…daher den Lauf der Verjährungsfrist hinsichtlich des Jahres 1994 nicht unterbrechen können. Auch in einer "Erledigung des BMF vom 19.12.2001, veröffentlicht in SWK Heft 7 vom 1.3.2002", werde die Ansicht vertreten, dass eine abgabenbehördliche Prüfung die Verjährungsfrist nur hinsichtlich jener Abgaben…
…für die Beteiligung des Bw. eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung abgegeben worden sei, aber bis zum heutigen Tage, diese Erklärung nicht bescheidmäßig veranlagt worden sei. Somit könne hinsichtlich des Jahres 1989 keine Verjährung eingetreten sein, weil gemäß § 209 a Abs. 2 BAO die Einkommensteuerveranlagung mittelbar…
…die Falschbezeichnung ein Thema geworden. Dass der vom Finanzamt beauftragte Prüfer der Großbetriebsprüfung für Körperschaften andere Finanzbeamte der Großbetriebsprüfung zur Vornahme von Amtshandlungen ersucht habe, schade dem Amtshandlungscharakter dieser Handlungen nicht. Damit sei keine Verjährung bei den Geschäftsfällen Dr. S. und U. eingetreten. Abschließend konterte…
…Fahrzeugbrief des F. W. F. vor. Dem Gesagten hielt der Amtsvertreter entgegen, dass keine Verjährung bei der Umsatzsteuer 2000 eingetreten sei, würdigte das Fehlen eines Buchnachweises weiterhin als schädlich, und erklärte, die Entscheidung über diese Frage dem Unabhängigen Finanzsenat zu überlassen. Rechtliche Begründung Gemäß § 303…
… VwGH 17.12.2003, 99/13/0036), und zwar auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren noch keine Verjährungseinrede erhoben wurde. Die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände sind von der Abgabenbehörde nachzuweisen (VwGH 26.4.1994, 90/14/0142; VwGH 17.12.2003, 99/13/0036). Die Beurteilung…
…zu erwähnen, dass selbst, wenn man den Bescheid vom 28. März 1991 nicht als nichtigen Bescheid qualifizieren würde hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 keine Verjährung eingetreten sein könne. Denn dann müsste die Behörde aufgrund der Zurückweisungsbescheide gemäß § 295 BAO einen neuen abgeleiteten Bescheid erlassen, da sie…
…weiteren Jahr 2010 keine Verlängerungshandlungen feststellbar sind, da die am 25. November 2010 erfolgte zwischenzeitige Rücksendung der Akten an das FA nicht mehr die Veranlagung zur Umsatzsteuer 2003 sondern die eingelangten Erklärungen der weiter zurückliegenden Folgejahre betraf, damit die "Kette" zur Verjährungsverlängerung im jeweiligen Folgejahr…
…erreicht. Weiters wurde bis zum 31. Dezember 1999 keine Optionserklärung abgegeben, wonach die Ungewissheit für die Beurteilung weggefallen ist und die Möglichkeit zur Beurteilung bestand. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit der Behörde innerhalb der Verjährungsfrist zu beurteilen. Nach Adaptierung dieser Prognoserechnung vom 8. September…
…UmgrStG möglich. Innerhalb dieser Frist sei jedoch keine Bilanz erstellt (und eingereicht) worden, weshalb auch dem Antrag auf Nachreichung der Bilanz nicht gefolgt werden könne. (10) Die dagegen erhobenen Berufungen werden nun wie folgt begründet: Verjährung: Das Recht auf Abgabenfestsetzung sei bereits mit 31. Dezember…
…gewonnen: Eine mangelhafte Rechtsmittelbelehrung stellt zwar eine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, hat aber keinen Mangel der Bescheidqualität der Erledigung zur Folge (s. zB Ritz, BAO³, § 93 Tz 27). Enthält ein Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über die Abgabenbehörde, bei welcher das Rechtsmittel einzubringen ist…
