…eines freiwilligen Entschlusses im Interesse seiner Zukunftssicherung geleistet. Da es sich daher keinesfalls um Pflichtbeiträge handelt, ist ein Abzug als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 nicht zulässig (zur Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen mit "Zwangscharakter" und auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen beruhenden…
…somit im gegenständlichen Fall um keine Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988, weshalb die strittigen Beträge zu der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Höhe von € 885,00 nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im gegenständlichen…
…7% betragen, wobei gemäß Art 66 BVG zumindest 50% vom Arbeitgeber einzubezahlen seien. Die im Rahmen des Pensionskassenreglements höher einbezahlten Beiträge seien laut Gesetz nicht obligatorisch sondern überobligatorisch und damit keine Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h EStG 1988. Folglich…
…3.4.2012, RV/0554-F/12). Die strittigen Pensionskassenbeiträge sind demzufolge zur Gänze, somit auch im Bereich des Überobligatoriums, als Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind (Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…3.4.2012, RV/0554-F/12). Die strittigen Pensionskassenbeiträge sind demzufolge zur Gänze, somit auch im Bereich des Überobligatoriums, als Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind (Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…3.4.2012, RV/0554-F/12). Die strittigen Pensionskassenbeiträge sind demzufolge zur Gänze, somit auch im Bereich des Überobligatoriums, als Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind (Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…Sinne des § 16 Abs. 1 Ziffer 9 leg. cit. vorliegt, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 dar. § 16 Abs. 1 Ziffer 9 EStG 1988 und dessen Verweis auf die Sätze des § 26 Ziffer 4 leg.cit. finden auf Fahrtaufwendungen keine…
…zu erfassen. Werden von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Pflichtbeiträge zurückgezahlt, weil ein Nebenerwerbslandwirt auf Grund seiner nichtselbständigen Bezüge die Höchstbeitragsgrundlage überschritten hat, stellen die von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern rückgezahlten Pflichtbeiträge Einkünfte im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988, also…
…Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen gemäß § 16 Abs.1 Z. 4 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung …
…solange sie ihren Wohnsitz im Inland haben, auf Antrag in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. Unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen nur Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Keine Pflichtbeiträge sind gegeben…
…nichts an dem Umstand, dass die Zahlungen des Bw. an die Ärzteversorgung Niedersachsen unbestritten und eindeutig freiwillige Zahlungen sind, d. h. sie keine Pflichtbeiträge im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 darstellen: Allein die Auswirkung des Versicherungsstatus, nämlich dass die…
…und vergleichbare Beiträge des B-KUVG als Pflichtbeiträge des Versicherten gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit a EStG 1988 abzugsfähig seien. Seine Lebensgefährtin sei eine Angehörige gemäß § 51 d ASVG. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG…
…den Tatbestand des § 16 Abs. 1 Z.3 lit. a EStG 1988 bezogen betrachtet auch im Recht, da Pflichtbeiträge im Sinne dieser Bestimmung nur Leistungen sind, für die sich der Zahlungsverpflichtungsgrund aus dem Standesgesetz einer Interessensvertretung selbst ableitet. Für die im Zuge des Berufsanwärterzulassungsverfahrens entrichteten…
… 16 Abs. 1 Z 4 lit e EStG 1988 idF 2. AbgÄG 2002 ergibt oder ob, wovon das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung ausgeht, ein "unmittelbarer Zusammenhang" dieser Aufwendungen mit den Einnahmen" im Sinne einer im Leibrentenvertrag normierten Verpflichtung gegeben sein muss. Der Unabhängige Finanzsenat geht…
…Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen beruflichen Vertretung (Kammer) und auf Grund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG Anspruch auf Leistungen haben, die den Leistungen nach diesem Bundesgesetz gleichartig oder zumindest annähernd gleichwertig sind, und zwar 1…
…ASVG entrichtet hat. Durch ihre Option in das System der gesetzlichen Sozialversicherung wurde die Gattin des Berufungswerbers einem Arbeitnehmer, der Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung leistet, gleichgestellt. Es liegen somit Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988…
…Entgegen seinem Vorbringen im Vorlageantrag, stellen diese aus freier Entscheidung übernommenen Aufwendungen keine Pflichtbeiträge und somit auch keine Werbungskosten dar. Es handelt sich nicht um Zahlungen an eine ausländische Pensionskasse aufgrund ausländischer gesetzlicher Verpflichtung im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit h EStG…
… 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG), handelt es sich bei der deutschen Rente um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates liegt eine Pension aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung vor…
…im Sinne des § 19a ASVG stellen keinen Sonderausgabentatbestand des § 18 EStG 1988 dar. Gem. § 16 Abs 1 Z 4 lit. e EStG in der durch das Steuerreformgesetz 1993 geänderten Fassung sind Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung auch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie keine…
…des Versicherungsstatus, nämlich der gleichartige Versorgungsanspruch, bedinge nicht, dass die freiwilligen Beitragsleistungen an die Ärzteversorgung des deutschen Bundeslandes als Pflichtbeiträge im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 4 lit.e EStG 1988 qualifiziert würden. Eine Subsumtion unter den Werbungskostenbegriff könne aufgrund der allgemeinen Regel des…