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UFSG RV/0516-G/05neue Rechtsansicht, unrichtiger Lohnzettel, keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…amtswegigen Wiederaufnahme ab, da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. Weder eine geänderte Rechtsansicht (egal ob diese nun dem Gesetz oder bestimmten Richtlinien entspricht) noch ein vor Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung durch den Arbeitgeber übermittelter Lohnzettel stellen neue Tatsache oder neue Beweismittel dar. Darüber hinaus müsste…

UFSW RV/2949-W/02Abweisung des Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen fehlender Wiederaufnahmegründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2004

…oder nicht; unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Bestätigung einer schon vor dieser Entscheidung vertretenen Rechtsansicht handelt oder nicht - keine neu hervor gekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel. Nach der v.a. Beschreibung der als Wiederaufnahmegrund heran zu ziehenden Umstände ist der Bw. davon ausgegangen…

UFSG RV/0373-G/101. Verfahrenshandlungen des Gemeinschuldners (hier: Antrag auf Wiederaufnahme) sind ab dem Zeitpunkt der Konkursaufhebung als wirksam zu behandeln 2. Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages, der auf Wiederaufnahme eines noch nicht rechtswirksam abgeschlossenen Verfahrens abzielt 3. Kenntnis des Vertreters (hier: des Masseverwalters) ist der Kenntnis der vertretenen Partei gleichzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

…Mangels Kenntnis der entsprechenden Bescheide habe er dagegen auch nicht rechtzeitig berufen können, sodass ihn diesbezüglich kein grobes Verschulden treffe. Mit diesem auf das Hervorkommen neuer Tatsachen (bzw. Beweismittel) gestützten Vorbringen zeigt der Bw. jedoch einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund nicht auf: Dem Antrag einer Partei auf…

UFSL RV/1203-L/09Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bleiben auch dann rechtskräftig, wenn sich nachträglich ein Verlust in der verspätet eingereichten Bilanz ergibt (kein Wiederaufnahmegrund). Ein bescheidmäßig nicht festgestellter Verlust kann auch nicht die Basis für einen Verlustvortrag für spätere Jahre bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Seit BGBl I 2002/97(seit 26.06.2002) steht nur mehr grobes Verschulden der Wiederaufnahme entgegen (Zum Begriff des groben Verschuldens…

UFSL RV/0048-L/03Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004Teil 1/2

…gem. § 280 BAO auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde II. Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangt seien, Bedacht zu nehmen. Auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt werde. Derartige neue Tatsachen bzw. Beweise würden aus dem Schreiben vom 18…

UFSF RV/0416-F/12Vorliegen von Wiederaufnahmegründen, Verjährung, mangelhafte Bescheidbegründung; Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Höhe der Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2013Teil 1/2

…Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind, dh. dass auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausschließt (vgl. Ritz…

UFSL RV/0465-L/02Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Menschenrechtskommissionsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003Teil 1/2

…betreffend Zulässigkeit des Antragsersuchens) stellt eine neue Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung des bisher schon bekannt gewesenen Sachverhaltes dar. Ein tauglicher Wiederaufnahmegrund kann darin jedenfalls nicht erblickt werden. Die Berufungswerberin behauptet selbst nicht, dass neue Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von Unterlagen bzw…

UFSG RV/0015-G/13Nichtabgabe der Abgabenerklärung bzw. Nichtermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen keine tauglichen Gründe für eine Wiederaufnahme auf Antrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

… 303 Abs. 1 lit. b BAO (Hervorkommen neuer Tatsachen). Ihm ist wie folgt zu entgegnen: Nach Ansicht des UFS mangelt es im Berufungsfall - ungeachtet der Verschuldensfrage - bereits am Neuhervorkommen von Tatsachen (bzw. Beweismitteln). Der Bw. hat mit seinem Wiederaufnahmeantrag die Umsatzsteuererklärungen für 2005 und 2006…

UFSW RV/0035-W/08Keine Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund von im rechtskräftig abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren nicht zuerkannten Werbungskosten bzw. Ausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2011

…hätte. Ein Wiederaufnahmsantrag nach der genannten Bestimmung kann nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde. Es müssen also neu hervorgekommene Tatsachen bzw. neu hervorgekommene Beweismittel vorliegen…

UFSW RV/2104-W/05Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn nicht feststeht, ob neue Tatsachen auch tatsächlich hervorgekommen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…Finanzamtsakt ordnungsgemäß geführt wurde, war dem Finanzamt bereits mit den am 30.3.1998 persönlich überreichten Steuererklärungen samt Beilagen das Gerichtsurteil bekannt. Wäre dies zutreffend, lägen hinsichtlich der wiederaufgenommenen Bescheide keine neuen Tatsachen, die erst auf Grund des Gerichtsurteils hervorgekommen sind, vor. Das Gerichtsurteil stellt…

