…und sie in diesem Zusammenhang wohl auch schon damals die Nützlichkeit der absolvierten Seminare für eine allfällige zukünftige selbständige Tätigkeit in Erwägung gezogen hatte, so vermochte dieser beschriebene, allenfalls nur vage bestehende innerliche Entschluss noch keine ernsthafte Absicht zur klaren Einnahmenerzielung im Zeitpunkt der Tätigung…
…dass das vermittelte Wissen so allgemeiner Natur gewesen sei, dass eine klare Abgrenzung zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht möglich sei, nicht anerkannt. Dagegen erhob die Pflichtige mit Schreiben vom 24. April 2008 Berufung und betonte, dass es sich bei den Aufwendungen um Werbungskosten…
…neuen Beruf "abzielen", was bedeutet, die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten erwiesen sein. Es müssen Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen (VwGH 25.6.2000, 95/14/0134 , 16.12.1999, 97/15/0148)…
…den Ausbildungsvertrag bei der Flugschule am 29. Februar 2008 unterzeichnet und die für die Ausübung des Berufes Linienpilot anfallenden Kosten in Einem bezahlt hat, ist auch darin nach der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates die ernsthafte Absicht des Bw. a la long einen anderen Beruf ausüben…
…per E-Mail übermittelten Ergänzungsschriftsatz führte der Bw. aus, dass er die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung anhand unzähliger Bewerbungsschreiben nachweisen könne. In diesem Zusammenhang könne der Bw. die schriftlichen Bewerbungen beim KK Haus, bei der xx Wien und Steiermark, der Fachhochschule J, der F Consulting…
…die ernsthafte Vermietungsabsicht klar nach außen hin zum Ausdruck gekommen ist. Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid war folglich abzuweisen. Da sich aus diesem Grund auch keine Veränderung der Abschreibungshöhe der Investitionen ergibt, bleibt auch der Einkommensteuerbescheid unverändert und war die Berufung dagegen ebenfalls abzuweisen. Wien…
…keine bloßen Absichtserklärungen vorliegen und die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände) als klar erwiesen angesehen werden kann (vgl. VwGH Zl. 94/15/0227 vom 25.6.1997). Diese Rechtsansicht ist nach Ansicht des UFS…
…allein nicht aus, vielmehr ist die ernsthafte Absicht, aus dieser Tätigkeit nachhaltig Einnahmen zu erzielen - bzw. in der Vorbereitungsphase erzielen zu wollen - erforderlich. Dazu hüllt sich der Dw in Schweigen, und mangels erklärter Buchverkäufe ist eine ernsthafte und nachhaltige Einnahmenerzielungsabsicht nicht anzunehmen. Aber trotz vereinzelter…
…Zudem kann nach Meinung des UFS aus einzelnen Zinszahlungen noch nicht auf die ernsthafte Absicht zur tatsächlichen Rückzahlung sowohl der Darlehensverbindlichkeit als auch der Zinsen geschlossen werden (VwGH v. 31.7.2002, Zl. 98/13/0011). Nach Meinung des UFS erscheint es unglaubwürdig und unwahrscheinlich…
…als Folge einer Fehlinvestition Einnahmen ausbleiben. Es müsse lediglich der unzweifelhafte Plan für die konkrete erwerbswirtschaftliche Betätigung, die ernsthafte Absicht einer Gewinnerzielung vorliegen. Zusammenfassend ist daher die ausgeübte Tätigkeit der "Herstellung und Vervielfältigung von Tonaufnahmen auf Tonträgern jeder Art" nicht als Betätigung gem. § 1 Abs…
…erzielt. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist allerdings, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann…
…wenn die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen sei (VwGH 22. 1. 1985, 84/14/0016). Weiters habe der VwGH zum Ausdruck gebracht (23.6.1992, 92/14/0037), dass für die steuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen…
…dar, aus dem die ernsthafte Absicht zur Einnahmenerzielung im Wege der Vermietung bereits im Jahr 2003 und damit auch für die Streitjahre als klar erwiesen angenommen werden könnte. Denn die bloße Bezeichnung "Büro" und "Archiv" deutet lediglich auf eine bestimmte Funktion der Räumlichkeiten hin, liefert…
…die Biotopanlage errichtet worden ist. Auch die vereinbarten Mieten sind durchwegs als ortsüblich einzustufen und müssten nach Ansicht der Betriebsprüfung jedenfalls in einem höheren Bereich angesiedelt seien, wenn tatsächlich eine Nutzung der Liegenschaft samt Biotopanlage möglich gewesen wäre (siehe Mietverträge im Dauerakt, z.B. Mietvertrag…
…Werbungskosten nur aus, wenn die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen ist. In seiner Judikatur hat der Gerichtshof wiederholt festgehalten, dass für die steuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten und Vorsteuern weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung, noch der Umstand…
…wenn die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen ist (VwGH 22.1.1985, 84/14/0016). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 23.6.1992, 92/14/0037, zum Ausdruck gebracht, dass für die steuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten und Vorsteuern…
…Vermietung und damit künftiger Mieteinnahmen, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst, ausreichen. Führt eine Betätigung zu Verlusten (bzw. wird Vorsteuer abgezogen), obwohl der sich Betätigende keine ernsthafte, nach außen hin erkennbare Absicht…
…wenn a) die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können muss; b) der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten muss…
…Personengesellschaften zu berücksichtigen gewesen. Aber auch in diesem Fall wäre die bloße Absichtserklärung des Bw Einkünfte aus dem neuen Beruf erzielen zu wollen, nicht ausreichend; sondern es müssten vielmehr Umstände vorliegen, die objektiv auf die ernsthafte und konkrete Absicht zur Einkünfteerzielung schließen lassen (Doralt, EStG…
…Wenn es im Weiteren heißt, der Bw. habe die ernsthafte Absicht, den Bestandvertrag vorzeitig aufzulösen, so ist darauf zu verweisen, dass er gemäß Punkt II. (2) des Vertrages ausdrücklich und unwiderruflich auf eine Aufkündigung vor dem 31. März 2048 verzichtet hat. Auf Grund der weit…