinbarung zu Grunde liegt. …
…die Zinsen, die Laufzeit, Höhe und Beginn der Rückzahlungen dar. Diese Vereinbarungen wurden im gegenständlichen Fall nicht getroffen. Es ist somit kein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu erkennen. Derartige Darlehen hätte die Bw außenstehenden Dritten sicherlich nicht gewährt. Außerdem fehlt es an…
…Punkte. Es lag keine Publizität vor, kein Vertrag mit eindeutig, klarem und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt wurde abgeschlossen und keine dem Fremdvergleich standhaltende Bedingungen wurden erfüllt. Zu den Reisespesen von FrauKb wurde der Bw. gebeten, die Flüge zu Konzerten in Begleitung mit Frau Kb anzuführen…
…außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären(Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen und haben lediglich für die Beweiswürdigung Bedeutung (VwGH 30.6.1994, 92/15/0221)…
…Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechts entsprechen, nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Doralt, EStG 4 § 2 Tz 158, mit Judikaturhinweisen, Bauer/Quantschnigg/Schellmann…
…sie - nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (VwGH 22.2.2000, 99/14/0082). Da es in der Regel bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen…
…Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn a) sie nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, b) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und c) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (VwGH 22.2.2000, 99/14/0082). Da…
…EStG14, § 2 Tz 165/1 und 165/3) Da der vorgebrachte Darlehensvertrag das Kriterium der Klarheit nicht erfüllt, d.h. da er keinen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließender Inhalt hat, ist er steuerlich nicht anzuerkennen. c) zur vorgebrachten Darlehensrückzahlung am 27. Dezember 2011: Wie…
…Vereinbarung über den Ausgleich der gegenseitigen Vorteilszuwendungen nicht vorliegt. Verträge zwischen nahen Angehörigen können im Bereich des Steuerrechts nur Anerkennung finden, wenn diese Vereinbarungen einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben; dies ist aber im streitgegenständlich nicht der Fall. Es ist der Bw…
…sich aus dieser Beurteilung abgeleiteten Folgekonsequenzen getroffen. Die Nichtanerkennung der wechselseitigen Mietzahlungen wurde darauf gestützt, dass die Mietverhältnisse keinen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufwiesen und damit nicht mehr untersucht werden müsse, ob die Verträge einem Fremdvergleich standhielten. Hierfür wurden folgende Argumente angeführt: "1…
…die in den letzten Jahrzehnten von Judikatur und Lehre zur Problematik der Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen herausgearbeitet wurden, kumulativ vorliegen. Überdies wurde das weitere Kriterium des eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhaltes nach Dafürhalten des unabhängigen Finanzsenates schon allein dadurch nicht erfüllt…
…Steuerrechtes nur als erwiesen angenommen und damit auch anerkannt werden. Diese Kriterien, die kumulativ vorliegen müssen, sind: Die Verträge müssen | 1. | nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung); | 2. | einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und | 3.…
…Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, wenn sie weiters einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und wenn sie auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (u.a. VwGH 20.11.1990, 89/14/0090). Diese…