…als beruflich veranlasst anerkannt worden seien. Hinsichtlich der Nichtanerkennung der geltend gemachten Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung werde auf die Begründung der "Arbeitnehmerveranlagung 2001" verwiesen. Gegen diesen Bescheid wurde berufen und unter anderem Folgendes ausgeführt: "Das Finanzamt S hat mit dem Bescheid vom 28. 1…
…dann können die (Mehr)Aufwendungen für "Familienheimfahrten" bzw. "doppelte Haushaltsführung", wie z. B. für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Familienheimfahrten, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich bedingt ist. Die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…die beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten in Höhe von € 3.372,00 und für doppelte Haushaltsführung in Höhe von € 2.580,00 nicht gewährt. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 16.6.2011 fristgerecht berufen und die erklärungsgemäße Veranlagung beantragt. Die Berufung wurde…
…steuerlich relevante Einkünfte habe und daher der Familienwohnsitz beibehalten werden müsse. Wenn keine Lebensgemeinschaft bestehe, wären Werbungskosten aus dem Titel "doppelte Haushaltsführung" nur für ein halbes Jahr zu gewähren. Dazu führte die Vertreterin des Bw. in einem Schriftsatz vom 22.7.2011 folgendes aus: Ihr…
…beurteilt werden kann, der davon räumlich entfernt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auf sich nimmt. So kann doch ehewidriges Verhalten des Partners am Familienwohnsitz, wie in diesem Fall, ohne den anderen Ehepartner davon in Kenntnis zu setzen, zu keinem anderen steuerlichen Ergebnis führen, als im…
…wird keine Stellung abgegeben. Frage: Lt. vorgelegten Scheidungsurteil vom 7. Oktober 2008 erfolgte die Scheidung im Einvernehmen, dafür ist ua. lt. Ehegesetz erforderlich, dass die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist. Nur aufgrund dieses Urteils würde seit April 2008 keine doppelte Haushaltsführung…
…Scheidung ausgeführt, dass "die Ehe unheilbar zerrüttet und die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben" ist. Dieser Umstand ist ein Indiz dafür, dass zumindest seit April 2008 keine doppelte Haushaltsführung im einkommensteuerlichen Sinn mehr bestanden hat. Wenn dies auch von der Bw. bestritten…
…in Wien um keine befristete, sondern um eine (voraussichtlich) dauerhafte. Die Wohnmöglichkeit bei ihren Eltern hat die Bw. nicht aufgegeben und die Kosten für die Wohnung in Wien und die monatlichen Heimfahrten an den Wohnort ihrer Eltern als Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung bei ihren…
…so könne von Mehrkosten nicht gesprochen werden (VwGH 16.3.1988, 87/13/0200). Es hätte daher keine Aufwendung als doppelte Haushaltsführung im Sinne des § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer würden Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden…
…so könne von Mehrkosten nicht gesprochen werden (VwGH 16.3.1988, 87/13/0200). Es hätten daher keine Aufwändungen als doppelte Haushaltsführung im Sinne des § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer würden Aufwändungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können…
…so könne von Mehrkosten nicht gesprochen werden (VwGH 16.3.1988, 87/13/0200). Es hätte daher keine Aufwendung als doppelte Haushaltsführung im Sinne des § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer würden Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können…
…eines gemeinsamen Familienwohnsitzes mit der Ehegattin in Münichreith-Laimbach sei daher nicht beruflich sondern privat veranlasst. Mangels Vorliegens einer steuerlich relevanten doppelten Haushaltsführung waren keine Familienheimfahrtskosten sowie Mietkosten für die Wohnung in Wien zu berücksichtigen. Dagegen brachte der Bw. einen als Berufung bezeichneten Vorlageantrag ein…
…durchzuführen. Da der auf Basis des Jahreseinkommens des Bw. ermittelte Selbstbehalt über dem beantragten Pauschbetrag von Euro 840,00 liegt, ist bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens keine außergewöhnliche Belastung anzurechnen. Der Bescheid bleibt somit in diesem Punkt unverändert. C) Doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten: Werbungskosten sind nach …
…Zulagen und Zuschüsse gem. § 21 GG 1956 als Aufwandsentschädigungen zur Abdeckung des Mehraufwandes dienten und somit keine Kosten einer doppelten Haushaltsführung vorlägen, seien die Werbungskosten nicht anzuerkennen. Die Berufung gegen den angeführten Bescheid wurde innerhalb offener Frist mit Schreiben vom 27. November 2006 rechtzeitig eingebracht…
…nutzt. Es ist weder eine doppelte Haushaltsführung iSd Rechtsprechung gegeben noch liegen Aufwendungen vor, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen erforderlich sind. Die beantragten Aufwendungen für die Beibehaltung der Wohnung in Wien iHv Euro 18.105,19 stellen keine abzugsfähigen Werbungskosten dar und…
…erheblich, dass an beiden Orten tatsächlich Kosten entstehen. Das Finanzamt Liezen hat mit Schreiben vom 29. Juli 2003 eine umfassende Darstellung ihrer Rechtsansicht zur doppelten Haushaltsführung und zum Pendlerpauschale an den Berufungswerber mit der Bitte um eine Stellungnahme erlassen. Der Berufungswerber gab diesbezüglich am 3…
…ein solcher für den Bw. überhaupt durchgehend im Jahr 2007 vorhanden war - im gegenständlichen Veranlagungsjahr in D. gelegen war. Dadurch liegt bereits keine "doppelte Haushaltsführung" iSd EStG vor, da sich der Familienwohnsitz des Bw. ohnedies nachweislich im Nahbereich der Betriebsstätte in M. (Entfernung etwa 8…
…privaten Gründen nach M. gezogen. Die Voraussetzungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung lägen somit nicht vor und damit seien auch die Flugkosten nicht anzuerkennen gewesen. Festgestellt wird in diesem Zusammenhang, dass der Bw. erstmals anlässlich seiner Berufung im April 2000 vorbrachte, dass er in…
…Zuerkennung von Werbungskosten aus dem Titel "Doppelte Haushaltsführung" weggefallen. Der Berufungswerber würde am Arbeitsort in Wien über eine eigene Wohnung verfügen. Da ein Alleinstehender grundsätzlich den Mittelpunkt der Lebensinteressen am Arbeitsort hätte, wo er sich überwiegend aufhält, sei keine Notwendigkeit für die Beibehaltung eines weiteren…
…habe er in der Slowakei im Veranlagungszeitraum über keinen eigenen Wohnsitz verfügt. Er würde die Notwendigkeit der Fahrten damit begründen, dass er seine Verwandten besuchen würde. Wie in der Begründung des Einkommensteuerbescheides ausgeführt, würden daher die Voraussetzungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen…