…ihr nicht verschuldet wurde, völlig uneigennützig gehandelt, mit dem Ziel der Rettung des Betriebes und der Arbeitsplätze. Persönlich hat sie aus ihrer Vorgangsweise keinerlei Vorteile gezogen und auch nicht aus Bereicherungsabsicht gehandelt. Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen stellt, entgegen der Ansicht des Spruchsenates, keinen Erschwerungsgrund dar…
…wäre die Einbehaltung der Schenkungssteuer gemäß § 236 BAO unbillig, zumal die Bw. aus dem Schenkungsvertrag keinerlei Vorteile gezogen habe, da weder eine grundbücherliche Durchführung noch eine Übergabe laut Schenkungsvertrag erfolgt sei. Sinn und Zweck sämtlicher Steuergesetze könne nur sein, tatsächliche Vermögenstransaktionen zu besteuern. Über die…
…Ermessensausübung, dazu sei festzuhalten, dass der Bw. aus dem pflichtwidrigen Verhalten keinerlei persönliche Vorteile gezogen habe, demnach erscheine die Haftungsinanspruchnahme sowohl aus diesem Grund als auch im Verhältnis zu den beiden für die steuerliche und finanzielle Leitung der BGesmbH verantwortlichen Personen, unbillig. Der Bw. habe…
…auch wenn der Bw. aus der "Ausdehnung" des Wochengelds (29.7. bis 28.8.2010) "keinerlei finanziellen Vorteile gezogen" hat. Was die (behaupteten) Schwierigkeiten betrifft, die Nachforderung an Einkommensteuer von 984 € aufzubringen (die Vorauszahlungen für 2011 und Folgejahre sind zwischenzeitig auf null gestellt worden…
…Dem stünde kein einziger Erschwerungsgrund gegenüber. Weiters sei zu bemängeln, dass der Spruchsenat keinerlei konkrete (maßgebliche) Feststellungen hinsichtlich Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten getroffen habe. Im vorliegenden Fall sei eine Geldstrafe von € 7.000.- und eine Wertersatzstrafe von € 9.000.- verhängt worden…
…und Unterlagen zu erhalten, die für die Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, von dem aus den entsprechenden "Meilen" gezogenen Vorteil Lohnsteuer einbehalten und Abgaben entrichten zu müssen, erforderlich sind. Dem in der mündlichen Berufungsverhandlung vorgetragenen Gutachten vom 28.1.2008 zum Anwendungsbereich des § 1009 ABGB…
…Zudem sei auch auszuführen, dass der Bw. in Summe aus dieser Vertragsgestaltung auch keine steuerlichen Vorteile gezogen hätte, weil er als abgabepflichtiger Vermieter mit einem Sachbezug steuerpflichtig gewesen wäre. Ein wichtiger Umstand sei auch die Judikaturentwicklung im Bereich der Immobilien die 200, die zum damaligen…
…entsprechend der Judikatur richtig ausgeübt. Es besteht ein wesentliches öffentliches Interesse daran, dass aus nicht ernst gemeinten Vertragsverhältnissen bzw mißbräuchlichen Vertragskonstruktionen keine steuerlichen Vorteile gezogen werden dürfen. d. Die Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Umsatzsteuer 2002 war daher rechtlich zulässig. 4. Ist bereits der Mietvertrag…
…verdeckten Gewinnausschüttung" führen kann, wohl aber der Umstand, dass die ausländische Muttergesellschaft aus der verlustbringenden Tätigkeit der Tochtergesellschaft im Sinn der Z 1.53 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze Vorteile gezogen hat, die ein fremder Dritter nicht unentgeltlich erlangt hätte. Ob solche Gegebenheiten vorliegen, bedarf eingehender Untersuchungen…
…verwiesen. Zusätzlich würden nochmals die maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen aufgelistet: 1. Der Berufungswerber hätte im Zeitraum von 2002 bis 2008 keinerlei Einkünfte erklärt. Es sei absolut unglaubwürdig, dass jemand über Jahre hinweg einen Gastronomiebetrieb führen würde, ohne daraus jemals irgendwelche Vorteile gezogen zu haben (Gehalt, Geschäftsführerbezüge, Gewinnausschüttungen…
