…keine Grundlagen dafür geliefert hat, aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates auch keine Möglichkeit der Trennung der Aufwendungen in einen beruflichen und einen privaten Teil. Ein konkreter Bedarf an einer Ausbildung im Bereich Mediation ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der gegenständliche Lehrgang stellt somit…
…14/0066). Keine berufliche Veranlassung eines Sprachkurses und damit keine abzugsfähigen Betriebsausgaben würden vorliegen, wenn der Sprachkurs inhaltlich und nach dem zeitlichen Umfang schwerpunktmäßig eine allgemeine Sprachausbildung vermittle, da insofern eine Trennung zwischen dem privaten Bereich und der Einkünfteerzielung nicht möglich sei (vgl. VwGH 22…
…ein überwiegend privat genutztes Wohn- (Einfamilien)haus angrenzenden Garten bzw. einer Terrasse, wie beispielsweise die regelmäßige Einnahme von Frühstück, Mittagessen und Abendessen in diesem Bereich, aufgrund der räumlichen Trennung zwischen Ordination und Wohnung des Bw. ausgeschlossen werden können. In diesem Zusammenhang war der Antrag des…
…gegen eine berufsspezifische Wissensvermittlung als Volkschullehrerin spricht. In Anbetracht der Inhomogenität der Kursteilnehmer und mangels eindeutiger berufsspezifischer Seminarinhalte für Lehrer, sieht der Unabhängige Finanzsenat keine Trennungsmöglichkeit zwischen der beruflichen und privaten Sphäre der strittigen Kurskosten. Wenn jedoch Aufwendungen (Ausgaben) an den Bereich der privaten Lebensführung…
…wobei der westliche, runde Teil eher dem privaten Bereich zuzuordnen ist, die Trennung jedoch mittels Paravent mobil gestaltet ist. Die gewerbliche Nutzung des südlichen Wintergartens ist jedoch eindeutig nachvollziehbar..... III. Gutachten: 1. Umfang der gewerblichen Nutzung: Die in den Grundrissen dargestellten und gelb hinterlegten Räumlichkeiten…
…Möglichkeit einer privaten Verwendung der Tonträger in keiner Weise aus, weil dem Bw. als Eigentümer der Tonträger die beliebige Verfügung über diese jederzeit möglich bleibt und kein vernünftiger Grund erkennbar ist, der einen späteren Gebrauch der Tonträger zu privaten Zwecken nach vorangegangener beruflicher Verwendung der…
…Trennung vom privaten Bereich möglich und gegeben ist. Die beruflichen und privaten Gründe hiefür sind wohl ohne besondere Erklärung selbstredend. Dies geschah auch und diese Trennung wird seither konsequent durchgezogen. Eine private Nutzung des Obergeschosses erfolgt nicht. Nicht selten erfolgt die Nutzung des Bürogeschosses in…
…dem Privatbereich zuzurechnendes Wirtschaftsgut. Die bloße Behauptung einer ausschließlichen beruflichen Verwendung rechtfertigt kein Abgehen von dieser Beurteilung. Die für die steuerliche Abzugsfähigkeit derartiger Wirtschaftsgüter geforderte Trennung in einen betrieblichen/beruflichen und einen privaten Anteil vermag offenbar auch der Berufungswerber nicht vorzunehmen (s. das dahingehende Ersuchen…
…teilte er seine Rechtsansicht mit, dass die in Rede stehende Jahresversicherungsprämie jedenfalls im Verhältnis der Anzahl von tatsächlichen Inanspruchnahmen (beruflich : privat), aufzuteilen sei. Der Überlegung des Bw. ist insoweit beizupflichten, wenn er vermeint, dass für "Mischaufwendungen" kein absolutes Aufteilungs- und somit Abzugsverbot besteht (vgl. Doralt…
…auf Grund des Reiseprogramms und der Durchführung der Reise die Möglichkeit eines privaten Reisezwecks nahezu ausgeschlossen ist. Nach der Rechtsprechung müssen für die Anerkennung von Studienreisen (meist Auslandsreisen) als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten die Voraussetzungen vorliegen, die bereits das Finanzamt ausführlich in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt hat…
…ist angesichts obiger Ausführungen eine Aufteilung der damit zusammenhängenden gemischt veranlassten Aufwendungen auch nach jüngster Rechtsprechung des VwGH nicht möglich, wenn die beruflichen und privaten Einheiten dieser Reise derart ineinander greifen, dass eine nachweisliche objektive Trennung nicht möglich ist. In diesem Fall sind gemischt veranlasste…
…ist angesichts obiger Ausführungen eine Aufteilung der damit zusammenhängenden gemischt veranlassten Aufwendungen auch nach jüngster Rechtsprechung des VwGH nicht möglich, wenn die beruflichen und privaten Einheiten dieser Reise derart ineinander greifen, dass eine nachweisliche objektive Trennung nicht möglich ist. In diesem Fall sind gemischt veranlasste…
…eine Trennung des betrieblichen vom privaten Bereich in diesem Fall nicht möglich ist. Der Bw. vertritt die Auffassung, dass ein Religionslehrer obige Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen benötigt, und als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw…
…keine Aufzeichnungen vorlegten, die eine Abgrenzung von privaten und beruflichen Gesprächen (Nutzungen) erlaubten, sind die Letzteren im Schätzungsweg mit 25% zu bestimmen, das ergibt 337,67 €. Dies gilt umso mehr, als Sie mit Ihren Studentllnn/en regelmäßig per Mail zu kommunizieren behaupten." In der…
…bei einer Förderung der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung (Kofler in Doralt, EStG, 11. Lfg., § 20 Tz 163 "Persönlichkeitsentwicklung"). Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben für NLP-Seminare ist danach auf Grund der allgemeinen Inhalte, vorwiegend im Bereich der Kommunikation, und mangels Zuschnitts…
…Teile der Allgemeinheit sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich förderlich ist", stützt, ist nicht ersichtlich und findet diese Ansicht in dem von der Berufungsbehörde durchgeführten Beweisverfahren keine Deckung. Insbesondere vermag der Unabhängige Finanzsenat in der vom Finanzamt vorgenommenen Aufzählung der Einsatzbereiche der Kenntnisse…
…und Coaching für einen Richter grundsätzlich zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen kann. Die Tatsache, dass diese Leistungen bei der eigenen Gattin in Anspruch genommen wurden, lässt allerdings keine einwandfreie Trennung von privaten und beruflichen Belangen zu. Unter Beachtung dieser klaren Beziehungspunkte war der Berufung der…
…Maße auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen, so seien sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten grundsätzlich abzuziehen. Beruhen die Aufwendungen hingegen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf beruflichen Umständen, so seien sie nicht abziehbar. Die gesetzlichen Abzugstatbestände für Betriebsausgaben und Werbungskosten seien…
…auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (VwGH 23.4.1985, 84/14/0119). Wenn Aufwendungen (Ausgaben) an den Bereich der privaten Lebensführung angrenzen und es im…
…gesetzten Berufsalter mit qualitativ besetzter und professionell besetzter Grundhaltung auszuüben, so wäre es an der Bw. gelegen gewesen, die ausschließlich berufliche Veranlassung dieser Kosten in Form eines substantiierten Vorbringens darzulegen. Mangels Möglichkeit der einwandfreien Trennung der strittigen Kosten von der Lebensführung war die Annahme des…