…weshalb die fünfjährige Verjährungsfrist des § 238 BAO eingetreten wäre. Gemäß Rückstandsausweis zum Haftungsbescheid und Daten des Steuerkontos hätte die letzte Einbringungsmaßnahme bei der Gesellschaft offensichtlich im Jahr 2000 stattgefunden (Vorschreibung von Einbringungsgebühren mit Fälligkeit 6. Juni 2000). Außerdem hätte bei der Gesellschaft kein Insolvenzverfahren stattgefunden…
…nicht gestellt wurde und auch keine in Artikel 232 Abs.2 ZK normierte Voraussetzung vorliegt, wonach die Zollbehörde von Säumniszinsen Abstand nehmen kann, erfolgte die Vorschreibung der Säumniszinsen- abgesehen davon, dass- aus den aufgezeigten Gründen- keine Verjährung vorliegt- sowohl dem Grunde als auch der Höhe…
…dass Verjährungsbestimmungen keine Normen des materiellen Rechtes, sondern des Verfahrensrechtes sind (vgl. die bei Ritz, BAO3, Tz 2 zu § 207, genannte Rechtsprechung des VwGH). Wie der Verwaltungsgerichtshof beispielsweise in seinem Erkenntnis vom 30. April 2003, 2002/16/0076, im Zusammenhang mit Verjährungsbestimmungen betreffend Eingangsabgaben ausgeführt…
…bzw. haben (siehe oben, Punkt 1.). Auch besteht zwischen dem Wiederaufnahmegrund und den steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahme kein Missverhältnis. Die nicht nur geringfügigen steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahme sind aus dem Umsatzsteuerbescheid 1993 sowie der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 13. Dezember 2004 (insbesondere Punkt 36)…
…ersuchte zwar um Fristverlängerung zur Beantwortung einer Anfrage, doch wird mit dieser Berufungsentscheidung dem Begehren der Bw. ohnehin Rechnung getragen. 6. Zusammenfassung 6.1. Keine Verjährung: Der Erblasser ist im April 1995 verstorben. Der Erblasser hatte zwei Ablebensversicherungen abgeschlossen, bei welchen die Bw. Bezugsberechtigte, bzw…
…von RJ in seinem Einzelunternehmen betrieblich genutzte Teil) in der Miteigentumsquote von RJ (50%) Deckung findet. Daher sind bei der F-Straße keine laufenden Mieteinnahmen und Ausgaben bei der verbleibenden Miteigentümerin EJ anzusetzen. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Feststellungsbescheide keiner Verjährung unterliegen (Ritz, BAO-Kommentar…
…Die bei der Bf. durchgeführte Marktordnungsprüfung sei lediglich allgemeiner Natur gewesen und sei nicht in Bezug auf konkrete vermutete Unregelmäßigkeiten durchgeführt worden. Damit sei im vorliegenden Fall keine Verjährungsunterbrechung eingetreten. Die erfolgte Rückforderung von Ausfuhrerstattungen bzw. die Verhängung einer erstattungsrechtlichen Sanktion sei - selbst wenn diese…
…der Jahre 1995 und 1996 erhoben mit dem Begehren nach erklärungsgemäßer Festsetzung bzw Feststellung und mit einer - auf die bis 31. Dezember 2004 geltende Rechtslage gestützten - Begründung, wonach noch keine Verjährung eingetreten sei. Die für das Einzelunternehmen der Beteiligten am 27. Februar 1997 bzw 24…
…einerseits sei gemäß § 209a BAO keine Verjährung eingetreten, andererseits liege eine Verlängerung der Verjährung durch eine andere, bereits zuvor erfolgte Berufungsvorlage betreffend Umsatzsteuer 2001 im Jahr 2007 vor. Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2002 und 2003: Bereits vor der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2001 erkannte das…
… 207 Abs. 2 BAO einer zehnjährigen Verjährungsfrist unterlag, die aber zufolge der zwischenzeitigen Unterbrechungshandlungen zum Zeitpunkt der Erlassung der berufungsgegenständlichen Bescheide noch nicht abgelaufen war. Hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte konnte - wie oben bereits erläutert - mangels Festsetzung einer "Abgabe" keine Verjährung gemäß § 207 BAO eintreten…