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UFSZ1W ZRV/0126-Z1W/09Keine Erstattung gemäß Art. 236 ZK bei betrügerischem Handeln des Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.06.2013

…Pölten Krems Wiener Neustadt vom 3. März 2009, Zl. zzz, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Art. 236 ZK nach der am 24. Juni 2013 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem an den…

UFSG RV/0464-G/11Keine Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmen, wenn mit dem Antrag keine Originalrechnungen eingereicht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…2011 wurde die Berufung abgewiesen. Das Finanzamt führte wiederholend aus, dass die Originalbelege laut VO BGBl 1995/279 (gemeint für den Erstattungszeitraum 2009) bis 30.6.2010 bereits vorliegen müssen. Es liege kein Mangel vor, der nachträglich behoben werden könne. Wenn die Originalbelege nicht vorlagen…

UFSW RV/2900-W/10Keine Erstattung der GrESt bei Auflösung des Kaufvertrages und Abschluss des neuen Kaufvertrages am selben Tag an eine Person, die mit dem Ersterwerber jahrelang gemeinsam wohnt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…KÜ. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Juli 2010 wies das Finanzamt die Berufung des H.KA.ab und begründete dies wie folgt: "§ 17 GrEStG sieht die Erstattung der Steuer für den Fall der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges vor. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch, dass der Verkäufer wieder…

UFSW RV/2900-W/07Keine Erstattung der GrESt bei Auflösung des Kaufvertrages und Abschluss des neuen Kaufvertrages uno actu an GmbH, an der Ersterwerber beteiligt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2010

…des Kaufvertrages mit der Überschrift "Gewährleistung, Allgemeines" hat folgenden Inhalt: "Verkaufende Partei und kaufende Partei haben den Vertragsgegenstand gemeinsam besichtigt und begangen. Die verkaufende Partei trägt keine wie immer geartete Haftung für ein bestimmtes Erträgnis, ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Zustand…

UFSW RV/0637-W/09Keine Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 lit.a ErbStG wegen Vorliegens des Tatbestandes gemäß § 34 Abs.1 Z 13 letzter Satz ErbStG; darüber hinaus wurde der steuervernichtende Tatbestand des § 33 lit.a ErbStG gar nicht erfüllt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…dienenden behördlichen Maßnahmen ,die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht ) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr." Das SchenkMG 2008 BGBl. I Nr.85/2008 wurde am…

UFSI RV/0050-I/09Keine Erstattung der Schenkungssteuer bei einvernehmlicher Rückgängigmachung; zudem ist Herausgabeanspruch erst nach 26. Juni 2008 (Kundmachung BGBl I 2008/85)entstanden und damit § 33 ErbStG nicht mehr anzuwenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…behördlichen Maßnahmen, die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr" (siehe zu vor auch: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…

UFSG RV/0518-G/08Keine Erstattung der Vorsteuer bei nachträglicher Vorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…Die Bw. legte dem Antrag keine Bestätigung des Ansässigkeitsstaates über die Erfassung zur Umsatzsteuer im Ansässigkeitsstatt vor. Weiters legte sie die mit den zu erstattenden Vorsteuern behafteten Rechnungen lediglich in Kopie bei. Das Finanzamt erließ in der Folge einen Mängelbehebungsauftrag im Sinne des § 85 Abs…

UFSG RV/0135-G/08Keine Erstattung der Vorsteuern an ausländischen Unternehmer bei nicht zeitgerechter Vorlage der Originalrechnungen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2008

…hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden". Zur zweiten Vorlagefrage, ob für den Fall, dass ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger die Möglichkeit hat, bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen der ihm zugegangenen Originalrechnungen den Nachweis seines Anspruches auf Erstattung der…

UFSL RV/0792-L/07Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2008

…30. Juni 2007) aufgenommen. Mit Schriftsatz vom 8. Oktober 2006 stellte die Bw. einen "Antrag auf Erstattung zu viel bezahlter Lohnsteuer" für das Kalenderjahr 2005. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Bw. habe im Jahr 1997 ein Dienstverhältnis mit der Stadt Linz begonnen, das…

UFSK RV/0355-K/07Keine Erstattung von Kapitalertragsteuern für Zinserträge, die Hoheitsbetrieben zuzurechnen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…vom 27. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 16. März 2007 betreffend Erstattung (§ 240 BAO) von Kapitalertragsteuer für die Jahre 2002 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 19. Jänner 2007…

UFSG RV/0008-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…10.7.1995 vor. Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen müssen. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …

UFSG RV/0007-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

…vom 4.7.1996. Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen müssen. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …

UFSG RV/0005-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…vom 10.6.1998. Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen müssen. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …

UFSG RV/0004-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…2003, 99/13/0007). Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen müssen. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …

UFSG RV/0490-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…2003, 99/13/0007). Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen müssen. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …

UFSG RV/0491-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007

…19.6.1996 vor. Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen können. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …

UFSG RV/0476-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…4.5.1998 vor. Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen können. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …

UFSG RV/0475-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…15.7.1997 vor. Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen können. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …

UFSG RV/0003-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur der behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

…am Berufungswerber, die begehrte Korrektur durch Stellung eines Antrages auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 herbeizuführen. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß § 240 Abs. 3 BAO zu beantragen anstatt die Berichtigung des Einkommens bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zu begehren, ist nach…

UFSG RV/0473-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

…11.2.2000 vor. Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise steuerfreien Bezügen durch den Arbeitgeber hätte daher im Wege der Veranlagung durch entsprechende Korrektur der Einkünfte und in der Folge des Einkommens erfolgen können. Diese Korrektur im Wege eines Erstattungsantrages gemäß …