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UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen (§ 119 Abs 1 BAO). Indem die Bw. der Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 279 BAO) keine aktuelle Geschäftsanschrift mitteilte, zumal an der gegenständlichen Top in der StrG mittlerweilen andere, natürliche Personen Mieter sind, die mit der Bw. nichts zu tun haben…

UFSW RV/0563-W/06Kein Vorsteuerabzug aus einer formell mangelhaften Rechnung (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2007

…dato nicht mehr erfolgte und auch der Bw. zum Aufenthalt des ehemaligen Geschäftsführeres keine Angaben gemacht hat. Sämtlichen Erhebungen des Finanzamtes (wie keine aktuelle Geschäftsanschrift in Adr2; Nichtzahlung der Miete seit Juni 2005; keine aktuelle Meldeadresse des Geschäftsführers; auf der Rechnung angeführte Telefonnummer existiert nicht…

UFSW RV/3873-W/02Keine Vorsteuerberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2007

…Bw, Herr AA gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Erhebungen eingeleitet hätte, um die aktuelle Geschäftsanschrift der Firma M bzw deren Geschäftsführerin Frau HG ausfindig zu machen. Der steuerliche Vertreter der Bw übermittelte mit Schreiben vom 14. November 2006 einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes der Bw vom 6…

UFSW RV/0428-W/03Sicherstellung, Entstehung der Abgabepflicht, Vorsteuerabzugsberechtigung, Höhe des Sicherstellungsbetrages, Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…bringen. Zum behaupteten Rechnungsmangel werde vorgebracht, dass die Abgabenbehörde entgegen der Textierung der Bescheidbegründung offensichtlich keine ausreichenden Erhebungen zur Ausforschung der P. GesmbH getätigt habe. Dem historischen Firmenbuchauszug seien 4 Adressen zu entnehmen, die aktuelle Geschäftsanschrift der P. GesmbH , in 1 Wien bestünde seit Februar…

UFSW RV/4333-W/09Anerkennung von Aufwendungen an einen ausländischen Vertragspartner - Empfängerbenennung iSd § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2011

…eine Kontonummer der E. F. KEG. Diese hat laut aktuellem Firmenbuchauszug die Geschäftsanschrift U-Gasse 18/15/10, mmmm T.-Stadt und habe ich vorige Woche diese Adresse überprüft, ist jedoch diese KEG, nach Auskunft der Bewohner seit ca 4 Jahren nicht mehr auf dieser…

UFSW RV/0582-W/04Die Angabe einer falschen Adresse hindert den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…konnte kein Kontakt mit dem Geschäftsführer hergestellt werden; der Vermieter des Büros gab bekannt, seit ca Ende 9/1999 niemanden mehr von der Fa. L-GmbH gesehen zu haben. Die Adresse W.,H-Gasse; war daher im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht mehr die aktuelle Geschäftsanschrift…

UFSS RV/0023-S/06Sind die im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einem Gesamtschuldner getätigten Ermittlungsschritte auch gegenüber dem anderen Gesamtschuldner verjährungsverlängernd.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…ausgeführt ist: "Außerdem tätigte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien am 18. November 2002 eine Firmenbuchabfrage und fertigte einen Firmenbuchauszug mit aktuellen Daten der Bw. an. Diese Firmenbuchabfrage diente offensichtlich dazu, die aktuelle Geschäftsanschrift der Bw sowie den aktuellen Geschäftsführer der Bw. festzustellen…

UFSF RV/0526-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen (Investmentfonds - Blasebalgfall)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…Sitz und der Geschäftsanschrift lt. aktuellem Firmenbuchauszug) mit Vermerk "verzogen" bzw. "besteht nicht mehr" retourniert], die (ehemalige) steuerliche Vertretung ihre Vollmacht mangels Erreichbarkeit einer Ansprechperson mit Schreiben vom 14. Januar 2008 zurückgelegt hat, kein (neuer) Zustellbevollmächtigter genannt wurde, die Bw. laut aktuellem Firmenbuchauszug keinen Geschäftsführer …

UFSW RV/1999-W/03Antrag auf mündliche Verhandlung, Rechnungsmerkmale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…unzweifelhaft in Abzug zu bringen. Entgegen der Textierung der Bescheidbegründung habe die Abgabenbehörde offensichtlich keine ausreichenden Erhebungen zur Ausforschung der P-GmbH getätigt. Dem historischen Firmenbuchauszug seien vier Adressen zu entnehmen, die aktuelle Geschäftsanschrift der P-GmbH (= Adresse 4) bestünde seit Februar 2002. Die…

UFSW RV/2771-W/02Vorliegen von Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005Teil 1/2

…überhaupt keine Aussagekraft in Bezug auf die getroffenen Behauptungen der Bp, betreffend den Gesundheitszustandes von Herrn P wurde außerdem zum einen nur der aktuelle Zustand von den Prüfungsorganen, somit von sachunkundigen Personen und nicht von ärztlicher Seite "untersucht" zum anderen lässt der aktuelle Zustand keine…

