…und sie in diesem Zusammenhang wohl auch schon damals die Nützlichkeit der absolvierten Seminare für eine allfällige zukünftige selbständige Tätigkeit in Erwägung gezogen hatte, so vermochte dieser beschriebene, allenfalls nur vage bestehende innerliche Entschluss noch keine ernsthafte Absicht zur klaren Einnahmenerzielung im Zeitpunkt der Tätigung…
…dass das vermittelte Wissen so allgemeiner Natur gewesen sei, dass eine klare Abgrenzung zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht möglich sei, nicht anerkannt. Dagegen erhob die Pflichtige mit Schreiben vom 24. April 2008 Berufung und betonte, dass es sich bei den Aufwendungen um Werbungskosten…
…2008/15/0321). Für deren steuerliche Berücksichtigung müssen nach ständiger Rechtsprechung Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (VwGH 15.09.2011, 2008/15/0321). Die Voraussetzung, dass die umfassende Umschulungsmaßnahme auf…
…in Erscheinung treten und durch geeignete Unterlagen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Derjenige, der Umschulungskosten geltend machen will, muss in der Lage sein, nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass er tatsächlich auf die Ausübung eines anderen Berufes abzielt. Diese ernsthafte Absicht muss anhand von…
…in Erscheinung treten und durch geeignete Unterlagen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Derjenige, der Umschulungskosten geltend machen will, muss in der Lage sein, nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass er tatsächlich auf die Ausübung eines anderen Berufes abzielt. Diese ernsthafte Absicht muss anhand von…
…neuen Beruf "abzielen", was bedeutet, die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten erwiesen sein. Es müssen Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen (VwGH 25.6.2000, 95/14/0134 , 16.12.1999, 97/15/0148)…
…den Ausbildungsvertrag bei der Flugschule am 29. Februar 2008 unterzeichnet und die für die Ausübung des Berufes Linienpilot anfallenden Kosten in Einem bezahlt hat, ist auch darin nach der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates die ernsthafte Absicht des Bw. a la long einen anderen Beruf ausüben…
…oben dargestellte) vorgegebene Auslegungslinie, eine klare und eindeutige Auslegung ermöglicht. Eine widersprüchliche Judikaturlinie kann von Seiten des Bundesfinanzgerichtes nicht erkannt werden. Insoweit sich die Beschwerdeführerin auf die im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000, 99/16/0017, vertretene Ansicht bezieht, wonach durch das Ausüben…
…Vermietung der Gästewohnung und der Pferdeeinstellung vorgelegt. Mit Schreiben vom 10.03.2014 nahm das ausführende Organ für die Außenprüfung Stellung zur Beschwerde. Es wurde mitgeteilt, dass es nach Ansicht der Behörde an den erforderlichen Rahmenbedingungen (ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung, klar und eindeutig nach…
…diese klare und fremdübliche Vereinbarungen zu Darlehensdauer, Darlehenshöhe, Verzinsung und Rückzahlung vorzulegen. Schriftlichkeit ist keine unbedingte Voraussetzung, es muss aber zweifelsfrei erwiesen sein, dass im Zeitpunkt der Darlehenshingabe die ernsthafte Absicht bestand, das Darlehen auch zurückzuzahlen. Eine erst später gefasste Rückzahlungsabsicht vermag die fehlende Absicht…
…zu einer unionsrechtlich unzulässigen "Verschmutzung mit Umsatzsteuer." 3.1.2. Zur Einkommensteuer Für vorweggenommene Werbungskosten ist es erforderlich, dass die auf Vermietung gerichtete Absicht klar und eindeutig nach außen in Erscheinung tritt (vgl UFS 1.6.2012, RV/0464-F/09; VwGH 28.5.2008…
…per E-Mail übermittelten Ergänzungsschriftsatz führte der Bw. aus, dass er die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung anhand unzähliger Bewerbungsschreiben nachweisen könne. In diesem Zusammenhang könne der Bw. die schriftlichen Bewerbungen beim KK Haus, bei der xx Wien und Steiermark, der Fachhochschule J, der F Consulting…
…aus. Die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss zum jeweiligen Zeitpunkt der Entstehung (Verausgabung) der Kosten klar erwiesen sein (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 16, Rz 203/4/2; vgl. VwGH 7.10.2003, 2001/15/0085). Der Entschluss zur Aufnahme der Tätigkeit muss klar und eindeutig…
…der Nachweis gelingt, dass er schon beim Entstehen der Aufwendungen die ernsthafte Absicht hatte, später als Berufspilot relevante Einnahmen zu erzielen. Dabei ist zu beachten, dass den Bf. dabei im Hinblick auf seine eigene Nähe zum Beweisthema eine erhöhte Mitwirkungs- und Behauptungspflicht trifft. Er hat…
…der Verausgabung ernstlich auf die Vorbereitung und Aufnahme einer zu steuerpflichtigen Einnahmen führende Betätigung gerichtet sind (VwGH 31.1.2001, 99/13/0249). Die ernsthafte und eindeutige Absicht des Steuerpflichtigen auf eine zu steuerpflichtigen Einnahmen führende Betätigung muss klar erkennbar nach außen in Erscheinung treten…
…herzustellen, sei seitens des Steuerpflichtigen die ernsthafte Vermietungsabsicht nachzuweisen. Diese würde insoweit bestehen, als der Entschluss zur Vermietung bzw. Erzielung positiver Einkünfte klar und eindeutig nach außen in Erscheinung trete, etwa aus bindenden Vereinbarungen oder zumindest in Form sonstiger, über die bloße Absichtserklärung hinausgehender, objektiver…
…2008 beginnt. Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Werbungskosten und Vorsteuern vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen anegesehen werden kann. Der…
…die ernsthafte Vermietungsabsicht klar nach außen hin zum Ausdruck gekommen ist. Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid war folglich abzuweisen. Da sich aus diesem Grund auch keine Veränderung der Abschreibungshöhe der Investitionen ergibt, bleibt auch der Einkommensteuerbescheid unverändert und war die Berufung dagegen ebenfalls abzuweisen. Wien…
…keine bloßen Absichtserklärungen vorliegen und die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände) als klar erwiesen angesehen werden kann (vgl. VwGH Zl. 94/15/0227 vom 25.6.1997). Diese Rechtsansicht ist nach Ansicht des UFS…
…allein nicht aus, vielmehr ist die ernsthafte Absicht, aus dieser Tätigkeit nachhaltig Einnahmen zu erzielen - bzw. in der Vorbereitungsphase erzielen zu wollen - erforderlich. Dazu hüllt sich der Dw in Schweigen, und mangels erklärter Buchverkäufe ist eine ernsthafte und nachhaltige Einnahmenerzielungsabsicht nicht anzunehmen. Aber trotz vereinzelter…