…BGBl. II Nr. 222/2009, "mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmen geschaffen wird", wenn der Unternehmer (von gegenständlich nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen) keine Umsätze iSd § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag zu erstatten. Im gegenständlichen Fall ergab der Einkommensteuerbescheid vom 15. März 2024 eine Einkommensteuer unter null. In der Folge wurde dem Bf. der Alleinverdienerabsetzbetrag für zwei Kinder in Höhe von € 669,00 erstattet. Wie bereits ausgeführt, hat der Kindermehrbetrag keine Auswirkung auf…
…Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2, 3 und 3a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum 1. keine Umsätze im Sinne der § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des …
…Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2, 3 und 3a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum 1. keine Umsätze im Sinne der § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des …
…Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2, 3 und 3a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum 1. keine Umsätze im Sinne der § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des …
…Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2, 3 und 3a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum 1. keine Umsätze im Sinne der § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des …
…7 UStG 1994 befreit werden können, nicht anwendbar, weil keine erstattungsfähigen Vorsteuern vorliegen. Diese Vorgangsweise dient auch zur Sicherung des Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystems (MIAS), des Mehrwertsteuerkontrollsystems innerhalb der Europäischen Union. Der liefernde Unternehmer hat seine innergemeinschaftlichen Lieferungen in die "Zusammenfassende Meldung" aufzunehmen. Dadurch wird die Erfassung des…
…UZK - Irrtum der zuständigen Behörden) gestützt. Das Zollamt wies die Anträge auf Erstattung der Eingangsabgaben nach Art. 119 UZK mit den Bescheiden vom 3. November 2020, Zahl ***1***, Zahl ***2***, Zahl ***3*** und Zahl ***4*** ab. Die Abgabenbehörde sei zu keinem Zeitpunkt einem Irrtum erlegen…
…eigenen Verhalten kein Haftungsrisiko für die hohen Beträge an Einfuhrumsatzsteuer bestünde. Es sei anerkannt, dass die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch die Abgabenbehörden jedenfalls einen besonderen Grund im Sinn des Art. 239 ZK (§ 83 ZollR-DG) darstelle. Festzuhalten sei auch, dass für die Erstattung wegen Billigkeit…
…eigenem Verhalten kein Haftungsrisiko für die hohen Beträge an Einfuhrumsatzsteuer bestünde. Es sei anerkannt, dass die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch die Abgabenbehörden jedenfalls einen besonderen Grund im Sinn des Art. 239 ZK (§ 83 ZollR-DG) darstelle. Festzuhalten sei auch, dass für die Erstattung wegen Billigkeit…
…oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten…
…ihr der Bf. vorgelegten, Kaufvertrag die Rahmenbedingungen des Anwartschaftsvertrages nicht eingehalten. Es hätten gravierende Auffassungsunterschiede hinsichtlich der jeweiligen Abrechnung der Bau-und Grundkosten bestanden. Der Antrag auf Erstattung der Grunderwerbsteuer wurde von der belangten Behörde mit dem, im Spruch dieses Erkenntnisses angeführten, Bescheid abgewiesen. Gemäß …
…Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundemachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr." Sohin ist es dem Gesetzgeber bei dieser Gesetzesbestimmung nicht um die Vermeidung allfälliger Ungerechtigkeiten gegangen…
…sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn…
…sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn…
…sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn…
…sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn…
…die Bf. ist eine in Dubai ansässige Gesellschaft. Der für den Zeitraum 10/2015 – 12/2015 eingereichte Antrag über die Erstattung von Vorsteuern (Erstattungsantrag) wurde vom Finanzamt mit der Begründung abgewiesen, dass der Antragsteller keine behördliche Bescheinigung seines Staates vorlegen konnte, dass er als Unternehmer…
…zuständigen Zollamt - im konkreten Fall damit dem Zollamt Graz - angezeigt werde, was nicht geschehen sei. Die gesetzliche Formulierung "eine Erstattung wird nur gewährt" lasse keinen Spielraum zu. Dies werde auch durch die SystemRL 2008/118/EG gestützt. Subjektive Tatbestandselemente - wie Missverständnisse - seien rechtlich unbeachtlich. Dagegen…
…somit die Bf. - wie die belangte Behörde zu Recht vermeint – einen steuerbaren und auch steuerpflichtigen Inlandsumsatz ausgeführt hat, findet die Erstattungsverordnung keine Anwendung, weshalb die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…