UFSL FSRV/0080-L/04Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen neuer Tatsachen/Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.09.2004

…in der Begründung im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die im Wiederaufnahmeantrag vorgebrachten Gründe bereits im Vorverfahren entsprechend gewürdigt worden seien und somit keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien. In dem angeführten Straferkenntnis war der Bf. für schuldig erkannt worden, als Geschäftsführer der Firma A,…

UFSW RV/1741-W/10Antrag auf Wiederaufnahme ohne Hervorkommen neuer Tatsachen sowie Anregung einer Wiederaufnahme von Amts wegen, weil ein Alleinerzieherabsetzbetrag mangels Rechtskenntnis bisher nicht geltend gemacht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…und 2007 erfahren hätte bzw. er vor der Rücksprache mit dem Steuerberater der Meinung gewesen sei, dass der Alleinerzieherabsetzbetrag für die Jahre 2006 und 2007 nicht zustehe. Die Wiederaufnahme auf Antrag oder von Amts wegen sei nur auf Grundlage von neuen Tatsachen oder Beweismittel möglich…

UFSL RV/1242-L/08Keine Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2009

…b BAO (neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel) gegeben sei. Tatsachen im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Keine Tatsachen hingegen sind etwa neue Erkenntnisse in…

UFSK RV/0562-K/071. Keine Verfahrensbescheidaufhebung bei eindeutiger Erkennbarkeit der Wiederaufnahmsgründe zu Folge der Nennung der hervorgekommenen Tatsachen in der Begründung des gleichzeitig erlassenen (neuen) Sachbescheides 2. "Kleines" Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…wurden dem Finanzamt im Berufungsverfahren des Bw. betreffend die Veranlagung der Einkommensteuer des Jahres 2005 erstmals auch neue Tatsachen bzw. Sachverhaltselemente zu den abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren der Jahre 2001 bis 2004 bekannt. Im Zuge des angeführten Berufungsverfahrens ist für das Finanzamt neu hervorgekommen, dass der Bw…

UFSW RV/0683-W/03Wiederaufnahme der Verfahren auf Antrag, Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat, mündliche Verhandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…März 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO für das Jahr 1998 abgewiesen wird. Im Begründungsteil hat das Finanzamt ausgeführt: "Es sind keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 1998 rechtfertigen. Im Übrigen wird…

UFSW RV/3370-W/08Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag gem. § 303 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…Mitteilungen durch die Steuerberaterin bzw. Erkenntnisse aus dem Seminar Oberlaa vom April 2008, Ausführungen unter RZ 4854 der Einkommensteuer-Richtlinien aus dem Jahr 2007, udgl.), sind, bezogen auf die Sicht des Verfahrens durch die Bw., jedenfalls als keine neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne des…

UFSI RV/0231-I/06Vorliegen von Wiederaufnahmegründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2008

…Jänner 2006 bzw. der Niederschrift 21. Dezember 2005 nicht entnehmen. e.) Auf welche (neue) Tatsachen oder Beweismittel die Feststellung gestützt wird, dass nach Delogierung der (bisherigen) Mieter keine nach außen hin erkennbaren Aktionen zur Findung eines Nachmieters gesetzt wurden, lässt sich aus dem Prüfungsbericht bzw…

UFSL RV/0012-L/04Begründungsmangel bei Wiederaufnahme von Amts wegen/Zurückweisung der Berufung gegen den Sachbescheid bei Stattgabe der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006

…Dass die Berufungsbehörde keine (neuen) Wiederaufnahmegründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Schließlich kann wohl auch primär nur die gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

UFSW RV/0389-W/04Rechnungen als neue Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…Als weiteres Beweismittel beantragte der Bw. die Einvernahme seines Bruders WB. Mit Bescheid vom 22. Jänner 2004 wurde dieser Antrag mittels Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen, da die vorgelegten Rechnungen keine neue Tatsachen und Beweise darstellen, sondern lediglich die Bestätigung der bereits im Betriebsprüfungsverfahren feststellten Tatsachen.…

UFSW RV/3133-W/10Keine Wiederaufnahme, wenn Beweismittel später entstanden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2011

…2004 wiederholt wird und daher insoweit, mangels Neuheit des Bestätigungsinhaltes, kein Wiederaufnahmegrund vorliegt." Die belangte Behörde übersieht dabei, dass als Wiederaufnahmegrund nach herrschender Judikatur alles in Betracht kommt, was eine "alte ... Tatsache" durch "neu entstandene Beweismittel" bestätigt (vgl. dazu Hengstschläger/Leeb, AVGI Rz35 zu - dem…