…€ jährlich erzielt. Der verwendete Terminus "andere Partnerschaft" wird durch den Verweis auf °§ 106 Abs. 3 näher als "eheähnliche Gemeinschaft" definiert. Damit wird auf das auf Dauer angelegte Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft abgestellt, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Diese Merkmale…
…Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind (im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als 6 Monate nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Der Beihilfenbezug wurde mit September 1999 eingestellt. Somit kann Ihr Sohn R. nicht als Kind im Sinne des…
…Finanzamt vor. Weiters habe sie nochmals betont, dass mit Herrn W. keine eheähnliche Partnerschaft bestehen würde. Sie wohne mit ihren beiden Kindern in einer Wohn-gemeinschaft. Auch am Jugendamt sei ihre Wohnsituation bekannt. Telefonisch gab die Bw. - festgehalten in einem Aktenvermerk - am 19. Juli 2007…
…8. Jänner 2009 dargestellt, begründet eine Wohngemeinschaft allein keine den Alleinerzieherabsetzbetrag ausschließende eheähnliche Gemeinschaft. Nach VwGH 16. 12. 2003, 2000/15/0101, spricht ein durch eine polizeiliche Meldung dokumentiertes gemeinsames Wohnen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft, und wird bei einer Wohngemeinschaft zweier verschiedengeschlechtlicher, miteinander…
…gewesen sein kann, eine eheähnliche Gemeinschaft mit der Ex-Ehegattin einzugehen, denn andernfalls wäre er nach A gekommen, um die Ex-Ehegattin zu sehen und nicht nur "um seinen Vater zu sehen". An der Glaubwürdigkeit der Aussage der Ex-Ehegattin bestehen keine Zweifel: Nach dieser…
…Bw. anzusehen, da er mit seiner Mutter keine eheähnliche Gemeinschaft in dem hier maßgebenden Sinne bilden kann), können daher "für eine gewisse Übergangszeit" Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer (oder etwa auch eine zweckentsprechende Wohnung) am Beschäftigungsort als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 24.9.2007, 2006…
…eheähnlichen Gemeinschaft stelle dabei auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, zu dem im Allgemeinen eine Geschlechts- Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Vorliegendenfalls treffe zwar zu, dass die Bw und ihr Kind in dem im Alleineigentum des Kindesvaters stehenden Haus leben, doch sei daraus noch keine…
…in seiner Stellungnahme vom 15. Juli 2008 mit, dass dem Mietvertrag kein Hinweis auf eine Nahebeziehung zwischen der Bw. und H. B. zu entnehmen gewesen sei. Es habe zum damaligen Zeitpunkt nichts von einer eheähnlichen Gemeinschaft gewusst. Die Zusatzvereinbarung vom 26. November 2003 betreffend die…
…Kind berücksichtigt. Im vom Bw. eingebrachten Vorlageantrag wurde betreffend des Alleinerzieherabsetzbetrages ua. ausgeführt, dass durch eine idente Wohnadresse noch keine eheähnliche Gemeinschaft angenommen werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 33 Abs. 4 Z 3 lit. b Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der…
…erwiesen anzusehen, dass es bereits spätestens mit Beginn des Jahres 2007 zu einer Verlegung des (Familien/Heimat)Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist, da der gemeinsame Hausstand in Graz nicht mehr fortgeführt wurde und keine eheliche oder eheähnliche Gemeinschaft mehr bestand, der Bw. den Angaben…
…seines gegenteiligen Vorbringens - anzusehen, da er mit seiner Schwester keine eheähnliche Gemeinschaft in dem hier maßgebenden Sinn bilden kann) können daher "für eine gewisse Übergangszeit" Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024 und die…
…zwei getrennte Haushalte zu dokumentieren, überzeugt ebenfalls nicht, da zwei getrennte Haushaltsblätter keine Aussage über das Vorliegen von steuerrechtlich anerkannten, eheähnlichen Gemeinschaften treffen. Mit der Volkszählung wurde nicht nur die Anzahl der Einwohner in Österreich (Personenblatt) ermittelt, sondern auch eine Zählung der Gebäude und der…
…Ab diesem Zeitpunkt sind diese Gründe in Überdenkung. 2.3 Lebensgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu Punkt 2.3 des Bedenkenvorhaltes vom 16. Juli 2012 betreffend ihre Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2001 verwiesen. Haben Sie und Frau D…
…Salzburg, P-L-Str.. gemeinsam gelebt (gemeinsam gewohnt). Es hat nach den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung auch eine dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens bestehende eheähnliche Gemeinschaft (Wohn- Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft) bestanden. Ob eine gemeinsame Wirtschafts- oder Haushaltsführung bzw. eine Geschlechtsgemeinschaft bestanden hat bzw…
…Ab diesem Zeitpunkt sind diese Gründe in Überdenkung. 2.3 Lebensgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu Punkt 2.3 des Bedenkenvorhaltes vom 16. Juli 2012 betreffend ihre Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2001 verwiesen. Haben Sie und Frau D…
…Salzburg, P-Str. gemeinsam gelebt (gemeinsam gewohnt). Es hat nach den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung auch eine dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens bestehende eheähnliche Gemeinschaft (Wohn- Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft) bestanden. Ob eine gemeinsame Wirtschafts- oder Haushaltsführung bzw. eine Geschlechtsgemeinschaft bestanden hat bzw. ob…
…gewohnt? Bestand zwischen Frau E.. und Ihnen im Streitjahr 2001 eine dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens bestehende eheähnliche Gemeinschaft? Stellungnahme des Berufungswerbers: Zu 2.3) Lebensgemeinschaft Ihre Beobachtungen zum gemeinsamen Wohnraum sind zutreffend. Wir haben an der von ihnen genannten Adresse gemeinsam gewohnt. Frau…
…Frau E.. G.. angeführt. Bestand zwischen Ihnen und Frau E.. auch bereits in G.. eine Lebensgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft, wie sie in der 5........ bestanden hat? In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu Punkt 2.3 des Bedenkenvorhaltes vom 12. Juli 2012 betreffend die Arbeitnehmerveranlagung…
…2. 2008, 2005/13/0037) jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (siehe Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Rz 102 zu § 16…
…Ab diesem Zeitpunkt sind diese Gründe in Überdenkung. 2.3 Lebensgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu Punkt 2.3 des Bedenkenvorhaltes vom 16. Juli 2012 betreffend ihre Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2001 verwiesen. Haben Sie und Frau D…