…indem es das "kleine Pendlerpauschale" für zwei Monate gewährte (Jänner bis Februar, Strecke L bis P). Da dem Bf lediglich am Wohnsitz in P Kosten für einen Haushalt anfielen, erfolgte eine Berücksichtigung der Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht. Die geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten wurden…
…erst während des aufrechten Dienstverhältnisses herbeigeführte Beendigung des Dienstverhältnisses lässt auf keine von Anfang an vorliegende Befristung dieses Dienstverhältnisses schließen. Eine solche wäre allerdings eine von mehreren Voraussetzungen für die Gewährung der vom Beschwerdeführer begehrten Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung sowie von Familienheimfahrten. Weiters befindet sich…
…in Höhe von 1.425,95 € unter dem Titel doppelte Haushaltsführung. Es handelt sich dabei um Betriebskosten für eine Eigentumswohnung in ***2***, die im Hälfteeigentum des Beschwerdeführers steht und von seiner Ehegattin bewohnt wurde. Es besteht kein Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. …
…keine befristete Versetzung (Entsendung) vor. Mangels Vorliegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung führen die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu Werbungskosten." In der Beschwerde vom 21.3.2022 wird begründend ausgeführt: Die Bf behalte während ihrer Auslandstätigkeit ihren Familienwohnsitz in der Ukraine bei und übernehme nach…
…Kosten für die doppelte Haushaltsführung (die Zahlungsbelege wurden mit Schreiben vom 9. März 2023 nachgereicht), wobei diese Kosten den Hauptwohnsitz in ***A in Stmk*** betreffen (AfA + Instandhaltungskosten), die laut ihrer Angabe angemessen seien. Eine Aufstellung hinsichtlich der Familienheimfahrten wurde nicht vorgelegt (auch keine Fahrtenbuch oder…
…nur das kleine Pendlerpauschale für Fahrten vom Nebenwohnsitz in Wien zur Arbeitsstätte berücksichtigt wurde. In der Beschwerdevorentscheidung vom 3.4.2020 brachte das Finanzamt wiederum das Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro in der beantragten Höhe in Ansatz, reduzierte aber die Kosten der doppelten Haushaltsführung auf €…
…11.12.2016 hat die Bf Arbeitslosengeld bezogen. Der Datenbank der Finanzverwaltung sind danach keine weiteren beruflichen Tätigkeiten in Österreich zu entnehmen. Die Bf machte für doppelte Haushaltsführung 4.200 Euro als Werbungskosten des Jahres 2014 geltend. In Zusammenhang mit der Wohnung in Wien übermittelte…
…Mazedonien. Der minderjährige Sohn C (1997) lebt seit April 2013 beim Vater in Ort_1. Die Gattin geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Die Kosten der doppelten Haushaltsführung wurden aufgrund dieser Angaben bisher laufend anerkannt. Nach Erlassung der Bescheide wurden die Mietaufwendungen bei der Vermieterin: Fr. G…
…die Ehegattin im Ausland blieb. Auf diese Frage ist keine Antwort des Bf. aktenkundig. Ebensowenig sind Versuche der Ehegattin bekannt, nach Österreich nachzuziehen. Zudem wären die Voraussetzungen einer auf Dauer (und nicht bloß vorübergehend) angelegten doppelten Haushaltsführung zu prüfen gewesen, da die dauernde Beschäftigung des…
…Die Gattin hat keine Einkünfte, die minderjährigen Kinder bedürfen keiner über die normale Fürsorge hinausgehende Betreuung, welche nicht auch in Österreich gewährt werden könnte. Für die Kinder gibt es auch in Österreich Kindergarten und Schule. Die Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung wurden für einen Übergangszeit von…
…des Beschwerdeführers aufgrund seiner Lebensgemeinschaft in D. und somit am Beschäftigungsort lag, war eine doppelte Haushaltsführung nicht gegeben, weshalb auch keine Familienheimfahrten vorgelegen sind und es war die Beschwerde folglich in diesem Punkt ebenfalls abzuweisen. Alleinverdienerabsetzbetrag Nach § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht…
…für das Jahr 2014 elektronisch bei der Behörde ein. Dabei beantragte dieser Werbungskosten für eine Doppelte Haushaltsführung (kurz DHH) in Höhe von € 4.524,-- sowie Kosten für Familienheimfahrten (kurz FHF) in Höhe von € 3.672,--. Die belangte Behörde erließ am 12.06.2015…
…mit einem dort geführten Haushalt sind daher keine solchen, die als doppelte Haushaltsführung bzw. Familienheimfahren abziehbar wären. Sie stehen auch nicht im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit des Bf. und stellen demnach auch keine Werbungskosten dar. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen…
…beantragte bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 ua. Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von 1.441,44 € und Kosten der doppelten Haushaltsführung in Höhe von 9.090 €. Mit Bescheid vom 27. Mai 2014 berücksichtigte das Finanzamt diese beantragten Aufwendungen mit folgender Begründung…
…die Kinder bereits volljährig. Deshalb liegt hier in der zu beurteilenden Beschwerdesache keine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Bf. vor und können weder die Kosten für die doppelte Haushaltsführung noch die Kosten der Familienheimfahrten als Werbungskosten anerkannt werden. Bei der Beibehaltung…
…angestellt, weshalb auch "keine ständig wechselnde Arbeitsstätte" vorliege. Es lägen bisher auch "keine Nachweise und Unterlagen" vor, aus denen auf einen eigenen Hausstand in E geschlossen werden könnte. Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung stünden nach den bisherigen Verfahrensergebnissen daher bereits dem Grunde nach nicht zu…
…sei ebenfalls hoch. 6. In dem am 16.9.2014 ausgefertigten Einkommensteuerbescheid 2013 wurden die geltend gemachten Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass keine Gründe nachgewiesen worden seien, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar gemacht hätten. 7…
…Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. Jakom/Lenneis, EStG, 2010, § 16 Rz 56 "doppelte Haushaltsführung", Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG, § 16 Anm 25, jeweils mit Judikaturhinweisen). Die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort…
…als beruflich veranlasst anerkannt worden seien. Hinsichtlich der Nichtanerkennung der geltend gemachten Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung werde auf die Begründung der "Arbeitnehmerveranlagung 2001" verwiesen. Gegen diesen Bescheid wurde berufen und unter anderem Folgendes ausgeführt: "Das Finanzamt S hat mit dem Bescheid vom 28. 1…
…dann können die (Mehr)Aufwendungen für "Familienheimfahrten" bzw. "doppelte Haushaltsführung", wie z. B. für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Familienheimfahrten, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich bedingt ist. Die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…