…dem Objekt deshalb keine (erhöhten) Instandhaltungspflichten aus denkmalschützerischer Sicht verbunden sind, als mit "gewöhnlichen" Geschäftsräumen. Andererseits haben Sie aus dem Titel "Denkmalschutz" beträchtliche Fördermittel kassiert, also Vorteile gezogen. Sie bringen vor, die Grundstückskosten bewegten sich in L , nach Auskunft der Gemeinde (bzw. des Landes Vlbg.)…
…die Bw. zudem darlegt, dass sie an einer ,allenfalls missbräuchlichen Gestaltung' durch ,eine andere Gesellschaft' (gemeint ist die B) auch in diesem Zusammenhang nicht beteiligt gewesen sei und daraus weder direkt noch indirekt Vorteile gezogen habe ist darauf zu erwidern, dass sich die Bw. schon…
…Ein totaler Verzicht sei absolut nicht fremdüblich. Daher sei ein Mittelweg gewählt worden, wobei die Bw wesentliche Vorteile gezogen habe. Die Bw habe zu einem angemessenen Entgelt die volle Beteiligung an der X behalten, die immer höher werdenden Gewinnausschüttungen (für 2004: 112.701,00 €…
… 4 Abs. 12 EStG 1988 handle, nicht von verdeckten Gewinnausschüttungen gesprochen werden könne, weil die EACC den Anlegern keinerlei Vorteile zuwenden wollte, in eventu von einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei ausgegangen werden könne. Es sei nämlich undenkbar, dass eine "Dividendengarantie" von 16% pa eingehalten werden könne…
…Sie habe dieser Beteiligung aus Ahnungslosigkeit zugestimmt. Sie habe weder mit der Finanzierung noch mit der Ausführung des Projektes zu tun gehabt und habe keinerlei Vorteil aus diesem Projekt gezogen, auch anlässlich der Veräußerung der Liegenschaft keinen Entgeltsanteil erhalten. Nach ihrer Scheidung habe ihr A…
…Beschuldigten als fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG. Bei einem Strafrahmen von € 64.678,75 berücksichtigte der Erstsenat als mildernd den Umstand, dass der Beschuldigte aus seiner Tat selbst keine Vorteile gezogen hat, als erschwerend die obgenannte Vorstrafe, weshalb unter Bedachtnahme auf die…
…da dem Bw. im Falle einer Bestrafung zwar das unternehmerische Risiko auferlegt würde, ihm mangels Rechtsverhältnis zur GmbH aber keinerlei Vorteile zugekommen wären, er gegenüber seiner Ehegattin und zwei minderjährigen Kindern sorgepflichtig sei und nur über ein geringes Einkommen und zudem Kreditverbindlichkeiten verfüge. Der Bw…
…Haftenden ausschlagen, insbesondere dann, wenn diese Säumigkeit des Hauptschuldners oder aus dem Gegenstand der Haftung keine nennenswerten Vorteile gezogen haben. Bei gleicher Einbringungsbonität kann der (allenfalls strafrechtlich bedeutsame) Verschuldensgrad oder das Ausmaß der Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichen für die Geltendmachung der Haftung bedeutsam sein, ebenso…
…steuerlich effektiv. Zu ergänzen sei, dass aus den Gesellschafterzuschüssen auf Seiten der Stadtgemeinde selbstverständlich keinerlei steuerlichen Vorteile lukriert worden seien. Auf das Ersuchen der Abgabenbehörde zweiter Instanz um Übermittlung einer vollständigen Auflistung der von der Bw. organisierten Veranstaltungen und Aktivitäten gab die Bw. folgendes bekannt…
…mildernd ein Tatsachengeständnis des S, sein bisheriges tadelloses Vorleben sowie den Umstand, dass er selbst keinerlei finanzielle Vorteile aus der Straftat gezogen habe. Gegen dieses Erkenntnis richten sich die fristgerechten Berufungen des Beschuldigten vom 27. Feber 2008 und des Amtsbeauftragten vom 10. März 2008. Der…