UFSG RV/0908-G/09Keine Vorsteuererstattung aus nicht ordnungsgemäßen Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…zu entnehmen sei, dass mit dem Erstantrag vom 10.6.2005 für das Jahr 2004 keine ordnungsgemäße Bescheinigung über die mehrwertsteuerliche Registrierung im Original beigefügt worden sei. Diese Bescheinigung habe nicht älter als ein Jahr (bei der Antragstellung) zu sein und die Mehrwertsteuerpflicht im Ansässigkeitsstaat…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 1/4

…der Gesellschafter, der Geschäftsanschriften sowie der Telefon- samt Faxnummern bei den Gesellschafter der aktuellen Kapitalgesellschaften den Rückschluss darauf, dass die der Bw. als wirtschaftlicher Nachfolger der B. A. GmbH (nunmehrige A. R. GmbH) gegenüber gesetzten Rechtsakte gegenüber keinem anderen Unternehmen als der Bw. gesetzt worden…

UFSW RV/3311-W/08Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer für Handelsgewerbebetrieb nach Wechsel der Geschäftsanschrift von einer Wohnadresse an eine Büroadresse.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2009

…nur auf Bestellung gekauft würden und somit keine Vorfinanzierung stattfinde. Da die "Wohn/Büroadresse" A-Straße 78 den Behörden unverständlicherweise ein Dorn im Auge sei, habe sich Herr A. gezwungen gesehen, ein Büro zu mieten. Die Änderung der Geschäftsanschrift sei bereits beim Firmenbuch beantragt worden…

UFSW RV/2852-W/07Kein Vorsteuerabzug des Unternehmers, wenn an der angegebenen Lieferantenanschrift keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010Teil 1/2

…vom 19. Juli 2010) eingetragene sowie andererseits auch die vom für die VL zuständigen Finanzamt erfasste Geschäftsanschrift dar. Bei dem Objekt an der Adresse "X" handelt es sich um ein Mietshaus mit mehreren Wohnungen, welches keine Geschäftslokale aufweist (Aktenvermerk des Betriebsprüfers vom 25. Oktober 2007…

UFSG RV/0792-G/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2012

…S. Bau GmbH "kein aufrechtes Unternehmen ist" könne aus dem Betriebsprüfungsbericht nicht abgeleitet werden. Dem Firmenbuch (FN 123456 x des HG Wien) sei zu entnehmen, dass die Firma S. Bau GmbH am 29.9.2000 um Eintragung der neuen Geschäftsanschrift R.gasse 17/4-5…

UFSW RV/3992-W/08Missbräuchliche Geltendmachung der Vorsteuer für ein von einer GmbH ihrem Gesellschafter vermietetes Einfamilienhaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2010

…erkennen, wie und wo die Bw, die im Übrigen auch kein eigenes Personal beschäftigt, geschäftlich aktiv werden bzw. am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen könnte, ist doch das Gebäude, in dem sich laut Firmenbuch ihre Geschäftsanschrift befinden soll, zur Gänze dem Gesellschafter Y zu Wohnzwecken überlassen…

UFSG RV/0168-G/04Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen; Gesellschaftergeschäftsführerwohnung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2006Teil 2/2

…Grund somit keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Zur Firma SKGmbH, Rechnungsadresse E.gasse, 1030 Wien: Die berufungsgegenständlichen Rechnungen sind vom 1.12.2000 bis 30.5.2001. Sämtliche Rechnungen lauten auf E.gasse, obwohl diese Adresse erst ab 13.2.2001 im Firmenbuch als Geschäftsanschrift eingetragen…

UFSW RV/0825-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung (unrichtige Anschrift)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…nichts ändern. Es mag sein, dass im Zeitpunkt der Erhebungen in O. keine Geschäftsanschrift mehr gegeben war und eine diesbezügliche erforderliche Meldung an das Handelsgericht nicht erfolgt sei, was aber nicht zum Nachteil der Bw. führen könne. Der im Juni 2000 zu Recht vorgenommene Vorsteuerabzug…

UFSF RV/0471-F/10"Verlegung" des Betriebes eines Unternehmensberaters ins Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…keine betrieblich veranlassten Aufenthalte im Ausland zu belegen, schon gar nicht in ausländischen Betriebstätten verrichtete Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung der österreichischen Kunden (BP 632 - 738). Die Visitenkarte, welche der Bw im Rahmen der BP dem Prüfer übergeben hat, weist zwar eine Schweizer Geschäftsanschrift…

UFSW RV/0736-W/07Vorsteuerabzug von Subunternehmen im Baugewerbe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2012

…bei der Fa. 1170 Wien B Bau Ges.m.b.H., konnten keine Hinweise vorgefunden werden, welche eine Geschäftstätigkeit des gegenständlichen Unternehmens bzw. deren handelnder Personen an der, in den Ausgangsrechnungen bzw. im Firmenbuch angegebenen Geschäftsanschrift bestätigen würden. Der Geschäftsführer der Firma, war laut ZMR…