…Erkenntnis 2010/15/0064 hat der Verwaltungsgerichtshof die im angefochtenen Berufungsbescheid vertretene rechtliche Beurteilung, dass in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt, dass Tatsachen im Sinne des § 303 Abs…
…Erkenntnis 2010/15/0064 hat der Verwaltungsgerichtshof die im angefochtenen Berufungsbescheid vertretene rechtliche Beurteilung, dass in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt, dass Tatsachen im Sinne des § 303 Abs…
…Erkenntnis 2010/15/0064 hat der Verwaltungsgerichtshof die im angefochtenen Berufungsbescheid vertretene rechtliche Beurteilung, dass in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt, dass Tatsachen im Sinne des § 303 Abs…
…beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Abschließend ist also festzuhalten, dass im vorliegenden Berufungsfall keine neuen Tatsachen im Sinne des § 303 BAO hervorgekommen sind und der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2002 und 2003 demnach zu Recht abgewiesen wurde, sodass spruchgemäß…
…nicht aus, eine neue Tatsache zu schaffen. Die angesprochene Ungewissheit der Geschäftsfähigkeit der Verstorbenen im März 2005 lag bei Bescheiderlassung am 04. Dezember 2006 vor und liegt auch wieder beim Wiederaufnahmeantrag am 17. September 2010 vor. Festgestellt wird, dass kein neues Beweismittel vorgelegt wurde, aus…
…der Hinweis auf eine zu verfügende amtswegige Wiederaufnahme des Sicherstellungsverfahrens geht ins Leere, weil dafür mit geringen Abweichungen die selben Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie bereits ausgeführt eben keine neuen Tatsachen und Beweise hervorgekommen sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8…
…worden. Mit Bescheid vom 19. Mai 2004 wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens keine neuen Tatsachen vorgebracht werden konnten, die einen anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätten. Am 14. Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine…
…Verfahren einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Die vom Bw. geltend gemachten Aufwendungen seien dem Finanzamt bereits vor den Zeitpunkten der jeweiligen bezughabenden Bescheiderlassungen bekannt gewesen und würden daher keine neuen Tatsachen, wie es die Abgabenvorschriften für eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen, darstellen…
… 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen. Die sowohl gegen die Wiederaufnahms- als auch die Sachbescheide gerichtete Berufung bringt vor, dass keine neuen Tatsachen vorgelegen sind, da die entsprechenden Belege vom Finanzamt bereits überprüft worden seien. Weiters wurde auf die betriebliche/berufliche Veranlassung der Coachingkosten verwiesen. Im…
…Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2009 verfasst; in diesem wird die Anerkennung der Werbungskosten - Ausbildungskosten begehrt. Da keine Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorhanden sind (die Nichtberücksichtigung der Werbungskosten ist in der Begründung im Einkommensteuerbescheid 2009 ausgewiesen und es sind keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen!)…
…begründet worden ist und daher die Taggelder nur für 5 Tage anerkannt werden können. Für die übrige Dauer kann nur die Differenz zwischen Auslands- und Inlandstaggeld berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um keine neune Tatsachen, die erst im Betriebsprüfungsverfahren neu hervorgekommen wären. Der Bw…
…der nicht näher erläuterten "notwendigen Fahrtkosten (Heimfahrten)" vermochte die Bw. keine neuen Tatsachen bzw. Sachverhalte anzuführen: Die Bw. behauptet nun, sie sei neben der zu Hause zu verrichtenden Arbeiten auf Grund des Übergabevertrages verpflichtet, ihre seit 50 Jahren schwer an Asthma erkrankte Mutter (60 % Erwerbsminderung…
…Finanzamtsakt ordnungsgemäß geführt wurde, war dem Finanzamt bereits mit den am 30.3.1998 persönlich überreichten Steuererklärungen samt Beilagen das Gerichtsurteil bekannt. Wäre dies zutreffend, lägen hinsichtlich der wiederaufgenommenen Bescheide keine neuen Tatsachen, die erst auf Grund des Gerichtsurteils hervorgekommen sind, vor. Das Gerichtsurteil stellt…
…Unabhängigen Finanzsenates zu Bedenken, dass im gegenständlich zu beurteilenden Fall keine neuen Tatsachen erkennbar seien. Das Finanzamt sei in der Begründung des streitgegenständlichen Bescheides auf den eigentlichen Antrag nicht eingegangen. Die steuerliche Vertretung gab darauf hin bekannt, dass keine Neuerungen aufgetreten seien, außer dass der…
…in der Zeit von 1938 bis 1945 einen Opferausweis und/oder eine Amtsbescheinigung" angekreuzt. Bei der Vorkontrolle des Einkommensteuerbescheides 2005 wurde festgestellt, dass kein Opferausweis und keine Amtsbescheinigung aufgrund politischer Verfolgung vorliegt. Da neue Tatsachen hervorgekommen sind, erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens ... zurecht..." Der Bw…
…Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine neuen Tatsachen. Ebenso wenig kann…
…ab, dass das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme nicht dazu diene, bloß vergessene oder aus Rechtsunkenntnis versäumte Anträge nachzuholen und im gegenständlichen Fall keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinn des § 303 BAO vorlägen. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung wurde sinngemäß eingewendet: Wie bereits vorgebracht…
…sind, und gegebenenfalls auf die materiell-rechtliche Frage der möglichen Auswirkung auf den Sachbescheid einzugehen gehabt. Nur dann, wenn die geltend gemachten Umstände keine neuen Tatsachen darstellen bzw. wenn zwar neue Tatsachen vorliegen, aber die Möglichkeit eines Einflusses des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes auf die Sachentscheidung…
…im Rahmen der materiellen Erforschungspflicht auffallen müssen. Die seinerzeitige Untätigkeit dürfe wohl nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen geraten. Die Einstufung einer Tätigkeit als Liebhaberei selbst, sei keine neue Tatsache oder Beweismittel. Es handle sich um eine rechtliche Wertung, die für sich nicht zur Wiederaufnahme berechtige…
…und Ing. AG per 30.6.2005 wurde dem Finanzamt jedoch bereits mit Schreiben vom 29.12.2005 im Zusammenhang mit der Anzeige des Zusammenschlusses an das zuständige Finanzamt übermittelt. Es sind daher keine neuen Tatsachen hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen, da der…