…eines freiwilligen Entschlusses im Interesse seiner Zukunftssicherung geleistet. Da es sich daher keinesfalls um Pflichtbeiträge handelt, ist ein Abzug als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 nicht zulässig (zur Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen mit "Zwangscharakter" und auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen beruhenden…
…die Beitragsleistungen an derartige ausländischen Pensionskassen (einschließlich an Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben." Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…somit im gegenständlichen Fall um keine Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988, weshalb die strittigen Beträge zu der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Höhe von € 885,00 nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im gegenständlichen…
…Pflichtbeiträge (Rz 243) (2010) Vom Arbeitgeber einbehaltene Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind vor Anwendung des Lohnsteuertarifes vom Arbeitslohn abzuziehen. Ein Arbeitgeber verrechnet irrtümlich zuviel Sozialversicherungsbeiträge (zB keine Rückverrechnung der AN-AlV-Beiträge, obwohl die Bezüge geringer als 1…
…7% betragen, wobei gemäß Art 66 BVG zumindest 50% vom Arbeitgeber einzubezahlen seien. Die im Rahmen des Pensionskassenreglements höher einbezahlten Beiträge seien laut Gesetz nicht obligatorisch sondern überobligatorisch und damit keine Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h EStG 1988. Folglich…
…3.4.2012, RV/0554-F/12). Die strittigen Pensionskassenbeiträge sind demzufolge zur Gänze, somit auch im Bereich des Überobligatoriums, als Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind (Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…3.4.2012, RV/0554-F/12). Die strittigen Pensionskassenbeiträge sind demzufolge zur Gänze, somit auch im Bereich des Überobligatoriums, als Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind (Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…3.4.2012, RV/0554-F/12). Die strittigen Pensionskassenbeiträge sind demzufolge zur Gänze, somit auch im Bereich des Überobligatoriums, als Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind (Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…Sinne des § 16 Abs. 1 Ziffer 9 leg. cit. vorliegt, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 dar. § 16 Abs. 1 Ziffer 9 EStG 1988 und dessen Verweis auf die Sätze des § 26 Ziffer 4 leg.cit. finden auf Fahrtaufwendungen keine…
…im Quellenstaat keine steuerliche Berücksichtigung von Pensionsbeiträgen erfolgt, muss daher die einkommensmindernde Berücksichtigung der Pensionsbeiträge auch schon auf der Grundlage des originär innerstaatlichen Rechts in Österreich gewährleistet werden, weshalb den gemäß § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 zu den Betriebsausgaben zählenden Pflichtbeiträgen…
…zu erfassen. Werden von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Pflichtbeiträge zurückgezahlt, weil ein Nebenerwerbslandwirt auf Grund seiner nichtselbständigen Bezüge die Höchstbeitragsgrundlage überschritten hat, stellen die von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern rückgezahlten Pflichtbeiträge Einkünfte im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988, also…
…die ursprünglich in zu geringer Höhe ausbezahlten Entgelte "ergänzt". 14 Rückgezahlte Pflichtbeiträge, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 einbehalten oder zurückgezahlt wurden, werden nach § 25 Abs. 1 Z 3 lit…
…im Sinne des § 73a ASVG, § 29a GSVG, § 26a BSVG oder § 22b B-KUVG der für die diese Rente zu entrichtende Krankenversicherungsbeitrag von der inländischen Pension einbehalten bzw. - bei zu geringer Höhe der inländischen Pension - gesondert vorgeschrieben, liegen ebenfalls Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 4…
…auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen beruflichen Vertretung (Kammer) und auf Grund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 4 Anspruch auf Leistungen haben, die den Leistungen nach diesem Bundesgesetz gleichartig oder zumindest annähernd gleichwertig sind, und zwar 1…
…Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen gemäß § 16 Abs.1 Z. 4 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung …
…solange sie ihren Wohnsitz im Inland haben, auf Antrag in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. Unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen nur Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Keine Pflichtbeiträge sind gegeben…
…nichts an dem Umstand, dass die Zahlungen des Bw. an die Ärzteversorgung Niedersachsen unbestritten und eindeutig freiwillige Zahlungen sind, d. h. sie keine Pflichtbeiträge im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 darstellen: Allein die Auswirkung des Versicherungsstatus, nämlich dass die…
…324,75 CHF nicht als Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 berücksichtigt. Ausgehend von den zwei gesetzlich normierten Voraussetzungen für die Einstufung von Beitragszahlungen in diese Gesetzesbestimmung handle es sich nach Ansicht des Finanzamtes zwar um Beiträge eines…
… 25 Abs 1 Z 2 lit. a, sublit. aa EStG), - Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen (einschließlich aus ausländischen Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes). Z 2 lit a zweiter Satz ist für Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen (einschließlich aus ausländischen…
…Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. Erwachsen bei nichtselbständigen Einkünften Werbungskosten, so ist ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich für diese Kosten ohne besonderen Nachweis gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 abzusetzen. Sind Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z…