…In den Jahren 1995 und 1996 war der Bw. ausschließlich im Dienstverhältnis bei einer anderen Firma. Die Zahlungen der P beruhten daher zur Gänze aus Vergleichen vor Gericht. Neben diesen gerichtlichen Auseinandersetzungen hätten zu P keine Vertragsbeziehungen mehr bestanden. Die im Betriebsprüfungsbericht angegebenen Werte der…
…Zur organisatorischen Eingliederung Laut Punkt III der vertraglichen Vereinbarung werden dem Bw. die Betriebseinrichtungen der P zur Verfügung gestellt, allerdings wurde vom Bw. der Computer beigestellt, der für ihn einen wichtigen Arbeitsbehelf darstellte und den er in den Jahren 1992 bis 1994 im Rahmen der…
…Mangels eines schriftlichen Arbeitsvertrages lägen auch keine einzelvertraglichen (sonstigen) Ansprüche vor. Es gäbe keine "organisatorische Eingliederung" in den Betrieb. Weiters stehe kein Weihnachts- und Urlaubsgeld zu. Es sei auch keine Entgeltfortzahlung während der krankheitsbedingten Abwesenheit möglich. Auch bestehe die völlige Freiheit in der Arbeitszeitgestaltung. Der…
…Das Merkmal der Eingliederung in den Organismus des Betriebes ist durch die kontinuierliche und laut Firmenbuch bereits seit dem Jahr 1996 erfolgte Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit gegeben. Im Übrigen wird zu diesem Punkt auf die unwidersprochenen Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung verwiesen. Der im gegenständlichen Fall zur…
…eigenem Ermessen über seine Zeit und seinen Einsatz zu disponieren. Insoferne bestünde keine organisatorische Eingliederung in einen der Betriebe, sondern sei die Position als übergeordnet zu betrachten. Aus den dargelegten Gründen werde die Auffassung vertreten, dass die Remuneration des A nicht der Abgabenpflicht für Dienstgeberbeitrag…
…Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die organisatorische und zeitliche Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. In jenen Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist auf die…
…erheblichem Ermittlungsaufwand möglich ist, darf der Gesetzgeber eine unwiderlegbare Typisierung an Hand des Merkmales der organisatorischen Eingliederung in den Betrieb einer Bildungseinrichtung vornehmen und auf diesem Weg die sonst erforderliche aufwendige Einzelfallprüfung vermeiden. Der VfGH hegte daher auch keine Bedenken dagegen, dass die fraglichen Bildungseinrichtungen…
…Vertretung: Vertretung möglich, insbesondere durch Robert Materialbeistellung: teilweise durch Firmenname , teilweise B Keine organisatorische Eingliederung in den Betrieb der Firmenname gegeben; die Dienstnehmereigenschaft wird verneint. Die Prüferin hat keinerlei Belegprüfung durchgeführt Herr AN5 wurde vom FA 2/20 hinsichtlich seiner Tätigkeit befragt; er teilte mit…
…organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers wesentliche Merkmale. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbstständigkeit oder jene der Unselbstständigkeit überwiegen (vgl. VwGH vom 22.2.1996, 94/15/0123, und die dort zitierte Judikatur). In…
…alle Leitungen verlegt hat. c) Organisatorische Eingliederung: Der zeitlichen und organisatorischen Eingliederung in den Unternehmensbereich wird dann keine wesentliche Bedeutung zukommen, wenn die Arbeitsleistung überwiegend oder gänzlich außerhalb örtlicher Einrichtungen des Arbeitgebers erbracht wird und auch keine Eingliederung in einer anderen Form vorliegt (LST-RL…
…keine organisatorische Eingliederung der Subfirmen in die Firma der Bw, keine eigenen Arbeitskräfte der Bw als Eisenflechter und damit keine Abgrenzungsprobleme mit Arbeiten der Bw. Die Bw weist weiters darauf hin, dass der VwGH in mehreren Entscheidungen festgehalten habe, dass es sich bei den Arbeiten…
…dies schließe eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb der E Gesellschaft m.b.H. aus. Hinzu komme der Umstand, dass die polnischen Arbeitskräfte bereits optisch von Arbeitern der E Gesellschaft m.b.H. zu unterscheiden gewesen wären, da die polnischen Arbeitskräfte keine Arbeitskleidung der Firma…
…es bestehe keine organisatorische Eingliederung. Der Geschäftsführer trage Unternehmerrisiko und profitiere von realisierten Gewinnchancen. Die Geschäftsführervergütung sei erfolgsabhängig, sie werde nur bei Vorliegen eines Gewinnes ausbezahlt. Die Rechtsform der GmbH werde nur aus mietrechtlichen Gründen aufrechterhalten. Bei einer Rechtsformänderung würde die Miete in eine unerschwingliche…
…Die gegenteiligen Argumente in der Berufungsschrift können in Anbetracht der Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes zu keiner anderen Beurteilung führen. Wenn aber fest steht, dass eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus gegeben war, sind die (weiteren) Ausführungen in der Berufung zur laufenden Entlohnung und zum…
…dass diese als Dauerleistungen angesehen werden können. Nach Ansicht des Finanzamtes ist im vorliegenden Fall also eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus gegeben, sodass laut diesem Erkenntnis auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos auch für die Jahre 2001 bis 2004 eigentlich nicht mehr einzugehen werden brauchte…
…dass diese als Dauerleistungen angesehen werden können. Nach Ansicht des Finanzamtes ist im vorliegenden Fall also eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus gegeben, sodass laut diesem Erkenntnis auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos auch für die Jahre 2001 bis 2004 eigentlich nicht mehr einzugehen werden brauchte…
…eine Eingliederung der Geschäftsführer bei Erfüllen der von ihnen persönlich übernommenen Tätigkeitsbereiche in den betrieblichen Ablauf zu schließen ist und zwar sowohl in zeitlicher, örtlicher und organisatorischer Hinsicht. Wenn die Bw. der organisatorischen Eingliederung der Geschäftsführer damit zu widersprechen versucht, dass die Geschäftsführer keiner fremden…
…genommen keine betriebliche Tätigkeit der Bw., sondern Ausfluß der organisatorischen Eingliederung. Diese Leitungs- und Lenkungsfunktion stellt eigentlich ein Dienen der Bw. gegenüber ihren Tochtergesellschaften und nicht der Tochtergesellschaften gegenüber der Bw. dar. Es liegt somit nicht der Fall vor, dass die vermeintlichen Organgesellschaften den Betrieb…
…des betrieblichen Organismus aus. Diese ist zudem auf Dauer angelegt und ist nicht auf die Abwicklung eines konkreten überschaubaren Projektes abgestellt. Die Bw. hat im Zuge der Lohnsteuerprüfung als Argumente, die gegen die organisatorische Eingliederung des Gesellschafter-Geschäftsführers sprechen würden, vorgebracht, dass der Geschäftsführer keinen…
…sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartners…